Bayern macht’s vor: MPU jetzt nach jeder Alkoholfahrt

Aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH):

Zitat:

„Nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis (...), die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ist im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.“

Das gelte auch, wenn der Fahrer weniger als 1,6 Promille im Blut habe und zum ersten Mal erwischt werde.

Eine Frau, die mit 1,28 Promille aus dem Verkehr gezogen worden war, hatte dagegen geklagt, zur in Bayern auch „Depperltest“ genannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu müssen. Die Klage wurde abgewiesen. Ähnlich hatte im Sommer dieses Jahres in einem anderen Fall auch schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Das bayerische Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der VGH hat die Revision zugelassen (Aktenzeichen: 11 BV 14.2738).

Quelle.

Beste Antwort im Thema

Wer mit 1,1 Promille oder 1,28 Promille wie die klagende Frau Auto fährt, der ist nicht willens und / oder nicht fähig, Alkoholkonsum und Autofahren zu trennen oder er ist Alkoholiker.

Solche Fahrer gehören aus dem Verkehr gezogen!
Ende der Diskussion!

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Allein um über längere Zeit zu zeigen das sich seine Leberwerte usw. nicht verschlechetern oder die Haare ,die zeigen wann und in welchen Zeitabständen oder Zyklen Drogen genommen wurden-
Ich wollte doch nur eine nicht zu manipulierende Situation vorschlagen wo rein nur medizinische Daten sprechen und nicht manipulierbare Personen!

Schon das der Wohnort über die Strafe entscheidend ist doch gegen das Grundgesetz. Und MPU war schon immer umstrittenen. Ohne Vorbereitungskurse kommen die wenigsten da auf Anhieb durch. Und ob jemand dem Alkohol abgeschworen hat kann ich leicht per Blutwerte Überprüfen.
Ich kenne jemand der ne MPU hatte weil er mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilgenommen hat. Was der erzählt hat was die Psychologen da gefragt haben ist schon allerhand. Das ist für gescheiterte Absolventen eine Geld Druckmaschine. Wer für den freien Markt nicht taugte macht MPU. Da gibt es immer Nachschub wie beim Bestatter.

Zitat:

@Provaider schrieb am 12. Dezember 2015 um 13:16:27 Uhr:


Ich kenne jemand der ne MPU hatte weil er mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Dafür wird keine MPU gefordert.

Ich gehe daher mal davon aus, daß da mehr dahinter steckte. Eventuell unter dem Einfluß von Drogen oder Alkohol gefahren?

@desenator

Ja gut, diesen Ansatz kann man nachvollziehen. Aber die Zeitspannen, in denen vor Abschluss einer MPU cleane Werte nachgewiesen werden müssen, die sind schon ziemlich lang (hat nichts mit dem Strafausspruch zur Sperrfrist bis zur frühest möglichen Wiedererteilung des FS zu tun). Die Nachweiszeiten sind bei Alkohol und BTM in der Regel nicht unter 6-12 Monaten.

Es gibt aber nichts, was nicht irgendwie manipulierbar wäre. An Laborwerten kann man auch keine Gedanken ablesen. Der Eindruck vom Probanden, der in der MPU vom Psychologen gewonnen wird, ist natürlich subjektiv gefärbt. Das heißt aber nicht, diese Ergebnisse willkürlich zustande kommen. Es gibt halt eine gewisse Irrtumsrate in beide Richtungen. Gibt ja auch Menschen, die nach bestandener MPU wieder auffällig werden und den FS erneut entzogen bekommen.

Da ist letztlich jedes System weder weiß noch schwarz, sondern grau 😉

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Ich finds schon irgendwie komisch: Die MPU wird vor allem von denen abgelehnt, welche entweder schon eine hatten oder aber, dass sie auf dem Weg sind, eine antreten zu müssen.
Was passiert denn einem, der weder betrunken noch in irgendeiner Weise zugekifft am Steuer sitzt ?
Von daher kann ich die Vorgehensweise von Bayern, Berlin und BW nur befürworten.
Oder werden die Autofahrer hierzulande zum Alkohol gezwungen ? Ich meine, soviel Selbstdisziplin wird man einem erwachsenen Autofahrer wohl zumuten können, dass er als Fahrer seinen Alkoholkonsum einschränkt bzw, unterlässt.
Der Betrieb, wo man arbeitet, wird es auch kaum dulden, dass der Herr desöfteren ein bissel angesäuselt am Arbeitsplatz erscheint. Die Kündigung sollte ihm früher oder später gewiss sein. Und da schreit auch keiner, dass es irgendwie unangemessen sei.
Und das Beste sind dann immer die Ausreden der Sünder: Ich brauche meinen Führerschein, ich bin darauf angewiesen ! Ja, wieso riskiert er ihn dann ?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Dezember 2015 um 12:54:45 Uhr:



Zitat:

@martinb71 schrieb am 12. Dezember 2015 um 12:49:31 Uhr:


Die Beurteilung ist willkürlich.
Was ist deiner Meinung nach an einer Methode willkürlich, bei der die Kriterien vollkommen transparent sind? 😕

Mir geht es dabei um das persönliche psychologische Gespräch.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 12. Dezember 2015 um 13:46:02 Uhr:


Mir geht es dabei um das persönliche psychologische Gespräch.

Man könnte die Fragen natürlich auch schriftlich stellen und den Probanden (in einem separaten Raum und mit entsprechendem Zeitkontingent) schriftlich darauf antworten lassen. Dies würde aber sicherlich auch einige Zeitgenossen überfordern.

Ähm, da geht es wirklich nicht um das Abfragen von Wissen. Es geht um die Überzeugung des Psychologen von der Glaubwürdigkeit der Angaben des Probanden im persönlichen Gespräch. Die Einsicht in frühere Fehler und Aneignung von Bewältigungsmechanismen zu Stressoren usw., damit in der Zukunft beim Auto-/Radfahren der missbräuchliche Konsum als ausgeschlossen prognostiziert werden kann. Das ist nur im persönlichen Gespräch möglich.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 12. Dezember 2015 um 13:46:02 Uhr:



Mir geht es dabei um das persönliche psychologische Gespräch.

Dann muss die Einschätzung des Psychologen aber nicht willkürlich ausfallen. Und wenn er an seiner Zulassung irgendein Interesse hat, ist die Einschätzung bestenfalls subjektiv. Mehr objektiv würde sie ausfallen, wenn da ein halbes Gremium vor einem sitzen würde.

Wie macht man einem anderen klar, dass man keinesfalls mehr unter Alkohol ein Fahrzeug steuern würde ? Und das auch noch glaubwürdig, wo doch im Alltag soviele Gelegenheiten lauern, es doch zu tun.

Es ist das Beste, gar nicht erst dahinzukommen. Und ja, die Hürde zum Bestehen sollte schon etwas höher angelegt sein. Denn Fahren unter Alkohol/Drogen ist eben kein Kavaliersdelikt.

Die Alkoholdiskussion geht eh am Thema vorbei, gestern war eine großangelegte Kontrolle auf der A20, Staus und hunderte Vts die blasen mussten. Ergebnis: 0 Treffer, dafür hat mehrmals der Drogensuchhund angeschlagen und die VTs hatten Drogen konsumiert. In einem Auto wurde auch gleich kiloweise das Zeug gefunden.

Die Drogen von heute sind der Alkohol von gestern.

Und der Vorstoß von Bayern wundert mich eh, ist es nicht das Bundesland wo Bier überhaupt kein alkoholisches Getränk ist ? 😕😕😕

Das Problem ist ja schon das der Beurteilende davon lebt das die Leute zu ihm kommen. Wenn er sie also ein paar mal öfters sieht, dann verdient er mehr. Hat er gerate Flaute, dann fallen hat ein paar mehr durch. Hat er zu viele dann ein paar weniger.
Solche Entscheidungen gehören von Beamten gefällt, die unabhängig ihre Fallzahlen bezahlt werden. D.h. sollten die Gutachter im Landesdienst sein und keine Privatunternehmen. Die dazu noch Vorbereitungskurse anbieten.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. Dezember 2015 um 13:53:04 Uhr:



Zitat:

Dann muss die Einschätzung des Psychologen aber nicht willkürlich ausfallen. Und wenn er an seiner Zulassung irgendein Interesse hat, ist die Einschätzung bestenfalls subjektiv. Mehr objektiv würde sie ausfallen, wenn da ein halbes Gremium vor einem sitzen würde.

Das wäre vielleicht ein Ansatz.

Das ist jetzt zwar ein bisschen OT aber es gab in den letzten Jahren Fälle wo Psychologen einen Triebtäter über längere Zeit beobachten bzw. Gespräche geführt haben und trotzdem ein völlig falsches Bild von der Person hatten. Die Person als ungefährlich eingestuft wurde und ein paar Wochen nach der Entlassung wieder Straffällig wurde. Die Methode ist leider nur eine Einschätzung und kein messbares Ergebnis.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Dezember 2015 um 14:05:05 Uhr:


Und der Vorstoß von Bayern wundert mich eh, ist es nicht das Bundesland wo Bier überhaupt kein alkoholisches Getränk ist ? 😕😕😕

Dass es kein alkoholisches Getränk ist, wurde nicht gesagt. Wahr ist allerdings, dass in Bayern das Bier zu den Grundnahrungsmitteln zählt. Das heisst aber eben nicht, dass der Bayer nun mit einer Alkoholfahne durch die Gegend fahren darf, wenn diese Fahne nur dem Bier zugeordnet werden könnte.

Es ist wie überall: Auf die Menge kommt es an.

Man kann auch ganz ohne Alkohol oder Drogen zur MPU kommen, wenn beispielsweise das Punkte-Konto überläuft. Auf der medizinischen Schiene kann man da nicht wirklich was machen. In einem solchen Fall geht es in der MPU darum, die charakterliche Eignung zu überprüfen. Wie anders als mit einem Gespräch sollte man das tun?

Eine MPU wird immer Spielraum haben. Das ist aber normal, da es um die Überprüfung weicher Faktoren geht. Willkür ist trotzdem etwas ganz anderes.

Zitat:

@AMenge schrieb am 12. Dezember 2015 um 16:13:24 Uhr:


In einem solchen Fall geht es in der MPU darum, die charakterliche Eignung zu überprüfen. Wie anders als mit einem Gespräch sollte man das tun?

Eben. In diesen Fällen gibt es

keine

Alternative zu einem persönlichen Gespräch mit dem Psychologen.

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