Autoverkauf mit oder ohne Anmeldung?

Da ich mein Auto verkaufen möchte, stellte sich mir die Frage ob ich es vorher abmelden sollte oder nicht.

Wenn ich es angeldet lasse könnte man noch eine Probefahrt mit machen, andererseits weiß ich nicht wie es dann mit der Haftung, Versicherung und Abmeldung aussieht.

Wenn es abgemeldet ist, müßte man eben zur Probefahrt ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen.

Wie wird das denn in der Regel gemacht?

20 Antworten

Zu diesem Thema hätte ich auch noch eine Frage.

Was brauch ich denn alles zum abmelden? Im Speziellen Fall geht es darum, ich würde einem Privatkäufer gerne noch eine Probefahrt machen lassen, danach dann aber die Nummernschilder abmachen und er muss sich kümmern, aber reicht dass aus?! zumindest für Blitzer sicher ja, aber prinzipiell ist er ja noch nicht abgemeldet?! Reicht es dann wenn ich nur mit den Nummernschildern auf die Zulassungsstelle geht, denn mehr (Schein und Brief) hab ich ja dann nicht mehr... aber was kann alles in der Zwischenzeit passieren mit dem Wagen?

Schöne Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von Cleandevil


Ganz wichtig bei Verkauf von einem angemeldeten Auto ist, daß der Käufer eine VORLÄUFIGE DOPPELKARTE von seiner Versicherung dabei hat. Dann ist das Auto auch nach dem Verkauf auf seinen Namen versichert und Schäden gehen zu Lasten des Käufers. Ohne diese Versicherungskarte gehen Schäden zu Lasten des Verkäufers! Also größte Vorsicht in diesem Fall!!!!
Ich spreche hier aus Erfahrung und habe mich genau kundig gemacht.

Perfekt, genau so ist es! Wichtig ist dieser Satz im Kaufvertrag:

Sofern das Fahrzeug bei der Übergabe noch angemeldet ist, versichert der Käufer, dass er das Fahrzeug umgehend, spätestens aber binnen drei Werktagen ab Übergabe, um- oder abmeldet und den Verkäufer von sämtlichen Schäden freihält, die durch die Nutzung des angemeldeten Fahrzeugs bis zur Umschreibung auf den Käufer entstehen.

Hat der Käufer eine Versicherungsbestätigungskarte dabei, sichert dessen Versicherung eine vorläufige Deckung bis zur Zulassung innerhalb 5 Tagen zu. Passiert in der Zeit doch etwas, zahlt die bestehende KFZ Versicherung und holt sich in der Regel das geld von der neuen Versicherung zurück!

Zitat:

Original geschrieben von DerTouranfahrer



Zitat:

Original geschrieben von Cleandevil


Ganz wichtig bei Verkauf von einem angemeldeten Auto ist, daß der Käufer eine VORLÄUFIGE DOPPELKARTE von seiner Versicherung dabei hat. Dann ist das Auto auch nach dem Verkauf auf seinen Namen versichert und Schäden gehen zu Lasten des Käufers. Ohne diese Versicherungskarte gehen Schäden zu Lasten des Verkäufers! Also größte Vorsicht in diesem Fall!!!!
Ich spreche hier aus Erfahrung und habe mich genau kundig gemacht.
Perfekt, genau so ist es! Wichtig ist dieser Satz im Kaufvertrag: Sofern das Fahrzeug bei der Übergabe noch angemeldet ist, versichert der Käufer, dass er das Fahrzeug umgehend, spätestens aber binnen drei Werktagen ab Übergabe, um- oder abmeldet und den Verkäufer von sämtlichen Schäden freihält, die durch die Nutzung des angemeldeten Fahrzeugs bis zur Umschreibung auf den Käufer entstehen.

Hat der Käufer eine Versicherungsbestätigungskarte dabei, sichert dessen Versicherung eine vorläufige Deckung bis zur Zulassung innerhalb 5 Tagen zu. Passiert in der Zeit doch etwas, zahlt die bestehende KFZ Versicherung und holt sich in der Regel das geld von der neuen Versicherung zurück!

Servus zusammen

Eine Frage an euch. Ist diese Regelung auch im Jahre des Herrn 2012 noch gültig oder was gilt es zu beachten wenn ich ein auf mich angemeldetes Fahrzeug dem Käufer übergebe?

Danke

Wieso meldest du es vorher nicht ab?
Du hast immer ein Restrisiko, dass der Käufer das Auto nicht abmeldet, dann wird das ein langer Weg über Zulassungsstelle + Polizei..

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Wir haben vor 3 Tagen gerade erst so ein Fahrzeug wie der TE hat verkauft. Uns stellte sich auch die Frage angemeldet lassen oder abmelden. Hätten ihn dann erstmal angemeldet gelassen wegen Probefahrt etc. Hatten dann das Glück das wir jemanden gefunden haben der den Wagen genommen hat bevor der neue da war so das er eh noch angemeldet war weil er noch gebraucht wurde. Hat ihn dann auch gleich so mit Anmeldung usw. mitgenommen. Wurde dann halt Uhrzeit mässig im Vertrag so festgehalten das wenn was kommt wir dafür nicht belangt werden können auch weil über das WE der Wagen ja nicht umgemeldet werden kann.
Also wie schon geschrieben. Lass ihn angemeldet wegen Probefahrt. Vermute mal das du wenn der Wagen nicht in einem sehr guten Zustand ist und preislich nicht sehr attraktiv es sowieso schwer wird ihn zu verkaufen. Unsern wollten trotz wenig Kilometer und sehr guten Zustand teilweise noch net mal Autoaufkäufer haben.

Gruss Zyclon

Danke euch beiden.
Bei mir handelt es sich nicht um ein Auto sondern einen Maxi-Roller. Angemeldet ist er noch wegen Probefahrt etc.
Mich würde nur interessieren ob die Gesetzeslage hier eindeutig ist oder nicht.
Wenn ich auf dem Kaufvertrag das Datum und die genaue Uhrzeit vermerke, kann ich dann trotzdem irgendwelche Problemen bekommen?

Danke

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