Autoverkauf, Käufer will 300€ sonst geht er zum Anwalt

Hallo, zusammen,

ich habe folgendes Anliegen. Ich habe ein Auto mit einigen Beulen und Kratzern verkauft (im Kaufvertrag notiert). Der Käufer hat alles in der Anzeige gesehen und sich für das Auto entschieden. Hat gleich den Preis um 500€ gedrückt, war uns in dem Moment egal, da wir auf Grund der Schäden eh erst mal höher angesetzt haben. Jedenfalls wollte er dann gleich die Fahrgestellnummer um Lack und Teile zu bestellen, da er einen Bekannten Lackierer hat.

Er kam dann also vorbei, machte nicht mal eine Probefahrt mit der Aussage „ich fahre ja gleich 500km nach Hause, da werde ich sehen ob der läuft“. GUT, ok.

Im Kaufvertrag angegeben „Diverse Kratzer und Beulen“.

Nun, eine Woche nach dem Kauf kam der Anruf.
„Hallo, die eine Beule ist ein Knick, das wusste ich nicht und mit den Kosten habe ich nicht gerechnet. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 600€, es wäre schön, wenn ihr euch mit der Hälfte beteiligt.“

Ähm nein? Woher soll ich als Laie wissen, dass das ein Knick und keine Beule ist.
Jedenfalls kommt noch Folgendes hinzu: Wir haben einmal die Tür getauscht, da diese sehr zerkratzt war und eine neue Tür günstiger war als die Lackierung. Bei der Besichtigung wurde er (unter zeigen) darüber in Kenntnis gesetzt.

Als wir ihm sagten, dass wir uns nicht an den Kosten beteiligen. Kam dann folgende Nachricht:
Ok, ich war heute schon beim Anwalt. Ich habe sehr gute Chancen. Überlegt euch das, sonst wird es viiiiel teurer als 300€.

- Wir sollten uns das übers Wochenende überlegen, ob wir das zahlen oder nicht.
Weiter kommt hinzu: im Kaufvertrag war festgehalten, dass das Auto innerhalb von 3 Tagen abgemeldet wird. Laut Zulassungsstelle ist das Auto nicht abgemeldet.

Wie würdet ihr euch verhalten? Soll ich zu meinem Anwalt gehen?
Oder soll ich mich erst einmal zurücklehnen und auf ein Schreiben von seinem Anwalt warten?

Vielen Dank schon mal für jegliche Antwort.

Beste Antwort im Thema

Wünsch ihm einen schöne Tag und reagier nicht mehr auf seine Forderungen, Ernst wird es erst wenn was vom Gericht kommt.
Der will einfach nur den Preis nochmals drücken, diese unverschämte Masche ist gerade Mode.
Da er die Kiste angeschaut hat und Kratzer wie auch Beulen im Kaufvertrag vermerkt sind ist es sein ganz persönliches Problem wenn er Die nicht genau angeschaut hat und ganz nebenbei gibt es schon immer auch Beulen mit einem Knick drin.
Wichtig ist nur das Du der Versicherung und der Zulassungsstelle mitteilst das das Auto verkauft ist und Ihnen die Daten des Käufers übermittelst, dann gehen Versicherung und Steuerpflicht auf Ihn über auch wenn er nicht Ummeldet, plus einigen Unannehmlichkeiten wegen der versäumten Ummeldung.

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Ich würde mir viel mehr sorgen um das noch nicht abgemeldete auto machen....

Ich hab auch schon angemeldete autos dem käufer überlassen aber nur in wenigen ausnahmefällen und da hat mich meine menschenkenntniss gott sei dank noch nie im stich gelassen.

Ansonsten gilt entweder selber kennzeichen bringen alternativ mit mir zu zulassungststelle und kurzzeitkennzeichen kaufen...

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 13. Februar 2019 um 13:33:12 Uhr:



Das stimmt so pauschal m.W. nicht.
Es kann auch für den privaten Verkäufer zu Problemen kommen wenn dieser die sachmängelhaftung/Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hat.

Richtig, aber bei so offensichtlichen Mängeln wie Dellen und Kratzern hängt da die Hürde für den Käufer seht hoch.
Anwälte spielen das Spiel mit da sie für einen 08/15 Brief den die Sekretärin verfasst schnelles Geld verdienen kann. Oder glaubt Einer das sich da ein Anwalt selbt an die Formulierung macht? Der gibt bestenfalls Stichworte vor und ausformuliert wird das dann von der Tippse.

Ich weiß, der Thread ist zwei Jahre alt.....

Aber mich, und wahrscheinlich auch andere potentielle Verkäufer, würde interessieren, was bei dem ganzen Handel rausgekommen ist.

Das werden wir wohl nicht erfahren, da der TE seit 2 Jahren nicht aktiv war.

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was soll schon herausgekommen sein? Der TE/Verkäufer hat nicht mehr reagiert und irgendwann hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet.

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