BAB - Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Verkehrskontrolle
Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage 🙂
Ihr kennt das doch sicherlich auch, Verkehrskontrolle auf einem Rastplatz an der Autobahn. Vorher wird durch entsprechende Beschilderung ja die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer gedrosselt.
Was mir heute aufgefallen ist, da war kein Schild, dass ich wieder schneller fahren darf. Erst etliche Kilometer später kam nach einer Ein-/Ausfahrt ein 120 Schild.
Kann doch nicht sein, dass man bis dahin mit 60 eiern muss, oder?
Wäre super, wenn mir das mal jemand erklären könnte!
Danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Arbeitsdenkmal
@bits
sondern?
so wie ich eingangs geschrieben hab? bis zum nächsten Schild, wann auch immer das kommt?
Wenn das Streckenverbot tatsächlich ohne ein Gefahrzeichen (Hinweis auf Verkehrskontrolle) beschildert wurde, muß man bis zur Aufhebung tatsächlich mit der limitierten Geschwindigkeit weiterfahren.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Arbeitsdenkmal
@bits
sondern?
so wie ich eingangs geschrieben hab? bis zum nächsten Schild, wann auch immer das kommt?
Wenn das Streckenverbot tatsächlich ohne ein Gefahrzeichen (Hinweis auf Verkehrskontrolle) beschildert wurde, muß man bis zur Aufhebung tatsächlich mit der limitierten Geschwindigkeit weiterfahren.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wenn das Streckenverbot tatsächlich ohne ein Gefahrzeichen (Hinweis auf Verkehrskontrolle) beschildert wurde, muß man bis zur Aufhebung tatsächlich mit der limitierten Geschwindigkeit weiterfahren.Zitat:
Original geschrieben von Arbeitsdenkmal
@bits
sondern?
so wie ich eingangs geschrieben hab? bis zum nächsten Schild, wann auch immer das kommt?
So siehts leider aus.
Wenn man den Grund für die Schilder einwandfrei aus der Situation ableiten kann, dann ist nach sichtbarem und deutlichen Ende der Situation durchaus von einer Aufhebung auszugehen. Z.B. ist das so, wenn extra für ein Wartungsfahrzeug am linken Grünstreifen das Tempo reduziert wird.
Ich seh schon, da gibts durchaus verschiedene Aussagen zu.
Mein Verstand sagt mir, Parkplatz vorbei, Kontrolle zu Ende, Gas geben.
Die anderen Verkehrsteilnehmer haben das genauso gehandhabt.
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die sache ist schon so, wie von den vorpostern beschrieben. aber unlogisch, was mir als vielfahrer auffällt. oft werden nach einer verkehrskontrolle die 60 oder 80 km/h nicht aufgehoben. wenn aber das zusatzschild verkehrskontrolle verwendet wird, ist nach dem rastplatz und dessen ausfahrt der grund der beschränkung logisch nicht mehr gegeben. denn allenfalls noch mit der kontrolle zusammenhängend wäre ein unüblicher hoher betrieb auf der einfahrtspur durch überprüfte fahrzeuge.
wer also 2km nach dieser kontrolle mit, sagen wir, 130km/h geblitzt wird und 60km/h als limit gelten sollen, kann immer als einrede vor gericht gelten machen, man habe auf dem rastplatz gerastet, bevor die kontrolle eingerichtet war und ist nach einiger zeit (z.b. kleine schlafpause) losgefahren ohne begrenzungsschilder zu passieren.
gleiches passiert manchmal an baustellen, man vergisst das limit aufzuheben. auf der a4 gibt es seit jahren eine beschränkung wegen gefährlicher kurve, die nicht aufgehoben wird. ab der nächsten einfahrt, gebe ich da wieder gas. denn wäre ich an dieser einfahrt auf die autobahn aufgefahren, würde für mich kein geschwindigkeitslimit gelten. übrigens auch nicht, wenn ich da ausfahre und gleich wieder einfahre. denn mit der einfahrt in eine autobahn, ist das tempolimit aufgehoben. insofern ist es besonders verrückt, daß formal eine neue einfahrt ein limit nicht aufhebt. aber vor gericht ist es kein problem mit dem richtigen anwalt.
Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Zusatzschilder da standen, dann hätte das streng genommen zur Ahndung führen können. Eine solche Beschilderung ist zumindest sehr unglücklich.
Zitat:
Original geschrieben von mehrzehdes
wer also 2km nach dieser kontrolle mit, sagen wir, 130km/h geblitzt wird und 60km/h als limit gelten sollen, kann immer als einrede vor gericht gelten machen, man habe auf dem rastplatz gerastet, bevor die kontrolle eingerichtet war und ist nach einiger zeit (z.b. kleine schlafpause)losgefahren ohne begrenzungsschilder zu passieren.
Dann sollte man aber recht genau wissen, wann die Kontrolle begonnen hat...
Zitat:
gleiches passiert an baustellen, auf der a4 habe ich eine beschränkung wegen gefährlicher kurve, die nicht ausfgehoben wird.
Das ist auch nicht notwendig. Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzschild versehen, dann endet sie, wenn das durch das Zusatzschild beschriebene "Ereignis" passiert wurde - in diesem Fall die Kurve.
Zitat:
Original geschrieben von Arbeitsdenkmal
Ich seh schon, da gibts durchaus verschiedene Aussagen zu.
Mein Verstand sagt mir, Parkplatz vorbei, Kontrolle zu Ende, Gas geben.
Die anderen Verkehrsteilnehmer haben das genauso gehandhabt.
Am Ende des Parkplatzes steht bei zb bei einer BAG Kontolle auch immer Zeichen 282
http://upload.wikimedia.org/.../600px-Zeichen_282.svg.png
"Viel interessanter ist aber die Frage, was aus dem Streckenverbot wird, wenn man über die Kreuzung oder Einmündung geradeaus weiterfährt.
In der Verwaltungsvorschrift der StVO wird verlangt, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen."
hier gefunden: http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
aber ganz so einfach ist dann doch nicht - siehe im link
als ortfremder kann ich davon ausgehen, dass es keine verbote gibt als einheimischer nicht.
Korrekt. Da die Sache in der STVO leider nicht erschöpfend geregelt ist kommt es mal wieder sehr stark auf den Einzelfall an.
@pepperduster
"auch immer" wäre schön, dann hätte ich den Thread gar nicht eröffnet. Hab ich neulich erst gehabt, da war es nicht (wie heute) die Polizei sondern das gute Bundesamt für Güterverkehr welches eine Kontrolle durchgeführt hat. Von Zeichen 282 fehlte jede Spur.
Aber gut, meine Frage wurde hinreichend beantwortet.
Vielen Dank an alle für die schnelle Auskunft!
Zitat:
Original geschrieben von Arbeitsdenkmal
@pepperduster
"auch immer" wäre schön, dann hätte ich den Thread gar nicht eröffnet. Hab ich neulich erst gehabt, da war es nicht (wie heute) die Polizei sondern das gute Bundesamt für Güterverkehr welches eine Kontrolle durchgeführt hat. Von Zeichen 282 fehlte jede Spur.Aber gut, meine Frage wurde hinreichend beantwortet.
Vielen Dank an alle für die schnelle Auskunft!
Dann haben die wohl vergessen die Klappschilder aufzuklappen. tze tze
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Nach der Gefahrenstelle kann man wieder schnell fahren.
...wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung klar erkennbar auf diese "Gefahrenstelle" bezogen war. Ist das nicht der Fall - so wie im hier zugrunde liegenden Fall - dann gilt diese Begrenzung weiter. Ob eine solche Verkehrskontrolle vom Richter als klar erkennbarer Bezug gewertet wird vermag ich nicht zu sagen. Da wird es möglicherweise unterschiedliche Auslegungen geben.