Autoverkäufer will vom Verkauf zurücktreten obwohl schon was angezahlt war?

Hallo

Hab mir letzte Woche ein BMW 535d angeschaut und konnte mich auch gleich mit dem Händler auf einen preis einigen.
Hab 500€ erstmal angezahlt aber noch kein Vertrag unterschrieben weil er noch tuv bremsen usw noch machen sollte . Hab nur Quittung gehabt

Er hat mir sogar ganze Fahrzeugpapiere zugeschickt damit ich schon mal den Wagen anmelden kann und Kennzeichen hab beim abholen

Jetzt ein Tag vorm abholen und Vertrag unterschreiben ruft er mich an das er den Wagen doch nicht verkaufen möchte angeblich möchte seine Frau den Wagen fahren .

Aber ich bestehe auf den Wagen jetzt auch weil der Fahrzeugbrief bei mir ist .

Was wäre euer Rat wer kennt sich mit solchen Sachen aus wäre super wenn ihr mir Rat geben würdet.

Er will schon morgen kommen Papiere abholen 500€ zurück geben plus 100€ Fahrtkosten für mich

Beste Antwort im Thema

Möglicherweise hat der Händler einen Käufer gefunden, der einen höheres Preis bietet. Aber darum geht es hier nicht.

Juristisch ist das eine Gratwanderung. Beim Autokauf ist ein schriftlicher Kaufvertrag zwar gängig, aber nicht vorgeschrieben. Da du schon eine Anzahlung geleistet hast und der Verkäufer dir die Fahrzeugpapiere übergeben hat, kann man das als "konkludentes Handeln" auslegen. So gesehen ist der Kaufvertrag (formal das "Verpflichtungsgeschäft"😉 schon zustande gekommen. In diesem Fall könnte der Verkäufer nicht mehr zurücktreten, wenn du auf den Kauf bestehst.

Andererseits hast du das Auto noch nicht vollständig bezahlt und der Verkäufer hat dir auch noch nicht das Auto übergeben (die Papiere sind streng genommen kein Eigentumsnachweis). Da hast du es ohne schriftlichen Vertrag schwer, zweifelsfrei nachzuweisen, dass der Kaufvertrag schon mündlich zustande gekommen ist.

Wenn der BMW ein guter Deal ist, kannst du einen Streit mit dem Verkäufer eingehen. Vielleicht gibt er nach, wenn du argumentierst, dass der Kaufvertrag juristisch gesehen schon zustande gekommen ist. Vor Gericht ziehen wäre mir jedoch zu riskant -- wie die Angelegenheit vor Gericht ausgehen würde, kann ich nicht sagen.

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Also wenn das mal kein gültiger Kaufvertrag war, dann weiß ich es nicht.

Händler sichert TÜV zu, Käufer hat Anzahlung geleistet, Händler übergibt die Papiere, offen ist nur die Restzahlung und die Übergabe des Fahrzeugs

Wenn du nicht bezahlst kann der Händler die Herausgabe verweigern.
Bezahlst du aber, so muss der Händler seinen Teil der Vereinbarung erfüllen.
Einzige Chance ist, dass du der Rückabwicklung zustimmst. Und das darfst du dir vergolden lassen!

@mamikk

Finde ich gut, dass du dich dagegen wehrst. Zu 90% kam ein Kaufinteressent auf den Hof und hat 3000 € mehr geboten als du, deshalb wirft er dir erstmal locker einen 100er hin.
Melde das Fahrzeug an, hol das Geld in bar und fahre hin. Wenn er das Fahrzeug nicht raus gibt, hol die Polizei. Die nimmt den Fall mal auf und dann macht der Anwalt den Rest. (Und den Anwalt zahlt der Händler auch)

Der Händler hat gerade geschrieben das er 2 Wochen Rückgabe recht hat ?

Quatsch!
Ein Händler hat kein Recht auf Rückabwicklung. Du hast ein Recht auf Kaufabwicklung bzw. Erfüllung des Vertrags!

Komt der Händler mit seinen vereinbarten Leistungen nicht nach oder stimmt die Qualität nicht (2 Nachbersserungen muss der Händler machen) so kannst du vom Kauf zurücktreten.
Der Händler konnte noch nie von einem Verkauf zurücktreten.

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Rückgaberecht des Geldes?
DU kaufst doch von ihm, nicht andersrum. Und Rückgaberecht (auf was auch immer) hat man laut Gesetzt nur über das Fernabsatzgesetz, alles andere ist in schriftlich zu belegen.

Was will er denn zurückgeben? Das wundert mich gerade echt.
Und von einem Rücknahmerecht eines (fast) verkaufen Fahrzeuges höre ich jetzt zum ersten mal.

Zitat:

@mamikk schrieb am 13. Juni 2018 um 19:25:46 Uhr:


Der Händler hat gerade geschrieben das er 2 Wochen Rückgabe recht hat ?

Kompletter Quatsch.
Schreib ihm, dass du morgen dein Fahrzeug anmeldest und bitte ihn, dir einen von dir gewählten Abholtermin zu bestätigen.
Fertig.

Na da bin ich ja mal gespannt.

Meiner Meinung nach ist der Kaufvertrag sehr wohl zustande gekommen. das mit der Anzahlung ist blos eine Zahlungsvereinbarung die nichts mit dem kaufvertrag als solches zu tun hat.

Aber ich bin kein Anwalt. merkwürdig ist es aber schon das ein Händler sowas macht und dazu noch derat absolut unangemessene Zahlung von 500 € für den aufwand anbietet.

Nach kurzem überlegen würde ich Ihm die "karre" zurück geben udn die Kohle nehmen udn in ein anderes Auto investieren.

Ist hier doch fast schon schön, dass es keinen schriftlichen "Kaufvertrag" gibt. Die Händler benutzen dazu gerne ihre vorbereiteten Exemplare und die heißen dann "Kaufantrag". Da wird dann nur ein Kaufvertrag raus, wenn der Händler den Antrag innerhalb einer bestimmten Frist annimmt oder das Auto ausliefert. Schätze mal, dass der Verkäufer genau auf diese Klausel hinaus will. Nur ist die - mangels Schriftform - nicht wirksam vereinbart worden.

Ob ich hier auf Erfüllung klagen würde? Dauert zu lange. Einfach mal den Verkäufer darauf hinweisen, dass du gerne 15 % Schadenersatz wegen Nichterfüllung haben möchtest (zzgl. Rückzahlung der 500,- €). Nimmst du nach einem geschlossenen Kaufvertrag das Auto nicht ab, machen die auch 15 % Schadenersatz geltend und du musst beweisen, dass der Schaden geringer war.

Oder mal mit dem Tor ins Haus fallen und fragen, was der andere Käufer denn mehr bezahlt - und dann halbe/halbe vorschlagen.

Sicher das du überhaupt ein fehlerfreies Auto bekommst? Nicht das dann "plötzlich" ein Fehler vorhanden ist, denn der Händler auch bei 3 Reparaturversuchen nicht repariert bekommt bzw. bekommen will.

Das war mein allererster Gedanke und auch mein Tipp, das so anzunehmen!

Urplötzlich erschienen aber alle "Rächer des Bösen" und haben den TE daraufhin geeicht, auf Erfüllung zu pochen. Da fehlt offenbar die Lebenserfahrung.

Wir werden sehen (oder auch nicht).

Zitat:

@Knergy schrieb am 14. Juni 2018 um 17:55:27 Uhr:


Sicher das du überhaupt ein fehlerfreies Auto bekommst? Nicht das dann "plötzlich" ein Fehler vorhanden ist, denn der Händler auch bei 3 Reparaturversuchen nicht repariert bekommt bzw. bekommen will.

Mal ganz abgesehen von der Debatte ob Kaufvertrag, Rückabwicklung und co.

Du verscherzt dir enorm mit den Händler der dir auch gewährleistung geben sollte.

Willst du wirklich den Wagen noch haben?
Wer weiß was damit wirklich ist.

Und dann musst du bei Problemen, wenn der Karren doch noch was hat, wieder mit ihm rumhampeln.

Hast du den Wagen richtig durchgecheckt? Hochgenommen, alles kontrolliert, Checkheft und co ?
Ist der top und so dass du damit Jahre fahren kannst ?

Allein dieses Omen würde mir schon nicht gefallen, einen Wagen gekauft der mir nicht verkauft werden sollte.

Da gibst doch viel zu viele Fragezeichen...
Niemand kann hier sagen, was der echte Grund ist für den nicht Verkauf.
Auch was das für ein Herr ist.
Nachtragend?

Hallo

Heute hat er einen Kollegen geschickt zu mir um die Papiere abzuholen und meine Anzahlung zurückzuzahlen.
Er kam mit dem Angebot 500€Anzahlung +300€ von ihm für mich für die Papiere.
Hab es natürlich abgelehnt und Typen weggeschickt.
Aber irgendwie hatte ich auch kein Nerv mehr auf diese ganze und habt dem Typen geschrieben nach einer std wieder .
Das sein Kumpel zurückkommen soll und für 500€ die Papiere bekommen kann .
So habe ich es auch dann gemacht

500 + 500 ? oder 500 + 0 ?

Meine Anzahlung zurückgegeben plus extra nochmal 500€ von ihm

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