Autoverkauf an Händler

Ich habe ca vor 2 Wochen mein Auto Getauscht mit einem Händler wir haben ein Kaufvertrag jeweils für eins zum Kauf und eins zum Verkauf gemacht
Nach zwei Wochen Ruhe hat mich heute der Händler angerufen und meinte zu mir dass das Fahrzeug das ich ihm verkauft habe einen schaden hätte und ich davon gewusst haben muss und ihm deshalb entweder das Fahrzeug zurück tauschen soll oder 500€ Reperatur kosten bezahlen soll falls nicht gibt er das einem Anwalt
der Händler hat das Fahrzeug beim Kauf nicht geprüft und mich lediglich gefragt ob das Auto einen Schaden hätte
was ich mit " ich bin eine Privatperson und kein Mechaniker ich weiß nicht ob was kaputt ist" beantwortet habe im Vertrag steht drin das ich als Privatverkäufer keine Gewährleistung gebe
Nun zu meiner Frage muss ich das Auto zurück tauschen oder die Reparatur kosten bezahlen ?

Vielen Dank im voraus für die Antworten

2 Antworten

Die Frage zu beantworten wäre explizite Rechtsberatung. Fakt ist, es kann Situationen geben wo der Käufer doch haften muß. Der Käufer (der übernehmende Händler) müsste Dir einen Schaden geannt haben, der nicht offensictlich bei entgegennahme war aber Dir hätte bewußt sein müssen.

Du bist A) mit einem Rechtsanwalt besser beraten und B) solltest Du den Händler wissen lassen das Du das natürlich auch an "Deinem" Anwalt weiterreichts.

Prima vorraussetzungen für den Fall eines mangels an dem von Dir gekauften Auto sind das natürlich nicht. Spätestens nach Ablauf der ersten 12 Monate wird der von Dir Beweislastumkehr verlangen.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. Dezember 2023 um 17:33:50 Uhr:


Die Frage zu beantworten wäre explizite Rechtsberatung. Fakt ist, es kann Situationen geben wo der Käufer doch haften muß. Der Käufer (der übernehmende Händler) müsste Dir einen Schaden geannt haben, der nicht offensictlich bei entgegennahme war aber Dir hätte bewußt sein müssen.

Du bist A) mit einem Rechtsanwalt besser beraten und B) solltest Du den Händler wissen lassen das Du das natürlich auch an "Deinem" Anwalt weiterreichts.

Prima vorraussetzungen für den Fall eines mangels an dem von Dir gekauften Auto sind das natürlich nicht. Spätestens nach Ablauf der ersten 12 Monate wird der von Dir Beweislastumkehr verlangen.

Dankeschön für die Antwort vielen Dank

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