Autounfall=Versicherung macht probleme hilfe!!!

so erstmal hallo leute....
So hatte am 12.12.07 ein Verkehrsunfall gehabt, wollte links abbiegen, hab geblinkt gewartet den verkehr vorfahrt gewährt und dann kam der knall von hinten, ein Sprinter ist mir voll reingerasst… das Resultat ein wirtschaftlicher Totalschaden.
So am nächsten tag kam dann auch schon der Gutachter der hat die zahlen :
Restwert 3500 Euro
Wiederbeschaffungswert 11,300 Euro

Ermittelt.

So die ganzen unterlagen gingen dann zum Rechtsanwalt und der gab es der gegnerischen Versicherung ( Gothaer ).Die mir dann komischerweise ein gegen Gutachten erstellten wo sie die Zahlen:

Restwert 5500 Euro
Wiederbeschaffungswert: 13500 Euro

Ermittelten.

Also hatte die gegnerische Versicherung die Unterlagen am 20.12.2007.

Am 1.2.08 gab mein Rechtsanwalt der gegnerischen Versicherung eine frist von 3 tagen um das Geld zu überweisen, es folgte dann ein Schreiben der Versicherung wo sie ein paar fragen an mich hatten und noch den alten Kaufvertrag haben wollten.
Als ich mein Anwalt frage wozu den Kaufvertrag sagt er das die gegnerische Versicherung recherchieren wird ob das Auto vorher schon mal ein Unfall oder gar ein Totalschaden hatte…

IST DAS NORMAL???
KENNT SICH JEMAND DAMIT AUS?
WAS WIRD PASSIEREN?
KRIEG ICH NOCH MEIN GELD??

Bis heute hab ich kein Cent gesehen… Ich hab nur das Auto zu seinem Restwert verkaufen können.

Mein Rechtsanwalt sagte das es bis zu 3 Monaten dauern könnte… stimmt dies oder länger???

Bitte um antwort danke Jungs… LG

26 Antworten

Die Frage, wie lange sich die Regulierung noch hinziehen wird, kann dir hier keiner sicher beantworten.
Aber was es für Hinderungsgründe gibt / geben kann, hast du ja hier nun erfahren....

Besprich das weitere mit deiner Anwältin, nur die kannm dir hier im Moment helfen.

Hallo,

zuerst konnte ich meinen Augen nicht trauen, als ich das hier las, denn fast exakt das gleiche ist mir um den 21.12.07 passiert. Ich fuhr auf einer Landstraße, auf eine Kreuzung zu auf der ich nach links abbiegen wollte. Vor der Kreuzung ist extra eine durchgezogene Linie eingezeichnet und Pfeile (nach rechts zeigend) die auf ein Überholverbot hinweisen sollen (Ist ja auch logisch, auf Kreuzungen überholt man nicht). Nun gut, ein Auto (späterer Unfallgegner) fuhr einige hundert Meter hinter mir, als ich ihn bemerkte. Langsam bremste ich zur Kreuzung hin ab und ca. 20 Meter vor der Kreuzung, war der andere Wagen noch ca.80 - 100 Meter von mir entfernt. Unmittelbar vor dem Abbiegen schaute ich in den Rückspiegel und darauf in den linken Außenspiegel, in dem auf einmal der Wagen zu sehen war, der mit ca. 60 - 80 km/h - anscheinend - versuchte mich vor dem Abbiegen zu überholen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Km/h aufgrund der genannten Kreuzung). Mein Blinker war natürlich gesetzt, was später noch relevant ist. Folglich war ein Zusammenstoß unausweichlich, da ich schon im mit meinem Vorderwagen bis zur B - Säule auf der Gegenfahrbahn war. Er erwischte mich auf der Fahrerseite und fuhr weiter geradeaus in den Graben, in den ich - nicht so weit wie er - durch den Aufprall auch geschoben/ geschleudert wurde. Ok wir riefen die Polizei, die ihm auch gleich den Vorwurf machte, verkehrswidrig gehandelt zu haben. Beide Autos wurden abgeschleppt. Er behauptet jetzt natürlich, ich hätte nicht geblinkt. Stimmt aber nicht, bin mir 100 Prozent sicher. Steht wie so oft, Aussage gegen Aussage!

Mittlerweile ist mein Auto repariert. Und nun fängt der Ärger mit der Versicherung erst an. Der Gutachter veranschlagte 8700 € Wiederbeschaffungswert und 8500 € Reperaturkosten. Man sieht schon auf den ersten Blick, dass das gewollt war, damit die Werkstatt den Auftrag zur Reperatur bekommt. Letztendlich hat die Reperatur aber doch 9700 € gekostet, ohne ein Sterbenswörtchen an uns zu richten. Die gegenerische Versicherung - wie Versicherungen eben so sind - hat sich was ganz Spezielles ausgedacht, nämlich: Ich hätte meine 2. Rückschaupflicht verletzt! Wenn man sowas zu lesen bekommt, fragt man sich ob man jetzt wütend werden oder vor Absurdheit lachen soll. Unfassbar! Aufjeden Fall, steht im selben Schreiben, dass sie 70% zahlen und 30% ich selbst tragen soll, aufgrund meines angeblichen Fehlverhaltens. Das lustige daran kommt aber erst noch. Zwei Tage später kommt in einem zweiten Umschlag, der Verrechnungscheck, der im ersten Schreiben angekündigt worden war. Dieser Check beläuft sich auf 2700 € !!! Momentmal!? Ungeachtet dessen, dass wir den Check, so oder so nicht unter der Höhe des Reperaturpreises angenommen hätte, sind 2700 € keine 70% von 8500 €. Kurz den Blutdruck sinken lassen und nachgedacht, ob des 'gütigen' Checks über 2700 €.

Bevor die Reperatur statt fand, bekamen wir einen Kostenvoranschlag vom Gutachter, auf dem alle Einzelposten aufgegliedert waren, mit einem Angebot - in dem verschiedene Händler auf mein schrottreifes Auto Gebote abgegeben hatten - zugeschickt. Das mit den Geboten, ist die übliche Verfahrensweise, die Versicherungen gehen, wenn sie was zahlen müssen. Zum Glück wurden wir vorher von einem bekannten Autohändler (Audi - Zentrum) meines Vaters, bei dem wir mein Auto gekauft haben, gewarnt. Denn den gebotenen Preis - Höchstpreis lag bei ca. 4500 € - erzielt man meist dann bei wirklichem Verkauf nicht, weil die Händler nicht an ihre Gebote gebunden sind und man steht dumm da. Die Versicherung hat einen aber los, denn man hat ja eingewilligt. Wie schon gesagt, mein Auto wurde aufgrund des Rates dann repariert.

Die Rechnung, wie vorhergesagt war natürlich höher und wird somit noch weitere Probleme bereiten, den Betrag bei der gegnerischen Versicherung einzuklagen, falls diese nicht endlich mal freiwillig damit rausrücken. Also nun nochmal zu den 2700 €. Diese 2700 € waren70% von den 4500 € Restwert, meines Autos im Zustand eines wirtschaftlichen Totalschadens. Da fragt man sich, wie dreist sind die denn? Entweder haben die immer noch nicht mitbekommen, dass das Auto längst repariert wurde, oder die machen das mutwillig, weil sie denken: Wenn die drauf reinfallen sind wir die los, wenn nicht dann nicht! Aufjeden Fall ist unbegreiflich, denn man zahlt ewig und drei Tage in eine Versicherung ein und nimmt sie nie in Anspruch, doch wenn dann was ist, wird man von vorne bis hinten reingelegt.

Das wird noch ein übles Verfahren nach sich ziehen, wenn die nicht endlich den Fehler ihres Versicherungsnehmers eingestehen. Das aberwitzige daran ist ja, dass die Polizei ihm die alleinige Schuld gibt, was wiederum völlig logisch ist, denn man überholt einfach nicht auf Kreuzungen. Er sagte selbst zur Polizei - am Unfallort - dass ich so langsam gefahren wäre und er mich überholen wollte! 🙄

Dann hat er sich natürlich fix ausgedacht dass ich nicht geblinkt hätte, um mir eine Teilschuld in die Schuhe zu schieben. Unglaublich.

Nun genug geredet, sorry. Vielleicht könnt ihr mir sagen wie lange sich so ewtas hinzieht, denn ich habe gehört, dass das 2-3 Jahre dauern kann, bis man einen Gerichtstermin zugewiesen bekommt!? Falls es denn soweit kommen sollte!😠

Gruß

U.C.

@UmBr3LLa_Cu3a
Was hat nun dein Unfallschaden als Linksabbieger hier mit dem Auffahrunfall eines Mietfahrzeuges gemeinsam ? mal abgesehen von der Tatsache, das die von euch geforderten Schadenersatzansprüche noch nicht bzw. noch nicht in voller Höhe ausgeglichen wurden.

Zitat:

.... denn man zahlt ewig und drei Tage in eine Versicherung ein und nimmt sie nie in Anspruch, doch wenn dann was ist, wird man von vorne bis hinten reingelegt.

Verwechselst du hier etwas? Du stellst Ansprüche an einen Verursacher bzw. dessen Versicherung, für die

du

keine Beiträge eingezahlt hast. Das würde allenfalls bei deinem Kaskoversicherer, sofern vorhanden, zutreffen.

Hallo,

es passt schon zusammen, denn in beiden Fällen stellen sich Versicherungen quer und es wird in die Länge gezogen. Wollte keinen neuen Thread eröffnen.

Die Versicherung des Unfallgegners, ist zufällig die Versicherung, bei der meine Familie zahlreiche Versicherungen ( Unwetterschäden, Glasbruch, Lebensversicherung uwm.) abgeschlossen hat. Es ist nich meine Kfz-Versicherung, aber dennoch sind wir recht gute Kunden. Klar hat ein Schadensfall im Kfz-Bereich nichts mit anderen Versicherungen zu tun, aber dennoch ist so ein Verhalten, zumal völlig ungerechtfertigt, bei einem guten Kunden nicht nachzuvollziehen.

Gruß

U.C.

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Zitat:

Original geschrieben von UmBr3LLa_Cu3a


Es ist nich meine Kfz-Versicherung, aber dennoch sind wir recht gute Kunden. Klar hat ein Schadensfall im Kfz-Bereich nichts mit anderen Versicherungen zu tun, aber dennoch ist so ein Verhalten, zumal völlig ungerechtfertigt, bei einem guten Kunden nicht nachzuvollziehen.

Gruß

U.C.

Woher kommt nur der Irrglaube, dass der Haftpflichtschadenbearbeiter bestandszugriff hat oder sich die Kundenbeziehung anschaut? Ich glaube nicht dass solche Umstände die Regulierung beeinflussen.

Zitat:

Woher kommt nur der Irrglaube, dass der Haftpflichtschadenbearbeiter bestandszugriff hat oder sich die Kundenbeziehung anschaut? Ich glaube nicht dass solche Umstände die Regulierung beeinflussen.

Ist das wirklich ein Irrglaube?

Eigene Erfahrung aus 2 Auffahrunfällen:
Erster Unfall beide HUK, reguliert innerhalb von 3 Tagen.
Zweiter Unfall Gegner HUK ich nicht mehr HUK, reguliert nach knapp 4 Wochen.

Gruß,
Joschi

hat jemand ne ahnung was eigentlich bei mir das problem ist, mein gefühl ist das es die schuld von meinem gutachter ist....der hat ein fehler gemacht und nun rechachiert die versicherung.... oder seh ich das falsch???
kann ich einfach der versicherung keine frist setzen???ich hab alles beantwortet, alle unterlagen liegen vor usw...
wie lange sowas ungefähr dauern???

@Joschi:
Die unterschiedliche Bearbeitungsdauer kann unzählige Gründe haben. Dass es was damit zu tun hat, ob Du noch Kunde warst oder nicht, ist eher unwahrscheinlich.
Wenn es keinen besonderen Grund hat, hat der SB in der Regel keine Zeit, sich über sowas Gedanken zu machen...
Abgesehen davon nimmt vom Privatkunden mit drei Verträgen bis zum Flottenkunden mit tausenden von Fahrzeugen (z.B. Mietwagenfirmen) jeder für sich in Anspruch, ein besonders guter Kunde zu sein.
Dass kann (und darf) im Haftpflichtfall keinen Unterschied machen.
@Golf4:
Nein, das kann Dir beim besten Willen keiner sagen. Wir können nicht in die Akten schauen und wissen daher nicht, welche Hinderungsgründe tatsächlich bestehen.

Zitat:

@Golf4:
Nein, das kann Dir beim besten Willen keiner sagen. Wir können nicht in die Akten schauen und wissen daher nicht, welche Hinderungsgründe tatsächlich bestehen.

kann das der anwalt nachschauen (hintergründe )???

Hallo,

selbstverständlich - denn dafür wird er bezahlt.
Hier wird dir das leider keiner abschließend beanworten können - das ist leider Rätselraten.

Gib Deinem Anwalt noch einmaleinen entsprechenden Auftrag, dann sollte Klarheit herrschen.

Grüße
Schreddi

hey leute so hab heute mit meinem anwalt tele. sie sagte das sie die polizeiakte der versicherung am 6.2.08 zu geschickt haben...

ausserdem soll nach erhalt der akte die sache abgeschlossen sein, und ich krieg mein geld...

glaubt ihr das stimmt oder hält sie mich weiter nur hin??? was will die versicherung mit der polizeiakte ???

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von golf4-newbie
hey leute so hab heute mit meinem anwalt tele. sie sagte das sie die polizeiakte der versicherung am 6.2.08 zu geschickt haben...
 
ausserdem soll nach erhalt der akte die sache abgeschlossen sein, und ich krieg mein geld...
 
glaubt ihr das stimmt oder hält sie mich weiter nur hin??? was will die versicherung mit der polizeiakte ???

warum sollte Sie das tun?

Die Versicherung prüft mit der Akte die Haftung, dass ist normal.....

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