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BAFA Innovationsprämie Hybridfahrzeug - Zulassung DE / Halter AT

Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 11:42

Hallo zusammen,

Folgende Konstellation liegt zu einem PKW Leasing vor:

1. Leasinggeber sitzt in DE

2. Leasingnehmer sitzt in AT

3. Fahrzeugzulassung über komplette Haltedauer von 36 Monaten in DE

Ist das Fahrzeug förderfähig oder nicht?

Gruß und Danke

Sebastian

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23 Antworten

Aber der TE schreibt etwas von Leasingnehmer sei das Unternehmen in AT, daher wird auch dieses üblicherweise im Leasingvertrag stehen. Und damit hat sich das mit dem BAFA-Antrag erledigt. Denn der Halter muss auch Leasingnehmer sein, damit er antragsberechtigt ist. Und das hast du nicht verstanden.

@hydrou nochmal:

Das Auto wird ein Deutsches Kennzeichen bekommen. Der Halter ist ebenfalls deutsch. Lediglich der Leasingvertrag läuft über ein Unternehmen aus Österreich.

Für die Beantragung ist blos interessant wo das Auto gekauft wurde ( in Deutschland) und wer Halter ist (ebenfalls deutsch) ob das Auto gekauft, geleast oder geschenkt wurde interessiert nicht.

Nein, das ist definitiv falsch, ich habe diese Woche erst meinen Antrag gestellt, weiß also im Gegensatz zu manch anderem hier, wovon ich scheibe. Denn es wird in der Tat unterschieden und es muss der Leasingvertrag hochgeladen werden, aus dem hervorgeht, dass Antragsteller gleich Halter gleich Leasingnehmer.

20201204_164137.jpg

Wenn tatsächlich der Lessingnehmer mit dem Halter übereinstimmen muß ist es tatsächlich nicht möglich. Egsl ob deutsch/ deutsch oder deutsch AT

Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 16:38

Ich sehe, es wird gerätselt.

Wenn Halter und Leasingnehmer übereinstimmen müssen, wäre vermutlich nur der private Sektor förderfähig. Bei Firmenleasing ist in der Regel der Leasingnehmer der Arbeitgeber und der Halter der Mitarbeiter, also zwei unterschiedliche Parteien.

Nein, auch Firmenleasing ist förderfähig, denn bei einem Dienstwagen ist ja auch die Firma der Halter, nicht der Nutzer. Jedoch bringt das dem Nutzer nichts, da die Firma die Prämie selber verbucht. Ich habe es noch nie erlebt bei meinen Arbeitgebern, dass ich als Halter eines Firmenfahrzeuges/ Dienstwagen eingetragen worden bin.

Sehe ich genauso. Firmenwagen ob geleast oder gekauft haben normalerweise die Firma als Halter drin stehen und nicht den Nutzer. Das gilt ja auch für z.b. schwere LKW. Ich kann mir nicht vorstellen das Trucker Jupp als Halter bei seinem 40Tonner eingetragen ist...

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. Dezember 2020 um 17:47:21 Uhr:

Nein, auch Firmenleasing ist förderfähig, denn bei einem Dienstwagen ist ja auch die Firma der Halter, nicht der Nutzer. Jedoch bringt das dem Nutzer nichts, da die Firma die Prämie selber verbucht.

... ist doch fair, die Fa. profitiert an der Prämie bzw. an einer durch die Prämie niedrigere Leasingrate und der Mitarbeiten an der 0,5% Versteuerung. Eine klassische win-win-Situation.

XF-Coupe

Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 17:36

Zitat:

Nein, auch Firmenleasing ist förderfähig, denn bei einem Dienstwagen ist ja auch die Firma der Halter, nicht der Nutzer. Jedoch bringt das dem Nutzer nichts, da die Firma die Prämie selber verbucht. Ich habe es noch nie erlebt bei meinen Arbeitgebern, dass ich als Halter eines Firmenfahrzeuges/ Dienstwagen eingetragen worden bin.

Nein, so pauschal kann man das nicht sagen.

Bei uns ist es wie mehrfach beschrieben

Nutzer = Halter = Mitarbeiter (eingetragen im Fahrzeugschein)

Leasingratenzahler = Leasingnehmer = Firma/Arbeitgeber

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