Autounfall
Hallo, ich hab einen Unfall verursacht. Die polizei hat gemeint ich wäre voll schuld.
Ich hab gedacht die vor mir würde noch über die Ampel drüber fahren. Aber sie hat gebremst, und ich habe es zu spät erkannt. Ich habe zwar noch sofort eine Vollbremsung gemacht, bin aber der vorne bei regennasser Fahrbahn voll hinten drauf gefahren.
Die denen das Auto gehört, wussten zu dem Zeitpunkt nicht, dass ich damit fahre. Ihr kleiner Sohn saß mit mir im Auto. Aber es ist zum Glück niemand was passiert.
Ich weiß ich hätte besser aufpassen müssen aber ich bin total verzweifelt, und weiß nicht was ich jetzt machen soll. ich hab mehrere Fragen:
Wie läuft das mit der Versicherung, weil ich nicht Halter bin? Zahlt die Versicherung den schaden am anderen Auto?
Muss ich meinen Führerschein abgeben? Aufbauseminar oder so?
Was kostet der Schaden am Nissan weil er nur Teilkasko-Schaden hat? Bilder vom Unfall kommen noch unten
Danke, Angela
10 Antworten
hallo,
nu erstmal ruhig werden...
evtl bekommst du n geringes bußgeld wg nicht angemessenen abstands
zum vordermann s in folge mit einem auffahrunfall-kann nicht die welt sein.
es sei denn du hast den lappen auf probe-dann könnte es evtl etwas mehr sein.
schuld bist du allemale-du musst IMMER soviel abstand zum vordermann
haben das du JEDERZEIT rechtzeitig zum stehen kommst-egal aus welchem
grund der vor dir -wie stark auch immer- gebremst hat.
so-das zum thema schuld und strafe.
zum versicherungsschutz:
es ist bei vertragsabschluss der versicherung eine vereinbarung getroffen
worden ob der halter alleiniger fahrer/in ist oder weitere personen
mit dem auto fahren dürfen.
wenn weitere personen angegeben sind dürfte es mit der abwicklung
des schadens beim voedermann keine probleme geben.
in diesem falle dürfte die versicherung zahlen.
ist der fahrzeughalter wiederrum als alleiniger fahrer angegeben zahlt
die versicherung den schaden auch-sie wird den schaden aber zurück
fordern vom halter da das fahrzeug von unbefugten geführt wurde.
zum schaden am serena:
das wars wohl...🙁
so wie die ersten bilder aussehen ist s n total schaden.
komplette front,
schlossträger
evtl spritzwände ziehen
kühler
scheinwerfer usw...
bei teilkasko wirst du auf deinem schaden sitzen bleiben.
evtl bekommst du glas raus-wären immerhin 2 scheinwerfer...
da wird wohl der beste ausweg sein n anderes auto zu holen.
aus welcher region kommst du wenn man fragen darf...?
das erstmal von mir-hoffe ich konnt etwas helfen.
P.S. entweder ist deine kamera etwas falsch eingestellt-
oder dein malleur liegt schon 8 jahre zurück...
mfg und kopf hoch...😉
Schließe mich meinem erlauchten Vorposter an:
Der Schaden am anderen Fahrzeug wird zunächst in jedem Fall von der Versicherung des Serenas reguliert. Kann sein, daß die danach versuchen, das Geld wieder einzutreiben. In jedem Fall werden die Prozente des Serena-Halters hochgehen (wenn er nicht einen Unfall frei hat, sowas gibts).
Der Serena ist hinüber, und auf dem Schaden bleibt der Besitzer sitzen (unbeabsichtigtes Wortspiel), mit Ausnahme des schon erwähnten Glasanteils.
Tscha, da bleibt Dir nur zu überlegen, woher Du die Patte besorgst um das alles zu bezahlen. U. U. hilft die Privat-Haftpflicht (hoffe Du hast eine), aber da musst Du Deine Versicherung fragen.
Rechtlich ist das abgeschlossen, wenn die Polizei Dich vor Ort verwarnt hat (normalerweise wollen die dann so € 30.--, wenn nicht vor Ort kommt es ev. noch nach). Angst um den Führerschein brauchst Du also nicht zu haben, ein kleiner Lichtblick.
Man sollte anderen keine Ratschläge geben, wenn man sich selbst nicht auskennt. Das ist sinnlos.
Die Haftpflichtversicherung wird immer für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen und nicht für einen bestimmten Fahrer. Es gibt zwar Verträge mit Rabattaktionen für Alleinfahrer aber damit kann sich die Versicherung weder ums Bezahlen drücken noch kann sie Regress nehmen. Sie zahlt den Schaden in jedem Fall! Ob sie nachher eine Vertragsstrafe erhebt oder eine Beitragsnachzahlung kassiert, steht im jeweiligen Vertrag nachzulesen.
oh...
da ist wieder so n inhaber einer versicherung mit vollem durchblick...🙄
wir befinden uns in einem forum-da dürfen meinungen gesammelt werden.
jeder darf hier etwas zu schreiben...
und natürlich darf auch kung fu sein senf dazu geben...😮
natürlich zahlt die versicherung in jedem falle.
ist der versicherungsnehmer aber als alleiniger fahrer im vertrag eingetragen
und jemand anderes fährt das auto und macht n bums damit fordert die
versicherung den schaden vom halter zurück-da das kfz von unbefugten
geführt wurde.
ausnahme bei diebstahl, wo die versicherung drauf sitzen bleibt...
aber lohnt sich glaub ich nicht in ne harre zu kriegen deswegen.
der eine sagt s so-der andere so.
wo sitzen die versicherungs heinis...?
los-kommt raus und zeigt euch!!!
ihr werdet verlangt!😁
dann wissen wir s genau.
Zitat:
Original geschrieben von Kung Fu
Man sollte anderen keine Ratschläge geben, wenn man sich selbst nicht auskennt. Das ist sinnlos.Die Haftpflichtversicherung wird immer für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen und nicht für einen bestimmten Fahrer. Es gibt zwar Verträge mit Rabattaktionen für Alleinfahrer aber damit kann sich die Versicherung weder ums Bezahlen drücken noch kann sie Regress nehmen. Sie zahlt den Schaden in jedem Fall! Ob sie nachher eine Vertragsstrafe erhebt oder eine Beitragsnachzahlung kassiert, steht im jeweiligen Vertrag nachzulesen.
Wo wurde hier was anderes geschrieben? Die Versicherung zahlt. Alles weitere regelt der individuelle Vertrag. Und? 🙄
Hier kann man mal nachlesen wie das beim Autoverleih unter Privatleuten Versicherungstechnisch aussieht.
ich denke mir mal das sie auch angst hat um ihren führerschein!?
dazu kann ich was sagen.....
also wenn du den führerschein auf probe hast, dann kannst du mit einem aufbauseminar rechnen!
das wird dich auch so um die 300 - 500 euronen kosten!is aber unterschiedlich!
sobald du in der probe einen unfall hattest, und du schuld bist und dir nachgewiesen wird, das du zu schnell warst, dann kriegen die dich dran!sorry der ausdruck!
aber bei mir war es auch so und ich war vor gericht und habe kein recht bekommen!
aber bei mir war es ein anderer unfall!
aber es kann sein das du die mitteilung für ein seminar erst spät kriegst!bei mir war es 2 tage vor der ablaufzeit!
hatte mich schon gefreut auf das ende meiner probezeit!
naja und nun habe ich noch 2 jahre dran bekommen!
hoffe ich konnte weiter helfen!?
Hallo,
das mit dem "Totalschaden" würde ich nicht so sehen, es ist zwar ein größerer Schaden, aber da dieses Fahrzeug meines Wissens nach auf einem Leiterrahmen konstruiert ist, wird eine Reparatur noch möglich sein, ohne in den bereich des wirtschaftlichen Totalschadens zu kommen, da das Fahrzeug noch nicht allzu alt aussieht, genaueres jedoch kann nur ein Sachverständiger sagen.
Ich meine Bange machen zählt nicht - schon garnicht in dieser Situation.
Nordjoe
Moin,
Nein ... tut sie nicht.
Die Versicherung zahlt ohne Wenn und Aber. Das einzige was sie machen kann, ist die Vertragsstrafe einzufordern, welche in den Versicherungsbedingungen drin steht, sofern aussergewöhnliche Rabatte gewährt wurden. Das kann ein fixer Betrag sein, dass kann eine Jahresprämie sein, dass können die gewährten Rabatte sein.
Dazu : Vertrag lesen.
Mein Vater macht dies seit mehr als 30 Jahren beruflich ...
Zitat:
Original geschrieben von E 250 Driver
oh...da ist wieder so n inhaber einer versicherung mit vollem durchblick...🙄
wir befinden uns in einem forum-da dürfen meinungen gesammelt werden.
jeder darf hier etwas zu schreiben...
und natürlich darf auch kung fu sein senf dazu geben...😮
natürlich zahlt die versicherung in jedem falle.
ist der versicherungsnehmer aber als alleiniger fahrer im vertrag eingetragen
und jemand anderes fährt das auto und macht n bums damit fordert die
versicherung den schaden vom halter zurück-da das kfz von unbefugten
geführt wurde.ausnahme bei diebstahl, wo die versicherung drauf sitzen bleibt...
aber lohnt sich glaub ich nicht in ne harre zu kriegen deswegen.
der eine sagt s so-der andere so.
wo sitzen die versicherungs heinis...?
los-kommt raus und zeigt euch!!!
ihr werdet verlangt!😁
dann wissen wir s genau.
Interessanter ist die weitere Ebene ...
Wenn du unberechtigt mit dem Fahrzeug gefahren bist, dann hat der Halter dir gegenüber ein Schadensersatzrecht. Das schließt z.B. die gestiegene Versicherungsprämie ein, den Schaden an seinem Fahrzeug (sofern nicht versichert), aber auch Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.pp. mit ein. Ausnahme wäre z.B. ein gerechtfertigter Notstand wie ein verletztes Kind o.ä. schwerwiegendes.
MFG Kester