Bayern macht’s vor: MPU jetzt nach jeder Alkoholfahrt
Aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH):
Zitat:
„Nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis (...), die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ist im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.“
Das gelte auch, wenn der Fahrer weniger als 1,6 Promille im Blut habe und zum ersten Mal erwischt werde.
Eine Frau, die mit 1,28 Promille aus dem Verkehr gezogen worden war, hatte dagegen geklagt, zur in Bayern auch „Depperltest“ genannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu müssen. Die Klage wurde abgewiesen. Ähnlich hatte im Sommer dieses Jahres in einem anderen Fall auch schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Das bayerische Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der VGH hat die Revision zugelassen (Aktenzeichen: 11 BV 14.2738).
Beste Antwort im Thema
Wer mit 1,1 Promille oder 1,28 Promille wie die klagende Frau Auto fährt, der ist nicht willens und / oder nicht fähig, Alkoholkonsum und Autofahren zu trennen oder er ist Alkoholiker.
Solche Fahrer gehören aus dem Verkehr gezogen!
Ende der Diskussion!
69 Antworten
Für eine MPU gibt es Aufbau/ Lernkurse in denen man die Antworten " Lernen " kann . Das führt das ganze Prozedere ad absurdum .Und da damit sehr viel Geld umgesetzt wird wird es auch Schwarze Schafe geben .
0.0 Promille im Straßenverkehr sollte eine Selbsverständlichkeit sein .
Und wenn jemand mit über 1 Promill erwischt wird sind die Strafen viel zu lasch .
Es kann nicht sein das Besoffene VT bei einem Unfall, die Volltrunkenheit noch als Strafmildernd anerkannt werden .
Beziehe mich da auf einen Fall vor Jahren auf der Insel Rügen bei dem 4 Menschen Tödlich verunglückt sind und der Verursacher mit einer Lächerlichen Strafe davon gekommen ist .
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 12. Dezember 2015 um 19:56:03 Uhr:
0.0 Promille im Straßenverkehr sollte eine Selbsverständlichkeit sein .
100% agree.
Aber erstens ist das hier leider politisch nicht durchsetzbar und zweitens würde man auch nach der Einführung einer 0,0-Promille-Grenze den einen oder anderen Schwerstalkoholiker hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeuges antreffen.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 12. Dezember 2015 um 19:56:03 Uhr:
Für eine MPU gibt es Aufbau/ Lernkurse in denen man die Antworten " Lernen " kann . Das führt das ganze Prozedere ad absurdum .Und da damit sehr viel Geld umgesetzt wird wird es auch Schwarze Schafe geben .
Ist nur blöd, wenn die Frage anders gestellt wird. Die Antwort auf die anders gestellte Frage aber passt.
Meist wird die Antwort dann nicht gewußt da diese ja nicht zur auswendig gelernten Frage passt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. Dezember 2015 um 20:05:02 Uhr:
100% agree.Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 12. Dezember 2015 um 19:56:03 Uhr:
0.0 Promille im Straßenverkehr sollte eine Selbsverständlichkeit sein .Aber erstens ist das hier leider politisch nicht durchsetzbar und zweitens würde man auch nach der Einführung einer 0,0-Promille-Grenze den einen oder anderen Schwerstalkoholiker hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeuges antreffen.
Solange es nicht möglich gemacht wird die derzeitige Gesetzeslage (0,5 ‰) schärfer zu kontrollieren brauchen wir über 0,0 als gesetzliche Festlegung nicht weiter nachdenken.
Für mich gab es von jeher nur 0,0‰ das wird auch weiterhin so sein.
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na ja zum Thema ich finde das ist eine Richtige Entscheidung
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Dezember 2015 um 14:05:05 Uhr:
Und der Vorstoß von Bayern wundert mich eh, ist es nicht das Bundesland wo Bier überhaupt kein alkoholisches Getränk ist ? 😕😕😕
Die Bayern sind (trotzdem) nicht doof.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Dezember 2015 um 14:05:05 Uhr:
Und der Vorstoß von Bayern wundert mich eh, ist es nicht das Bundesland wo Bier überhaupt kein alkoholisches Getränk ist ? 😕😕😕
Ey Dicker, Bayern ist der Wirtschaftsmotor Deutschlands.
Also bitte lass diese geschmacklosen aussagen.
In Bayern gibt es die meisten Brauerein und das beste Bier, das bedeutet aber nicht das hier mehr gesoffen wird als anderswo.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 13. Dezember 2015 um 01:04:40 Uhr:
Ey Dicker, Bayern ist der Wirtschaftsmotor Deutschlands.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Dezember 2015 um 14:05:05 Uhr:
Und der Vorstoß von Bayern wundert mich eh, ist es nicht das Bundesland wo Bier überhaupt kein alkoholisches Getränk ist ? 😕😕😕
Also bitte lass diese geschmacklosen aussagen.
In Bayern gibt es die meisten Brauerein und das beste Bier, das bedeutet aber nicht das hier mehr gesoffen wird als anderswo.
Da wird nicht mehr gesoffen als anderswo? 😉
http://www.bayrisch-bier.de/bier-wissen/bayerisches-volksgetrank/Zitat:
@mattalf schrieb am 13. Dezember 2015 um 09:44:54 Uhr:
Da wird nicht mehr gesoffen als anderswo? 😉 http://www.bayrisch-bier.de/bier-wissen/bayerisches-volksgetrank/Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 13. Dezember 2015 um 01:04:40 Uhr:
Ey Dicker, Bayern ist der Wirtschaftsmotor Deutschlands.
Also bitte lass diese geschmacklosen aussagen.
In Bayern gibt es die meisten Brauerein und das beste Bier, das bedeutet aber nicht das hier mehr gesoffen wird als anderswo.
Da geht es nur um alkoholfreies Bier 😁
Gruß Frank,
der von alkoholfreiem Schnaps gar nicht schreiben möchte. 😉
Vielleicht verschütten die Bayern ja auch das meiste Bier? Würde die Statistik natürlich sehr verfälschen.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 13. Dezember 2015 um 01:04:40 Uhr:
Ey Dicker, Bayern ist der Wirtschaftsmotor Deutschlands.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Dezember 2015 um 14:05:05 Uhr:
Und der Vorstoß von Bayern wundert mich eh, ist es nicht das Bundesland wo Bier überhaupt kein alkoholisches Getränk ist ? 😕😕😕
Also bitte lass diese geschmacklosen aussagen.
Geschmacklosigkeit ist immer eine Frage des Standpunktes bzw. das vorhanden sein der Fähigkeit auch mal ein wenig Ironie zu gestatten. Fehlt diese Fähigkeit erscheint in der Tat vieles als geschmacklos.
Offensichtlich wurde Revision eingelegt. Die Entscheidung wird vor dem Bundesverwaltungsgericht fallen (und dann ist sie auch geklärt). Bis dahin wird Bayern an der üblichen Praxis mit 1,6%o festhalten:
http://www.sueddeutsche.de/.../...rltest-wird-neu-verhandelt-1.2778996
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. Dezember 2015 um 16:32:54 Uhr:
Offensichtlich wurde Revision eingelegt. Die Entscheidung wird vor dem Bundesverwaltungsgericht fallen (und dann ist sie auch geklärt). Bis dahin wird Bayern an der üblichen Praxis mit 1,6%o festhalten:
http://www.sueddeutsche.de/.../...rltest-wird-neu-verhandelt-1.2778996
Kann Bayern denn "einfach so" mal eine Pauschal-MPU einführen, unabhängig vom Alk-Wert?
Ich meine - mir persönlich ist das eh latte, ich fahr nicht wenn ich getrunken hab.
Aber ich find das schon gut, dass es grundsätzlich überprüft wird. Kann ja nicht sein, dass Bayern da ´ne Alleinstellungsrolle annimmt. Soweit ich weiß, gelten die Promillegrenzen (und ihre Sanktionierungen bei Nicht-Befolgung) immer noch bundesweit - oder sind das mittlerweile Landesgesetze/-regelungen geworden?
MPU ist Verwaltungsrecht. Da gibt es in der Auslegung von Gesetzen durchaus landesspezifische Besonderheiten und auch die bundeslandspezifischen Verwaltungsgerichte, deren Urteile nur für das entsprechende Bundesland gültig sind.
Teil der Strafe ist die MPU ja nicht.
Bayern spielt doch eh immer ne Extrawurst.
Sei es mit dem letzten Part der Ferien,oder den Strafen oder Verfolgungswahn bei Roid oder Drogenbesitz.
Es ist absolut unterschiedlich ob Du mit Net Minimenge in Hamburg oder der gleichen Menge in Bayern aufgegriffen wirst.
Und da wollen die Damen und Herren beim Alk wohl ähnliches durchziehen.