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Bagatellunfall?

Themenstarteram 15. Januar 2017 um 19:02

Hallo und guten Abend,

leider hatte ich letzte Woche an einer Ampel einen kleinen, selbstverschuldeten Auffahrunfall. Es war an beiden Fahrzeugen keine Schramme oder ähnliches zu sehen, bei meinem Skoda war noch nicht mal das Nummernschild verbogen. Wir haben dann Adressen ausgetauscht und sind so verblieben, das ich meine Versicherung kontaktiere. Am Abend bekam ich dann einen Anruf, das bei dem anderen PKW ( Renault Modus ) angeblich die Heckscheibe herausgefallen sei.

Frage: Kann denn so etwas sein oder muss da schon vorher was dran gewesen sein ?

Kann mir jemand einen Rat geben?:confused:

Beste Antwort im Thema

Die Heckscheibe ist verklebt, wie soll die bitte rausfallen?

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Gibt's Zeugen? Ansonsten ist das die übliche Masche, wenn der "richtige " Unfallgegner zugegen war.

WillCommen im Forum. :D

Was für ein origineller Fall. Wende Dich an deine Haftpflichtversicherung. Die wehren sogar unberechtigte Ansprüche ab.

Zitat:

@Einparkwunder schrieb am 15. Januar 2017 um 20:02:05 Uhr:

Frage: Kann denn so etwas sein oder muss da schon vorher was dran gewesen sein ?

Diese Frage sollte der Unfall-Gutachter beantworten können.

Die Heckscheibe ist verklebt, wie soll die bitte rausfallen?

Themenstarteram 15. Januar 2017 um 19:35

Hey, das geht ja flott hier!

Die Unfallgegnerin war eine " normale Frau", keine, die irgendwie einen bestimmten Eindruck erweckte.

Ich werde das dann wohl tatsächlich mal der Haftpflicht so mitteilen, und mal schauen, wie das so mit der Begutachtung läuft.

Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Hm ... so doof kann man doch für einen "Betrug" garnicht sein. Bei Glasbruch und fiktiver Abrechnung geht doch bei jeder Versicherung autmatisch die rote Lampe an ...

Zitat:

@Einparkwunder schrieb am 15. Januar 2017 um 20:35:20 Uhr:

[...] Die Unfallgegnerin war eine " normale Frau", keine, die irgendwie einen bestimmten Eindruck erweckte [...]

Wahrscheinlich hat sie aber einen nicht normalen Mann zu Hause :) Oder sie hat noch sperriges Zeug hinten eingeladen, beim Klappe Zuknallen ist die Scheibe rausgeflogen und sie hat sich nicht getraut, Ihrem Mann die Wahrheit zu sagen.

Auch von mir: TE, kontaktiere deine Versicherung. Wie berlin-paul schon schrieb, die ist - auch - dafür da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2017 um 20:08:10 Uhr:

Was für ein origineller Fall. Wende Dich an deine Haftpflichtversicherung. Die wehren sogar unberechtigte Ansprüche ab.

Leider ist das nicht so. Meine Frau ist letzten Winter an der Ampel auf einen anderen Pkw draufgerutscht – in ihrem Kia Picanto ist außer ein paar Lackkratzern an der Kunststoffstoßstange überhaupt nichts zu sehen, am gegnerischen Pkw ist angeblich der Kofferraum derart verzogen, dass der Deckel nicht mehr aufgeht. Am Unfallort war davon nichts zu bemerken. Die Versicherung hat trotz unserer Intervention knappe 3000 Euro an den Unfallgegner bezahlt …

Ja, kann passieren. Ändert aber nichts am Grundsatz.

Entscheidet die Versicherung falsch und entsteht einem dadurch ein Schaden (Hochstufung), kann man immer noch selbst dagegen vorgehen und einen RA in Marsch setzen. Wer Lust hat, kann sogar vom Zivil- ins Strafrecht springen und den Gegner wegen Betrugs anzeigen. (Nicht dass ich hier generell zurate, ich will es nur als Möglichkeit aufzeigen.)

Etwas näherliegender ist aber bitte folgender Hinweis. Leute, auch wenn "nichts passiert" ist und der Gegner am Unfallort total nett und freundlich ist - macht ein paar Fotos vom gegnerischen Fahrzeug, zumindest von der Anstoßstelle und dem Bereich drumrum. Ohne die Leute und den Verkehr groß aufzuhalten, natürlich. Schön, wenn man's dann nicht braucht - aber schöner, wenn man's braucht und dann hat.

Fotos waren vorhanden, das hat die Versicherung nur leider überhaupt nicht interessiert. Die Aussage, dass die eigene Versicherung unberechtigte Ansprüche abwehrt, ist einfach falsch. Das mag ab einer hohen Schadensumme der Fall sein, das mag keine Versicherung bezahlen, aber bei Schäden im kleinen vierstelligen Bereich ist wohl der Prüfungsaufwand zu hoch, da wird unbesehen einfach gezahlt.

Dann hättest Du die Haftpflichtversicherung auf Richtigstellung der SF-Klasse deines Vertrages verklagen müssen, wenn da in der Sache fehlerhaft reguliert worden sein sollte.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2017 um 22:23:55 Uhr:

Dann hättest Du die Haftpflichtversicherung auf Richtigstellung der SF-Klasse deines Vertrages verklagen müssen, wenn da in der Sache fehlerhaft reguliert worden sein sollte.

Nennt man auch Feststellungsklage.

Je nach Zeitpunkt der Verhandlung Feststellung. Wenn noch keine Beitragserhöhung kam, dann Feststellung. Anderenfalls wäre die Leistungsklage vorrangig.

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