Bafa Prämie über www.meinauto.de nicht mehr rechtzeitig 2022/ Vom Kauf zurücktreten?
Hallo zusammen,
ich habe ein Angebot über www.meinauto.de im Mai 2022 über einen Hyundai Kona angenommen. Das Auto scheint auch irgendwie da zu sein aber es liegt noch kein KFZ Brief zur Anmeldung vor.
Ergo wenn dieser nicht spätestens morgen angemeldet wird und die Bafa Prämiere über meinauto angefordert wird, dann ist es doch nur noch möglich, max 4500€ zu bekomen korrekt?
Ich habe extra das Angebot angenommen, wo meinauto.de sich um die Prämiere kümmert und ich keine 6000€ im voraus zahlen muss.
Wenn jetzt die Prämiere nur noch 4500€ beträgt würde sich auch die Leasingrate ändern korrekt?
Und dann kann ich aus dem Vertrag auch heraus, aber habe kein Auto... Außer ich Akzeptiere die neue Rate...
Es ist so unbefriedigend 7 Monate gewartet zu haben und am Ende hat es doch nicht so geklappt wie gewollt.
Was würdet ihr jetzt tun? Die neue Rate schlucken und den Wagen nehmen oder vom Vertrag zurücktreten?
Über eure Tipps wäre ich wirklich dankbar.
29 Antworten
Das Versprechen gilt natürlich, nur wenn das Auto in 2022 geliefert wird, aber wenn der KFZ Brief MC nicht erreicht zum Anmelden dann glaube ich nicht, das es die Schuld von Hyundai ist, bzw. keine Ahnung.
Warte seit Tagen auf eine Rückmeldung, aber noch nichts da.
Hyundai stellt die ZB2 aus. Wessen Schuld soll es denn sonst sein,wenn die beim Halter nicht ankommt?
Und wenn die ZB2 bei MC eingetroffen ist und die nicht zulassen,dann ist's halt deren Problem.
Ich habe es bei anderen Marken anders herum gelesen
Die ZB ist gekommen damit noch zugelassen werden kann, und Liefertermin beim Händler ist noch gar nicht bekannt.
Vermutlich sind dort alle möglichen Anstrengungen unternommen werden damit die Kunden noch die höhere Förderung bekommen.
Die ZB könnte auch auf dem Postweg verloren gegangen sein. Da hätte der Händler aber viel früher nachhaken müssen
Zitat:
Das ist richtig. Gibt es denn viele Fälle, in denen der Hersteller einen höheren Herstelleranteil anbietet als gesetzlich vorgeschrieben?
ja, meiner, er hat großzügig auf 4000€ aufgerundet!
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ich sehe das als vollkommen einfach. gültig für den händleranteil ist die gesetzliche regelung beim VERTRAGSABSCHLUSS, und das sind 50% der damals gültigen BAFA prämie, denn das ist vertragsbestandteil in der auflistung der einzelnen rechnungsposten und taucht im endpreis auf. das kann der händler nicht einseitig ändern. der alte römische rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" : vertäge müssen eingehalten werden, gilt noch in unserem heutigen recht.
die staatliche prämie bemisst sich hingegen am datum der ZULASSUNG. das kann der gesetzgeber frei bestimmen, und das hat er ja auch leider getan.
Ich mag mich täuschen, aber der Händler hat keinen Anteil. Sondern der Hersteller. Und dann wird es auf die Formulierung ankommen, was kommt - ich wäre nicht verwundert wenn da etwas stehen würde wie „Herstelleranteil = derzeit x, gesetzliche Änderungen haben auf die Kalkulation insofern Einfluss, dass …“
Zitat:
@fritze500e schrieb am 8. Januar 2023 um 21:27:34 Uhr:
Hersteller oder händler macht imho keinen unterschied
Natürlich. Man muss schon wissen, von wem man was erwartet
Zitat:
@fritze500e schrieb am 8. Januar 2023 um 19:28:29 Uhr:
die staatliche prämie bemisst sich hingegen am datum der ZULASSUNG.
Da bist du nicht auf dem aktuellen Stand. Mit der Neufassung der gesetzlichen Grundlagen von Ende 2022 ist die Antragstellung maßgeblich.
Generell ist das Thema Herstelleranteil sehr interessant. Ich bin kein Experte für Vertragsrecht, deshalb kann ich zu diesem Teilaspekt nichts sagen. Im Bezug auf die Regelungen zur Kaufprämie ist jedoch eindeutig, dass sich der Herstelleranteil ebenfalls reduziert und auch hier die Antragstellung maßgeblich ist.
Die Vorgaben für den Herstelleranteil geben jedoch nur ein Minimum vor. Es steht dem Hersteller frei einen höheren Herstelleranteil anzusetzen.
Es kann zudem sein, dass einige Hersteller im Rahmen einer Kulanzregelung einen höheren Herstelleranteil (also den älteren höheren Herstelleranteil) an den Kunden weitergeben.
So, gestern wurde ich angerufen von MC, aber nur in Bezug auf die 1-Sterne-Wertung auf Trusted Pilot 😁.
Ich wusste doch das, die sich dort eher melden als, wenn ich andauernd E-Mails verschicke.
Mir wurde gesagt, die Bafa Prämie 2022 ist futsch, nur eine Kulanz seitens des Händler s kann hier noch etwas retten, ansonsten bekomme ich neue Unterlagen mit einer erhöhten Rate und kann dann vom Vertrag zurücktreten oder diesen eben weiterführen.
Nächste Woche soll bei MC ein großes Meeting stattfinden , da ich ja nicht der einzige bin mit dem Auslieferungsproblem.
Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
Wenn im Vertrag steht dass der händleranteil von 3570 € teil des kaufpreises sind, dann gilt das auch dann, wenn die Auslieferung erst 2023 erfolgt. Vertrag ist Vertrag. Die staatliche Prämien hingegen ist abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung. Juristisch sind das zwei völlig verschiedene Stiefel. Das eine ist das innenverhältnis von Käufer und Verkäufer, das andere ein Verhältnis zwischen Alter und Staat.
Zitat:
@fritze500e schrieb am 12. Januar 2023 um 13:11:07 Uhr:
Die staatliche Prämien hingegen ist abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung.
Da irrst du dich. Mit der überarbeiteten Förderrichtlinie von Ende 2022 ist das Datum der Antragstellung maßgeblich.
Zudem ändert sich damit nicht nur der staatliche Anteil der Kaufprämie, sondern auch der Herstelleranteil.
Kann man
hierin den Tabellen auf Seite 4 gut nachvollziehen.
Ich teile die Einschätzung, dass es dabei um zwei Sachverhalte handelt: Vertragsrecht und Förderrichtlinie.
Man sollte unterstreichen, dass beim Herstelleranteil nur die Untergrenze festgeschrieben ist und der Hersteller einen höheren Herstelleranteil gewähren kann. Es kann zudem sein, dass der Hersteller aus Kulanz den alten Herstelleranteil zahlt obwohl dieser dazu gemäß der Förderrichtlinie nicht verpflichtet wäre.
Dazu kommt, dass man formal i.d.R. einen Kaufvertrag mit einem Händler hat, der einen gewissen Rabatt gewährt. Ob und wieviel der Händler wiederum Rabatt im Innenverhältnis vom Hersteller bekommt, kann mir als Endkunde egal sein.
Bei BMW ist es üblich, dass der Herstelleranteil gar nicht explizit auftaucht, sondern eine Gesamtsumme als Rabatt ausgewiesen wird. Auch bezüglich BAFA ist das egal, solange der gewährte Rabatt größer gleich dem Herstelleranteil ist.