Bauer vermietet Wiese als Parkplatz - Strafzettel
Bei uns in der Gemeinde gibt es einen Badesee.
Da die Parkplätze am See selber relativ knapp sind, vermieter ein Bauer zusätzlich ein Stück Wiese als Parkplatz.
Er hat das Ganze auch als Parkplatz angelegt und ich glaube du musst an einem Automaten ein Ticket kaufen, wenn du dort parken willst.
Ich war dort selber noch nie.
Gestern am Stammtisch haben wir darüber geredet, was der Bauer eigentlich für Rechte hat, wenn du dort ohne Parkticket stehst.
Darf der dir einen Strafzettel verpassen?
Falls ja, in welcher Höhe?
Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?
Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?
Beste Antwort im Thema
Großen Unfug Du schreiben tust.
409 Antworten
Zitat:
@zille1976 schrieb am 17. Juli 2020 um 21:05:33 Uhr:
Nur mal zur Erinnerung:"Darf der dir einen Strafzettel verpassen?
Falls ja, in welcher Höhe?
Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?
Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?"
Richtig !
Das war ja die eigentliche Frage.
Ich sage, daß der Bauer keine Strafzettel ausstellen darf.
Denn Er stellt seine private Wiese als Parkplatz zur Verfügung. Der Landwirt kann es sicher zwar mit einem Schild erkenntlich machen.
Mehr als freiwillige Spenden der Parker als Obolus fürs Parken auf seiner Wiese wird rechtlich nicht drin sein. Das wars dann aber auch schon.
Das der Bauer dann auch schwarze Schafe auf seiner Wiese stehen hat, die nix zahlen (wollen) damit muß Er dann leben.
@Geisslein
Das haben wir doch nun schon viele Seiten vorher geklärt.
Ja, er darf es.
Welcher Unterschied besteht beim Bauern mit seiner Wiese und einem Supermarkt und deren Parkplatz, wenn auf beiden Geld zu zahlen ist?
Warum sollte der Bauer kein Geld verlangen dürfen?
Wir haben doch nun schon mehrmals festgestellt, dass ein Parkwilliger mit dem Abstellen seines Fahrzeugs die Bedingungen des Eigentümers dieses Parkplatzes anerkennt. Wenn also dafür Geld gefordert wird, so erkennt der Parkende diese Bedingung an und entweder er akzeptiert und bezahlt oder er parkt dort nicht. Sollte er dort parken und nicht bezahlen, so darf der Bauer dies als Besitzstörung werten und den Parkenden entfernen (lassen). Zudem kann der Bauer ein zivilrechtliches Verfahren einleiten.
Ein Parkplatz einer Gemeinde ist nichts anderes.
Der Eigentümer (Die Gemeinde) gestattet dort das Parken gegen Geld. Wird nicht bezahlt, so wird der Parkende entfernt und/oder bekommt einen Strafzettel.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 18. Juli 2020 um 08:22:22 Uhr:
@Geisslein
Das haben wir doch nun schon viele Seiten vorher geklärt.
Ja, er darf es.
Welcher Unterschied besteht beim Bauern mit seiner Wiese und einem Supermarkt und deren Parkplatz, wenn auf beiden Geld zu zahlen ist?
Warum sollte der Bauer kein Geld verlangen dürfen?
Wir haben doch nun schon mehrmals festgestellt, dass ein Parkwilliger mit dem Abstellen seines Fahrzeugs die Bedingungen des Eigentümers dieses Parkplatzes anerkennt. Wenn also dafür Geld gefordert wird, so erkennt der Parkende diese Bedingung an und entweder er akzeptiert und bezahlt oder er parkt dort nicht. Sollte er dort parken und nicht bezahlen, so darf der Bauer dies als Besitzstörung werten und den Parkenden entfernen (lassen). Zudem kann der Bauer ein zivilrechtliches Verfahren einleiten.
Ein Parkplatz einer Gemeinde ist nichts anderes.
Der Eigentümer (Die Gemeinde) gestattet dort das Parken gegen Geld. Wird nicht bezahlt, so wird der Parkende entfernt und/oder bekommt einen Strafzettel.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen !
Supermarktparkplätze sind ja gewerblich. Die Wiese des Bauern ist privates Eigentum.
Er kann jetzt also nicht einfach hergehen, seine private Wiese als Parkplatz anbieten und Parkgebühren verlangen.
Es sei denn der Landwirt meldet es als Parkplatzgewerbe an.
Sind die Parkgebühren und die Strafzettel denn auch versteuert, bzw. führt der Landwirt die Steuern durch die Einnahmen auch ab ?!
Wenn nicht macht Er sich der Steuerhinterziehung strafbar.
Deshalb... solange der Bauer den Parkplatzbetrieb nicht gewerblich angemeldet hat, darf Er keine Gebühren verlangen und Strafzettel verteilen, sondern nur auf freiwillige Spenden eingehen.
Andere Frage:
Wie will der Bauer das kontrollieren wer auf seiner Wiese bezahlt hat und wer nicht.
Gibt es da einen Parkscheinautomat, einen Parkwächter und vor allem, wenn beides nicht vorhanden ist... wem gebe Ich mein Geld ?
Nix mit Äpfel und Birnen
Ob hinter dem Parkplatz ein Privatier oder ein Gewerbetreibender steht, spielt keine Rolle. Auch der Parkplatz eines Gewerbetreibenden kann durchaus sein Privateigentum sein. Daher erkläre doch mal genauer was da der Unterschied nun sein soll. Warum darf ein Einkaufsladen einen Teil als Parkplatz anbieten gegen Entgelt und ein Bauer nicht? Auf beiden wird Geld verlangt und jeder darf dort parken.
Du kannst jederzeit dein Privateigentum als Parkplatz ausweisen. Du darfst auch Parkgebühren verlangen. Das ist dein Recht. Jeder der dort steht und deine Bedingungen nicht einhält, den darfst du entfernen (lassen).
Ob du die Einnahmen versteuerst, ist deine Sache mit dem Finanzamt. Das interessiert den Parkenden nicht. Für ihn sind nur die Bedingungen für das Parken wichtig. Diese müssen deutlich sichtbar sein.
Beim Rewe bei uns verhält es sich ebenso. Der Parkplatz kann von jedem gegen ein Entgelt benutzt werden. Der einzige Unterschied zum Bauern besteht nur, dass ich bei Rewe Parkzeit erlassen bekomme, wenn ich dort einkaufe. Dies könnte ein Bauer ebenso beim Einkauf in seinem Hofladen machen.
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Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 18. Juli 2020 um 09:05:36 Uhr:
Nix mit Äpfel und Birnen
Ob hinter dem Parkplatz ein Privatier oder ein Gewerbetreibender steht, spielt keine Rolle. Auch der Parkplatz eines Gewerbetreibenden kann durchaus sein Privateigentum sein. Daher erkläre doch mal genauer was da der Unterschied nun sein soll. Warum darf ein Einkaufsladen einen Teil als Parkplatz anbieten gegen Entgelt und ein Bauer nicht? Auf beiden wird Geld verlangt und jeder darf dort parken.
Du kannst jederzeit dein Privateigentum als Parkplatz ausweisen. Du darfst auch Parkgebühren verlangen. Das ist dein Recht. Jeder der dort steht und deine Bedingungen nicht einhält, den darfst du entfernen (lassen).
Ob du die Einnahmen versteuerst, ist deine Sache mit dem Finanzamt. Das interessiert den Parkenden nicht. Für ihn sind nur die Bedingungen für das Parken wichtig. Diese müssen deutlich sichtbar sein.Beim Rewe bei uns verhält es sich ebenso. Der Parkplatz kann von jedem gegen ein Entgelt benutzt werden. Der einzige Unterschied zum Bauern besteht nur, dass ich bei Rewe Parkzeit erlassen bekomme, wenn ich dort einkaufe. Dies könnte ein Bauer ebenso beim Einkauf in seinem Hofladen machen.
Natürlich vergleichst Du Äpfel mit Birnen.
Ich als Privatperson kann nicht einfach hergehen und meine Wiese, die in der Nähe von einem Freibad ist, als Parkplatz anbieten und dafür Geld verlangen, bzw Geld durch Strafzettel sogar einzutreiben.
Alles was Ich als Privatperson darf, ist meine Wiese als Stellplatz anzubieten, eine Kasse hinzustellen mit einem Schild auf dem drauf steht "Über eine Spende würde Ich mich sehr freuen... Vielen Dank"
Nochmals:
Der Supermarktparkplatz ist in gewerblicher Hand !
Somit müsste der Bauer, um legal Parkgebühren verlangen zu dürfen, das Ganze gewerblich anmelden.
Ich kenne da mehrere Fälle und das ist auch noch nicht all zu lange her.
In meiner Stadt findet alle zwei Jahre ein großer Fasnetsumzug statt. Ein paar Anwohner, die direkt an der Umzugsstrecke wohnen haben sich ausgedacht via Garagenverkauf Getränke (Bier, Schnaps, Hüpfer und Kräuterlikör) an die Besucher zu verkaufen. das alles wurde normal eingekauft und etwas günstiger als an den offiziellen "Verpflegungsständen" wieder verkauft. Gutes Geschäft für die Leute.
Dumm nur, daß die Garagenverkäufe Irgendjemand gemeldet hat und somit die Anwohner mächtig Ärger mit dem Finanzamt bekommen haben.
Laut Deinem Vergleich wäre ja dann der Garagenverkauf nix anderes als der Getränkeverkauf an den offiziellen Getränkeständen ?!
Ob der Bauer es gewerblich angemeldet hat oder nicht, interessiert dich als Parkender nicht. Kannst du das dem Stück Land ansehen?
Das ist das Problem des Eigentümers. Als Parkwilliger findest du den Parkplatz dort und kannst dort parken mit der Bedingung Geld bezahlen. Entweder gehst du darauf ein oder nicht, mit der Konsequenz, dass du weitersuchen darfst.
Suchst du etwa vorher den Eigentümer auf und fragst, ob er es als Gewerbe laufen lässt und entscheidest dann, ob du Geld bezahlst oder den Verweigerer spielen möchtest?
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 18. Juli 2020 um 09:52:17 Uhr:
Ob der Bauer es gewerblich angemeldet hat oder nicht, interessiert dich als Parkender nicht. Kannst du das dem Stück Land ansehen?
Das ist das Problem des Eigentümers. Als Parkwilliger findest du den Parkplatz dort und kannst dort parken mit der Bedingung Geld bezahlen. Entweder gehst du darauf ein oder nicht, mit der Konsequenz, dass du weitersuchen darfst.
Suchst du etwa vorher den Eigentümer auf und fragst, ob er es als Gewerbe laufen lässt und entscheidest dann, ob du Geld bezahlst oder den Verweigerer spielen möchtest?
Lass es. Geisslein hat nicht den IQ das zu verstehen.
Den Troll nicht füttern.
Ob der Bauer das gewerblich oder privat habich als Parkender erstmal gar nicht zu hinterfragen, fragst du bei Obi, Netto usw ja auch nicht.
Das ein Bauer ein Gewerbe hat, sollte eigentlich auch klar sein.
Wie und ob seine Wiese als Parkplatz gemeldet ist oder nicht, oder ob er Steuern dafür abführt sollte dich als Kunden auch nichts angehen, bzw du solltest davon ausgehen das er es macht, wenn er sie (die Wiese) zum beparken bereitstellt.
Und nochmal: auch eine bäuerlich bewirtschaftete Wiese ist in gewerblicher Hand.
Sollte der Bauer ungerechtfertigt und ungesetzlich handeln, muss er sich vorm Gewerbeamt, dem Staat, dem Finanzamt rechtfertigen, nicht vor dem Parkenden.
Doch wenn ich als Parkender davon ausgeh, "der macht das eh ungerechtfertigt" weswegen ich mich seinen Bedingungen einfach widersetzen werde, bin ich mindestens genau so falsch gewickelt.
Man muss immer davon ausgehen, dass gesetzestreu gehandelt und gewirtschaftet wird, genau so wie man es selbst machen sollte.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 18. Juli 2020 um 09:52:17 Uhr:
Ob der Bauer es gewerblich angemeldet hat oder nicht, interessiert dich als Parkender nicht. Kannst du das dem Stück Land ansehen?
Das ist das Problem des Eigentümers. Als Parkwilliger findest du den Parkplatz dort und kannst dort parken mit der Bedingung Geld bezahlen. Entweder gehst du darauf ein oder nicht, mit der Konsequenz, dass du weitersuchen darfst.
Suchst du etwa vorher den Eigentümer auf und fragst, ob er es als Gewerbe laufen lässt und entscheidest dann, ob du Geld bezahlst oder den Verweigerer spielen möchtest?
Die Frage ist doch aber, wem gebe Ich das Geld, also die Parkgebühren ?
Sitzt da eine Person den ganzen Tag und kassiert ab ?! Dann gäbe es in dem Fall keine Falschparker, denn die wo nicht zahlen wollen werden von der Person abgewiesen.
Mit einer Schranke wäre es gleich, denn die öffnet nur gegen Bezahlung.
Andere Möglichkeit wäre ein Parkscheinautomat.
Aber welcher Bauer verfügt über einen Parkscheinautomaten und darf Er den so einfach auf seine Wiese aufstellen... gleiches gilt für die Schranke ?!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. Juli 2020 um 10:02:50 Uhr:
Die Frage ist doch aber, ...........
Stimmt nicht, die Frage war eine ganz andere!
Und aber trotzdem hier die Antwort, ja er darf ! Außerdem geht dich als Kunden das gar nichts an!!
Zitat:
@Gururom schrieb am 18. Juli 2020 um 09:58:37 Uhr:
Sollte der Bauer ungerechtfertigt und ungesetzlich handeln, muss er sich vorm Gewerbeamt, dem Staat, dem Finanzamt rechtfertigen, nicht vor dem Parkenden.
Zitat:
@Gururom schrieb am 18. Juli 2020 um 10:08:41 Uhr:
Stimmt nicht, die Frage war eine ganz andere!Und aber trotzdem hier die Antwort, ja er darf ! Außerdem geht dich als Kunden das gar nichts an!!
Die Frage stelle Ich mir als Parkender in dem Fall aber trotzdem und völlig zurecht.
Denn Ich würde schon gerne wissen wem Ich mein Geld in den Rachen werfe und was damit gemacht wird.
Bei Netto und Obi zahl Ich nix und trotzdem weiß Ich Bescheid darüber.
Nur weil die Landwirtschaft ein Gewerbe ist bedeutet es noch lange nicht, daß die Parkgebühren und Strafzettel inbegriffen sind, welche der Bauer auf seiner Wiese verlangt.
Das ist ein Zusatzeinkommen und müsste ebenfalls angegeben sein und rechtmäßig versteuert werden.
Deine Frage, wem gebe ich das Geld, ist einfach zu beantworten. Sitzt da jemand, dann dieser Person, ansonsten wird da bezahlt, wo es vorgesehen wird. Wer danach das Geld bekommt, ist für dich als Parkender nicht von Bedeutung.
Um den Fremdparkern vorzubeugen, kann der Bauern auf seinem Privatgrundstück eine Schranke und einen Automaten aufstellen. Wer sollte ihn daran hindern?
Wenn dort nur ein Körbchen liegt, in welches das Geld gelegt werden soll, so zeigt dies nur, dass der Bauer den Parkenden vertraut und diese seine Bedingungen akzeptieren ohne einen Aufstand ala "ist der Parkplatz überhaupt angemeldet" zu veranstalten.
Wenn die Parkenden immer mehr deine Haltung haben, so wird es über kurz oder lang dazu führen, dass der Bauer entweder entsprechende Vorrichtungen installiert oder, was wahrscheinlicher ist, die Wiese wieder schließen und keinen zusätzlichen Parkraum anbieten.
Du kannst nun überlegen, was dir lieber ist.
Ich tendiere zu bezahlen und nicht zu überlegen, ob der Bauer dies entsprechend versteuert. Denn dies ist sein Problem und nicht meins. Ich freue mich über den Parkplatz.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. Juli 2020 um 10:10:13 Uhr:
Die Frage stelle Ich mir als Parkender in dem Fall aber trotzdem und völlig zurecht.
Ganz einfach, dann frage dich, es wird nichts bei rauskommen, denn du kannst es nicht wissen.
Deswegen darfst du trotzdem dort nicht unberechtigt parken sondern solltest dir einen anderen Parkplatz suchen, die Ehrlichen werden es dir danken
Zitat:
@Gururom schrieb am 18. Juli 2020 um 10:21:15 Uhr:
Ganz einfach, dann frage dich, es wird nichts bei rauskommen, denn du kannst es nicht wissen.
Deswegen darfst du trotzdem dort nicht unberechtigt parken sondern solltest dir einen anderen Parkplatz suchen, die Ehrlichen werden es dir danken
Natürlich... und da kommt auch schon die nächste Frage, die Ich mir berechtigt stellen werde.
Parkgebühr einer Person oder Schranke aushändigen ist klar... die lassen mich Beide nur rein wenn bezahlt wurde. Somit wäre das auch in Ordnung.
Ein Parkscheinautomat druckt ein Ticket aus als Nachweis für die Bezahlung.
Nun kommt die Kasse (oder der Geldkorb) ins Spiel der an der Zufahrt steht und auf Vertrauensbasis aufgestellt wurde.
Alle Fahrzeuge stehen auf der Wiese und es gibt keinen Nachweis wer Geld in diese Kasse geworfen hat.
Entscheidet nun der Bauer nach dem Zufallsprinzip welchem Auto Er ein Knöllchen verpasst, oder welches Er abschleppen (lassen) wird ?!
Werde Ich abgeschleppt und soll nun für die Abschleppkosten aufkommen kann hier jeder behaupten Geld in die Kasse geworfen zu haben.
Der Bauer wäre hier in der Beweispflicht, daß Ich es nicht getan habe.
Ja, und da der Bauer es dir nicht nachweisen kann vertraut er dir, wenn er es nicht kann, (das frag ich mich jetzt) wird er früher oder später dicht machen.
Bzw es kommt mein letzter Satz aus meinem letzten Post, fahr weiter und lass Platz für die Ehrlichen!