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Autounfall - Zeuge vorhanden, trotzdem bestreitet Verursacher

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 10:09

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Mein Auto war in einer Tiefgarage abgestellt. Der Unfallverursacher fuhr (scheinbar beim Ausparken) auf meinen Stoßfänger vorne links. Der Unfallverursacher beging Unfallflucht. Ein unbeteiligter Zeuge beobachtete den Unfall und hat mir einen Hinweiszettel angebracht. Dies mit seiner Telefonnummer. Als ich ihn anrief, teilte er mir das Kennzeichen des Unfallverursachers mit. Er konnte mir auch sagen, welches Auto (Opel/grau) es war.

Ich ging anschließend zur Polizei und erstattete Anzeige. Am selben Tag waren Polizeibeamte bei dem Halter des Fahrzeuges. Dieser sagte jedoch, dass er seit Tagen das Fahrzeug nicht bewegt hätte, auch hätte nur er einen Schlüssel für das Fahrzeug. Die Polizeibeamten konnten zudem kein Schaden an seinem Fahrzeug feststellen. Interessanterweise war es jedoch genau das Auto, welches der Zeuge mir beschrieben hat. Die Polizeibeamten riefen daraufhin noch einmal den Zeugen an, der den Unfall beobachtet hatte. Er konnte mit 100 %-iger Sicherheit sagen, dass es sich um besagte Kennzeichen handelt, er schloss einen Zahlendreher o. ä. aus.

Leider steht nun Aussage gegen Aussage und ich weiß nicht mehr, was ich tun kann. Der Zeuge ist sich sicher, dass er das Kennzeichen richtig aufgeschrieben hat. Der Fahrzeughalter wiederrum (ein älterer Herr, über 80 Jahre) bestreitet alles und sagt, er sei die letzten Tage nicht gefahren.

Die Staatsanwaltschaft möchte das Verfahren nun einstellen. Ich bleibe, laut Gutachten, auf 1.000 € Schaden sitzen.

Habt ihr noch Ideen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. März 2016 um 13:20

Hallo,

ich melde mich nach langer Zeit und krame das alte Thema raus, da mittlerweile eine Entscheidung gefallen ist.

Wir sind am Ende ja so verblieben, dass Aussage gegen Aussage steht. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Da ich über eine Rechtschutz verfüge, bin ich zu einem Rechtsanwalt gegangen. Nachdem auch dann die Versicherung sich weigerte eine Zahlung zu leisten, ging das Ganze vor Gericht.

Zunächst hat das Gericht ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dafür wurde mein Auto von dem Sachverständigen besichtigt. Überraschenderweise hat der Gegner, so führte die Gegenseite sodann aus, das Auto zwischenzeitlich verkauft und befindet sich im Altenheim. Dies war natürlich das nächste Problem für mich. Der Sachverständige führte aber aus, dass ein Unfall, wie vom Zeugen ausgeführt, möglich und plausibel ist, aber nicht zu 100 % beantwortet werden kann, da das "Gegenstück" fehlt. Das Gericht hat daraufhin mündliche Verhandlung bestimmt und dazu den Zeugen sowie den gegnerischen Fahrer geladen. Der Zeuge erschien, der gegnerische Fahrer, aufgrund einer Demenzerkrankung, nicht. Der Zeuge hat ruhig und sachlich alle Gegebenheiten, die er beobachtet hat, dargelegt.

Das Ende vom Lied war, dass das Gericht letztlich mir geglaubt hat. Es wären wohl zu viele Zufälle gewesen. Auch die Gegebenheiten des Gegners waren wohl dann zu viel. Nichts desto trotz ist es natürlich glücklich für mich, da ein Gericht auch anders entscheiden kann, wenn es nur mit dem falschen Fuß aufsteht. Ohne meine Rechtschutzversicherung wäre zudem der gerichtliche Weg zu risikoreich gewesen (alleine über 2.000 € Sachverständigen-Kosten).

Da ich hier von vielen tatkräftig unterstützt und beraten wurde, wollte ich Euch nicht im Unklaren lassen und vom Ausgang meines Unfalls erzählen. Danke an alle, die mir hier Tipps gegeben haben.

Viele Grüße

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Mein Bruder hatte schon mal den gleichen Fall

Zeuge hat beobachtet wie sein Fahrzeug angefahren wurde.Verursacher ist noch ausgestiegen und hat geschaut,dann abgehauen.

Mein Bruder hat Anzeige erstattet

Es mußte dann zu einem Gutachter,welcher festgestellt hat das die Höhe nicht passt

Verfahren wurde eingestellt,Schaden konnte mein Bruder selber zahlen

Für einen 1000.- € Schaden hätte ich nicht sofort einen Gutachter einschaltet.Für die 270.- € hätte man es vielleicht schon per Smart Repair repariert bekommen

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81

...

Es kann auch sein, dass der Zeuge sich einfach im Nummernschild geirrt hat. Kann man nie ausschliessen. Das der Zeuge sich da "sicher" ist, ist doch logisch. Nur die allerwenigsten Menschen haben die Gabe einer realistischen Selbsteinschätzung, die meisten Menschen überschätzen sich oft sogar maßlos.

Im Prinzip steht doch ohne Spuren an seinem Fahrzeug Aussage gegen Aussage.

Kann ich so bestätigen: Vor ein par Jahren hatte ich auf einem Baumarktparkplatz geparkt. Beim Losfahren wollten mich dann ein par Leute aufhalten, weil ich angeblich am anderen Ende des Parkplatzes ein Auto gerammt hätte. Bin natürlich weitergefahren weil das Quatsch war. Ein par Tage später musste ich mit dem Auto zur Polizei, war ein Riesentheater da es ein Firmenwagen war und die Anzeige über die Firma kam... die Drohung mit einer Abmahnung lag schon in der Luft...

Naja letzten Endes ist da nichts rausgekommen, da die Beschädigung an meinem Auto nicht nachzuweisen war... Der Polizist, der das überprüft hat meinte nur, es kommt immer mal wieder vor das in solchen Situationen die Falschen angezeigt werden, gerade auf so großen Parkplätzen.

Themenstarteram 2. März 2016 um 13:20

Hallo,

ich melde mich nach langer Zeit und krame das alte Thema raus, da mittlerweile eine Entscheidung gefallen ist.

Wir sind am Ende ja so verblieben, dass Aussage gegen Aussage steht. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Da ich über eine Rechtschutz verfüge, bin ich zu einem Rechtsanwalt gegangen. Nachdem auch dann die Versicherung sich weigerte eine Zahlung zu leisten, ging das Ganze vor Gericht.

Zunächst hat das Gericht ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dafür wurde mein Auto von dem Sachverständigen besichtigt. Überraschenderweise hat der Gegner, so führte die Gegenseite sodann aus, das Auto zwischenzeitlich verkauft und befindet sich im Altenheim. Dies war natürlich das nächste Problem für mich. Der Sachverständige führte aber aus, dass ein Unfall, wie vom Zeugen ausgeführt, möglich und plausibel ist, aber nicht zu 100 % beantwortet werden kann, da das "Gegenstück" fehlt. Das Gericht hat daraufhin mündliche Verhandlung bestimmt und dazu den Zeugen sowie den gegnerischen Fahrer geladen. Der Zeuge erschien, der gegnerische Fahrer, aufgrund einer Demenzerkrankung, nicht. Der Zeuge hat ruhig und sachlich alle Gegebenheiten, die er beobachtet hat, dargelegt.

Das Ende vom Lied war, dass das Gericht letztlich mir geglaubt hat. Es wären wohl zu viele Zufälle gewesen. Auch die Gegebenheiten des Gegners waren wohl dann zu viel. Nichts desto trotz ist es natürlich glücklich für mich, da ein Gericht auch anders entscheiden kann, wenn es nur mit dem falschen Fuß aufsteht. Ohne meine Rechtschutzversicherung wäre zudem der gerichtliche Weg zu risikoreich gewesen (alleine über 2.000 € Sachverständigen-Kosten).

Da ich hier von vielen tatkräftig unterstützt und beraten wurde, wollte ich Euch nicht im Unklaren lassen und vom Ausgang meines Unfalls erzählen. Danke an alle, die mir hier Tipps gegeben haben.

Viele Grüße

am 2. März 2016 um 14:14

Super, dass du dich hier nach der langen Zeit noch mal meldest. Das machen viele hier nicht. Viele eigentlich spannende Threads vergammeln ja sonst immer unaufgelöst im MT-Nirvana.

Schon Wahnsinn, wie langsam die Mühlen der Justiz in diesem Land mahlen. 1 1/2 Jahre für so eine (globalgalaktisch gesehen) Lappalie...oh Mann.

Auch von meiner Seite danke für die Rückmeldung. Eine RS-Versicherung ist in vielen Fällen hilfreich - ich kann nicht verstehen, wieso man als Autofahrer darauf verzichtet.

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