1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. bebilderte anleitung zum abbau des lenkstockschalters

bebilderte anleitung zum abbau des lenkstockschalters

VW Vento 1H

Heyy leute,
ich hatte hier vor längerem eine sehr gute bebilderte anleitung zum ausbau des lenkstockschlaters gefunden und leide rnicht abgespeichert.
die SUFU hat leider auch nichts gebracht und bin fast alle seiten durch.
hat die zufällig jemand noch auf dem schirm wo die hier war???

danke schonmals
yelli

Beste Antwort im Thema

Nein, manch einer macht sich Sorgen das ein Laie plötzlich einen Kopf weniger hat durch die guten Anleitungen von Leuten die andere nur "anmachen" können.

33 weitere Antworten
33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Edition82


die frage ob der TE einen airbag hat oder nicht, ist bei der fragestellung selbstverständlich wichtig.

nein, ist sie nicht. ein hinweis auf die airbag-problematik genügt vollkommen.

Zitat:

es macht sehr wohl einen erheblichen unterschied, ob man ein normales lenkrad demontiert oder ob man eines mit airbag abschraubt..

wieder nein. der einzige unterschied ist, das eine darf man immer, das andere nur mit airbag-schein. oder hälst du 4 schrauben lösen und einmal batterie abklemmen ernsthaft für erheblich?

Zitat:

dass du diesen unteschied nicht erkennst und somit die notwendigkeit der frage von kassiopeia nicht checkst, ist dein problem..

das problem existiert hauptsächlich in deinem kopf.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns


ganze sätze? deutsche sprache? wayne?

Du Wayne ??

Es gibt halt Mitmenschen, die, sofern sie eine Flige verschlucken würden, mehr Verstand im Magen- Darmtrackt haben, als im Kopf.

Bezüglich Interpunktion und Orthographie ist dieser Beitrag auch recht interessant.

es ging mir diesmal nicht um zeichensetzung oder ähnliches.

ich finds einfach nur mehr als ätzend, wenn jemand als antwort einfach nur ein einzelnes wort hinkotzt, anstatt einen satz zu formulieren.

Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns



Zitat:

Original geschrieben von Edition82


die frage ob der TE einen airbag hat oder nicht, ist bei der fragestellung selbstverständlich wichtig.
nein, ist sie nicht. ein hinweis auf die airbag-problematik genügt vollkommen.

Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns



Zitat:

es macht sehr wohl einen erheblichen unterschied, ob man ein normales lenkrad demontiert oder ob man eines mit airbag abschraubt..

wieder nein. der einzige unterschied ist, das eine darf man immer, das andere nur mit airbag-schein. oder hälst du 4 schrauben lösen und einmal batterie abklemmen ernsthaft für erheblich?

Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns



Zitat:

dass du diesen unteschied nicht erkennst und somit die notwendigkeit der frage von kassiopeia nicht checkst, ist dein problem..

das problem existiert hauptsächlich in deinem kopf.

dass man das eine darf und das andere nicht, ist also kein erheblicher unterschied?🙄

Das ich hier einen solchen streit auslösen würde, war nicht meine Absicht.
Aber um dieses Fred abzuschliessen: Ein Mitglied hier hat mir genau diesen link per PM zukommen lassen. Nochmals Danke dafür.
Um auf die Gefahren des Ausbaues des Air-bags zurück zu kommen, bin ich mir dieser sehr wohl bewusst. Und weiss auch das ich das als Privatmann nicht darf.
Aber wie so oft im Leben macht man eben Sachen die man nicht darf. Oder seid Ihr noch nie über eine rote ampel gedonnert.? Habt falsch geparkt, oder 20 kg schwere Lautsprecher in die hutablage montiert???
Wenn man seinen Grips zusammenhält und alles mit bedacht und Vorsicht angeht, dann funktioniert das schon. Und das beziehe ich auschliesslich NUR AUF MICH.
Allen anderen rate ich, fahrt in einer Werkstatt und lasst es da machen.
Zusatz: VW wollte mit ein und ausbau + schlüsselschalter knapp 130 euro haben.

Nochmals Grüße

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns



Zitat:

Original geschrieben von Edition82


die frage ob der TE einen airbag hat oder nicht, ist bei der fragestellung selbstverständlich wichtig.
nein, ist sie nicht. ein hinweis auf die airbag-problematik genügt vollkommen.

Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns



Zitat:

es macht sehr wohl einen erheblichen unterschied, ob man ein normales lenkrad demontiert oder ob man eines mit airbag abschraubt..

wieder nein. der einzige unterschied ist, das eine darf man immer, das andere nur mit airbag-schein. oder hälst du 4 schrauben lösen und einmal batterie abklemmen ernsthaft für erheblich?

Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns



Zitat:

dass du diesen unteschied nicht erkennst und somit die notwendigkeit der frage von kassiopeia nicht checkst, ist dein problem..

das problem existiert hauptsächlich in deinem kopf.
Auch hier liegst Du gewaltig falsch !Es ist nicht nur die Sachkunde nachzuweisen !Auch Sachkundige dürfen entsprechend SprengG. an pyrotechnischen Bauteilen (Airbaghs / Gurtstraffer) nur im gewerblichen Rahmen arbeiten !Privat sind derartige Tätigkeiten GRUNDSÄTZLICH NICHT ZULÄSSIG, egal ob mit oder ohne Sachkundenachweiß !

Stellt sich demzufolge die Frage, warum Du hier anfängst rumzufrotzeln und Fusel zu faseln, anstatt genau darauf hinzuweisen !

erzähl mir was neues. was du da gerade wiedergekäut hast, ändert jedenfalls gar nichts, weder an der sachlage noch an meiner meinung. ein hinweis auf das verbot genügt völlig. der rest der arbeiten zum abbau des lenkstockschalters hat damit nämlich nicht im geringsten etwas zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns


erzähl mir was neues. was du da gerade wiedergekäut hast, ändert jedenfalls gar nichts, weder an der sachlage noch an meiner meinung. ein hinweis auf das verbot genügt völlig. der rest der arbeiten zum abbau des lenkstockschalters hat damit nämlich nicht im geringsten etwas zu tun.

Sowohl Deine Meinung als auch Deine Einschätzung sind diesbezüglich irrelevant.

Dafür gibts sowohl gesetzliche Regelungen als auch die NUB`s.

Den Rest der Tätigkeit bezüglich des Lenkstockschalters als "Arbeit" zu bezeichnen, ist auch mehr als übertrieben.

Nach wie vor:
Wenn der Hinweiß auf den Sachverhalt genügt hätte, warum hast Du dann darauf nicht in vernünftiger Art und Weise hingewiesen ?

Mal ne Frage:

Wo steht geschrieben das ich als Privatmann den Airbag nicht entfernen darf, z.B Ausbau eines Lenkstockschalters?

(Die Sicherheitshinweise beim Ausbau sind mir bekannt)

LG

audi4

im sprengstoffgesetz.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Nach wie vor:
Wenn der Hinweiß auf den Sachverhalt genügt hätte, warum hast Du dann darauf nicht in vernünftiger Art und Weise hingewiesen ?

warum sollte ich? dazu bestand kein anlass. schließlich habe ich auch die gewünschte anleitung nicht bereitgestellt, ohne die ein solcher hinweis komplett überflüssig ist.

Eigentlcih war es mir zu dumm hier nochmal zu posten.... 🙄

1. wenn dir das Wort "AIRBAG ? " nicht reicht um meine frage zu verstehen, solltest du dir mal gedanken machen... .

2. es gibt leute, die keine zeit haben, den ganzen tag vorm pc zu sitzen, trotzdem gerne vielen leuten helfen möchten, weil sie auch immer hilfe verlangen und auch bekommen....

3. um deine kompetenz, die du hier scheinst vorzutäuschen etwas niederzumachen, frage ich mich warum es für dich kein problem gibt, den airbag auszubauen, aber du nicht genug fähigkeiten besitzt um den lenkstockschalter zu wechseln.... 🙄

und das merke anscheinend nicht nur ich...

Zitat:

frage ich mich warum es für dich kein problem gibt, den airbag auszubauen, aber du nicht genug fähigkeiten besitzt um den lenkstockschalter zu wechseln....

ein gefährliches Halbwissen

.... aber Kopf hoch länger als 4 bis 6 Wochen wirste nicht krankgeschrieben. Nem Bekannten ist der Airbag auch beim Ausbau hochgegangen, Finger sind noch alle drann.

Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns



Zitat:

Original geschrieben von Edition82


die frage ob der TE einen airbag hat oder nicht, ist bei der fragestellung selbstverständlich wichtig.
nein, ist sie nicht. ein hinweis auf die airbag-problematik genügt vollkommen.

Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns



Zitat:

es macht sehr wohl einen erheblichen unterschied, ob man ein normales lenkrad demontiert oder ob man eines mit airbag abschraubt..

wieder nein. der einzige unterschied ist, das eine darf man immer, das andere nur mit airbag-schein. oder hälst du 4 schrauben lösen und einmal batterie abklemmen ernsthaft für erheblich?

Zitat:

Original geschrieben von indiana_pwns



Zitat:

dass du diesen unteschied nicht erkennst und somit die notwendigkeit der frage von kassiopeia nicht checkst, ist dein problem..

das problem existiert hauptsächlich in deinem kopf.

Will mich ja net einmischen aber hier sieht man auch wieder, dass du keine Ahnung hast..ein Airbag kann auch in Ausgebauten zustand auslösen.

Zitat:

Original geschrieben von audi4


Mal ne Frage:
Wo steht geschrieben das ich als Privatmann den Airbag nicht entfernen darf, z.B Ausbau eines Lenkstockschalters?

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Deine Antwort
Ähnliche Themen