Autoverkauf von Händler an Händler
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich eines Verkaufes von Händler an Händler.
Die Händler müssen/wollen untereinander ja keine Garantie geben.
So nehmen wir jetzt mal das Beispiel:
Händler 1 verkauft an Händler 2 ein Auto ohne Garantie etc. aber ein Kaufvertrag wird selbstverständlich gemacht.
(in welchem auch alle Daten / Umbauten / etc. festgehalten sind)
Wenn sich nun hinterher herausstellt das der Wagen z.b einen anderen Motor verbaut hat oder nicht die Leistung hat die im Kaufvertrag angegeben wurde!
Nehmen wir als Beispiel einen Audi 1.9 TDI mit 130 PS als Verkaufswagen, aber hinterher stellt sich raus das nur eine 115PS Maschine verbaut ist, weil diese aus irgendwelche Gründen getauscht wurde.
Kann man dann rechtlich an den Händler rangehen oder hat man keine Chance?
Beste Antwort im Thema
Die sogenannten "zugesicherten Eigenschaften" aus dem Vertragsrecht haben nichts mit der Haftung bei einem Mangel ("technischer Defekt"😉 aus dem Gewährleistungsrecht zu tun.
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Er kann ja die Sachmängelhaftung verkürzen und das Auto ist in einem top gepflegten Zustand, so dass er das erste halbe Jahr bis zur Beweislastumkehr schon rumbringen wird 😉!
Hmm, sicher? Wie will Dein Vater verhindern, daß der neue Besitzer nicht den Turbo schrottet, das Getriebe zerrührt, über schlechte Straßen brettert und die Radaufhängungen malträtiert, die Kupplung bei Ampelrennen schrotet und sich somit noch die teuren Teile ersetzen läßt? Eben, geht nicht.
.....das kann er natürlich nicht! Aber, auch wenn mich manche jetzt vielleicht naiv nennen, gehe ich erst mal nicht davon aus, dass der durchschnittliche Privatkäufer das Auto über Gebühr strapaziert und darauf hofft, dass er funktionierende Teile innerhalb eines halben Jahres kaputt bekommt und wenn er es nicht schafft, selber dafür aufkommen muss....
Abgesehen davon, dass der Privatkäufer erst mal wissen muss, dass mein Vater Gewährleistung geben muss, da ja selbst hier im Forum nicht komplette Einigkeit besteht bzw. lt. roadwin die aktuelle Rechtsprechung eher in eine andere Richtung geht..... Alles in allem ein Risiko, das ich anstelle meines Vaters bereit wäre einzugehen, wenn er beim Privatverkauf einen nennenswert höheren Preis erzielen kann!