Bayern macht’s vor: MPU jetzt nach jeder Alkoholfahrt
Aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH):
Zitat:
„Nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis (...), die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ist im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.“
Das gelte auch, wenn der Fahrer weniger als 1,6 Promille im Blut habe und zum ersten Mal erwischt werde.
Eine Frau, die mit 1,28 Promille aus dem Verkehr gezogen worden war, hatte dagegen geklagt, zur in Bayern auch „Depperltest“ genannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu müssen. Die Klage wurde abgewiesen. Ähnlich hatte im Sommer dieses Jahres in einem anderen Fall auch schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Das bayerische Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der VGH hat die Revision zugelassen (Aktenzeichen: 11 BV 14.2738).
Beste Antwort im Thema
Wer mit 1,1 Promille oder 1,28 Promille wie die klagende Frau Auto fährt, der ist nicht willens und / oder nicht fähig, Alkoholkonsum und Autofahren zu trennen oder er ist Alkoholiker.
Solche Fahrer gehören aus dem Verkehr gezogen!
Ende der Diskussion!
69 Antworten
Zitat:
@f355 schrieb am 15. Dezember 2015 um 12:16:31 Uhr:
Dann erzähl du Schlauberger doch mal........Wer entscheidet, was (für ein Blödsinn?) in dem Gutachten steht. Und wer entscheidet, wie oft der "Kunde" antanzen muss?
Das entscheidet natürlich das prüfende Gremium (Mediziner, Psychologen).
Wäre ja auch schlimm, wenn es der Verkehrssünder selbst entscheiden dürfte.
Hier sollte man nicht den Fehler machen anzunehmen, dass einem Nasenbohrer gegenüber sitzen, die nur die eine richtige vorgefertigte Antwort hören möchten um milde nickend ihr Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen.
Auch sollte man nicht annehmen, eine MPU erfolge nach rein subjektiven Kriterien.
Das könnte sich kein Psychologe erlauben, der sich nicht permanent gerichtlich angreifbar machen will.
Wie jeder andere Gutachter auch hat sich ein psychologischer Gutachter nach objektiv nachprüfbaren Kriterien zu richten. Dazu gibt es einen entsprechenden Katalog.
Dass Du die nicht öffentlich präsentiert bekommst hat Gründe, die eigentlich auf der Hand liegen sollten.
Entscheidend ist hierbei entgegen zur landläufigen Meinung übrigens weniger, dass der Delinquent darlegen muss dass er in seiner bisherigen Verfassung dazu geeignet ist, autofahrend auf die Öffentlichkeit losgelassen zu werden.
Diesen Nachweis kann er nicht mehr führen, denn dass er dazu nicht in allen Situationen in der Lage ist hat sein Verhalten ja bereits gezeigt.
Vielmehr geht es darum glaubhaft darzulegen, dass man sein Verhalten dahingehend nachhaltig geändert hat, um künftige Vorfälle dieser Art unwahrscheinlich zu machen.
Darauf beruht auch ein Mißverständnis in der Wahrnehmung:
Der Gutachter will und muss dem geprüften nicht dessen Untauglichkeit beweisen, denn diese wird zum Zeitpunkt der MPU ohnehin als gegeben gesetzt, sonst säße der geprüfte nicht dort.
Vielmehr bekommt der geprüfte eine letzte Möglichkeit nachzuweisen, dass sein verändertes Verhalten ihn künftig fähig zur Teilnahme am Straßenverkehr macht.
Der geprüfte befindet sich also in einer vollkommen anderen Ausgangssituation als er möglicherweise glaubt.
P.S.: Nein, ich habe selbst (zum Glück, knock knock knock) noch keine MPU über mich ergehen lassen müssen.
Ich bin allerdings seit der Schulzeit mit einer Psychologin befreundet, die welche durchführt.
Ihren Angaben nach dauert es übrigens weniger als 1 Minute bis Klarheit darüber herrscht, ob ihr der Prüfling (für sie sind das "Kunden"😉 etwas vom Pferd erzählen möchte oder ob er wahrheitsgemäße Angaben macht.
Sie bezeichnet ihre Durchfallquote beim ersten Versuch übrigens als "deutlich größer als ein Drittel", hat es jedoch auch zu >75% mit Alkoholverstößen zu tun. Es gibt wohl tatsächlich welche, die selbst zur MPU sichtbar angetrunken erscheinen und es gibt welche die glauben es sei das beste gar nichts zu sagen um nichts falsches zu sagen.
doppelt
Zitat:
@f355 schrieb am 15. Dezember 2015 um 12:16:31 Uhr:
Dann erzähl du Schlauberger doch mal........Wer entscheidet, was (für ein Blödsinn?) in dem Gutachten steht. Und wer entscheidet, wie oft der "Kunde" antanzen muss?
Dazu gibt es die Begutachtungsleitlinien, die öffentlich sind:
http://www.bast.de/.../BLL-Hintergrund.htmlund es gibt die Begutachtungskriterien. Die muss man kaufen:
http://shop.kirschbaum.de/.../artikeldetail.aspx?...
An die Richtlinien und Kriterien ist ein Gutachter gebunden. Die Gutachten sind überprüfbar, mindestens wenn man gegen die darauf aufbauende Verwaltungsentscheidung gerichtlich vorgeht. Außerdem gibt es in den Instituten natürlich eine interne Qualitätssicherung. Die Institute haben generell ein Interesse daran, nachvollziehbare korrekte Gutachten abzuliefern, weil sie nämlich im Wettbewerb miteinander stehen und bei einem schlechten Ruf von den Kandidaten nicht mehr beauftragt würden.
Das Gutachten in sich ist so aufgebaut, dass der Gutachter jede Aussage an Hand von Äußerungen des Kandidaten belegt und daraus seine Schlussfolgerungen ableitet. Die Gutachten, die ich bisher gesehen habe, waren (positiv wie negativ) in den allermeisten Fällen nachvollziehbar.
Natürlich hat ein Gutachter einen gewissen Spielraum in seinen Entscheidungen. Aber dieser Spielraum ist viel geringer als behauptet wird.
Zitat:
@Matsches schrieb am 15. Dezember 2015 um 06:35:14 Uhr:
Einfach vor dem Schreiben mal informieren, dann ist auch das Geschriebene net so falsch.Zitat:
@desenator schrieb am 14. Dezember 2015 um 17:31:45 Uhr:
Bayern spielt doch eh immer ne Extrawurst.
Sei es mit dem letzten Part der Ferien,oder den Strafen oder Verfolgungswahn bei Roid oder Drogenbesitz.
Es ist absolut unterschiedlich ob Du mit Net Minimenge in Hamburg oder der gleichen Menge in Bayern aufgegriffen wirst.
Und da wollen die Damen und Herren beim Alk wohl ähnliches durchziehen.
Dann schreib DU doch mal was falsch ist.
München 1 mit seinen Staatsanwälten sind derart fokussiert alles und jeden im Bereich Drogen und Roids zu fassen.Ist im Vergleich zu anderen Bundesländern schon wahnhaft
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Schön ist die Theorie. Solche "ganz eindeutige Kriterien" gibt es unter anderem auch beim TÜV und trotzdem erlebt man da täglich Dinge, die einfach nur unglaublich sind. Warum sollte es bei Psychologen/Medizinern anders sein. ;-)
Der Denkfehler den hier viele machen: der Führerscheinentzug ist keine Strafe sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit, da der Betroffene ja anscheinend nicht in der Lage ist, mit einem Kraftfahrzeug verantwortungsbewusst umzugehen. Die Strafe ist das Bußgeld.
Vollkommen zurecht hat die Führerscheinbehörde berechtigte Zweifel, dass der Betroffene nach Ablauf der Sperrfrist wirklich geeignet ist, wieder ein Fahrzeug zu führen, der Führerscheinbesitz ist ja schließlich auch kein Grundrecht. Die MPU gibt dem Betroffenen nun die Chance, die Führerscheinbehörde vom Gegenteil zu überzeugen.
Nach 26 Jahren Erfahrung in der Feuerwehr und mindestens 25 Einsätzen mit Toten, davon mindestens 1/3 aufgrund Alkohol bin ich sogar für eine noch weiter gehende Verschärfung: Beim ersten Vergehen oberhalb 0,5 0/00 Wiedererteilung des Führerscheins nur nach absolvierter MPU, beim zweiten Alkoholvergehen lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis ohne Möglichkeit des Wiedererlangens.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. Dezember 2015 um 09:12:09 Uhr:
ein Beispiel für rechtswidriges Handeln einer Führerscheinstelle, welches seitdem rauf und runter durch die Presse geistert. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht klar entschieden, dass der bloße Besitz ohne Fahrauffälligkeit keine Überprüfungsmaßnahmen rechtfertigt.Zitat:
@dyonisos911 schrieb am 14. Dezember 2015 um 21:51:35 Uhr:
Was war dann hier los?http://www.focus.de/.../...hr-fuer-den-strassenverkehr_id_4194484.html
Danke für die Aufklärung. Bin beruhigt.
Heute im Radio gehört. Das soll noch gar nicht "Rechtskräftig" sein. Also erstmal abwarten.
Gruß Frank,
der sich erstmal ein Radler auf macht.
Zitat:
@f355 schrieb am 15. Dezember 2015 um 14:13:46 Uhr:
Schön ist die Theorie. Solche "ganz eindeutige Kriterien" gibt es unter anderem auch beim TÜV und trotzdem erlebt man da täglich Dinge, die einfach nur unglaublich sind. Warum sollte es bei Psychologen/Medizinern anders sein. ;-)
Man erlebt bei
allenGutachten Dinge die einfach unglaublich erscheinen.
Dabei wird es egal sein ob im Bereich HU oder Schadengutachten, ob in psychologischer, medizinischer, bautechnischer oder wirtschaftlicher Hinsicht.
Lass 10 KFZ – Sachverständige unabhängig voneinander ein und den selben Unfallschaden begutachten, und du wirst 10 verschiedene Schadensummen erhalten.
Lass 10 Bausachverständige den Wert einer Immobilie schätzen und Du bekommst 10 verschiedene Objektwerte.
Überall da vom Menschen urteilen, werden niemals zu 100% identische Ergebnisse entstehen.
Um dies so weit wie möglich zu homogenisieren gibts objektive Kriterien, die zur Anwendung kommen müssen.
Es gibt zum Glück (noch) Bereiche im Leben, die Maschinen noch nicht können.
Gutachten in jedweder Form gehören dazu.
Bei psychologischen Gutachten wie im Ragmen einer MPU kann ein dauerhafter Verlust des Führerscheins u.U. starke finanzielle Einschränkungen für den Täter haben.
Demzufolge ist die Klagebereitschaft relativ hoch (davon wird auch rege Gebrauch gemacht).
Ein Psychologe kann somit keinerlei Interesse daran haben, Verkehrssünder durch zu subjektive oder gar falsche Gutachten am Besitz eines Führerscheins zu hindern.
Er würde sich permanent angreifbar machen.
Im Gegenzug gibt es übrigens Prüflinge, die nach Darstellung der Unverzichtbarkeit ihrer Fahrerlaubnis offen ihre Bereitschaft signalisieren, die positive Bewertung durch eine entsprechende Zuwendung zu beeinflussen.
Auch damit müssen Prüfer umgehen.
Wer mit 1,1 Promille oder 1,28 Promille wie die klagende Frau Auto fährt, der ist nicht willens und / oder nicht fähig, Alkoholkonsum und Autofahren zu trennen oder er ist Alkoholiker.
Solche Fahrer gehören aus dem Verkehr gezogen!
Ende der Diskussion!