Autounfall KFZ-Versicherung hat unter Vorbehalt gezahlt -> Rückforderung möglich?
Hallo liebe Motortalker,
mein Auto wurde im Juli in einem Parkhaus beschädigt. Ich habe die Polizei gerufen und diese hat den Schaden aufgenommen. Den Unfall Ansicht hat keiner gesehen, aber das Schadensbild an den Beiden Autos die nebeneinander Standen haben mehre Zeugen gesehen. Die Schäden wurden vermessen und es sind genügend Fotos vorhanden. Die Polizisten meinten noch das sei sehr eindeutig das er Schuld hatte.
Es war ein Parkhaus mit Reservierung, d.h. man konnte genau feststellen wann ich und der Täter in Parkhaus gefahren sind. Ich war vor ihm im Parkhaus und konnte den Schaden Somit nicht verursacht haben.
Nach langen hin und her mit seiner Versicherung hatte sie im Okober die ca. 2300€ bezahlt, aber mit einen kleinen Harken.
Bitte beachten Sie:
Wir zahlen die Endschädigung:
-ohne Anerkennung einer Haftung oder Rechtspflicht
-unter Vorbehalt einer Verrechnung oder einer Rückforderung sowie
-ohne Verzicht auf Anspruchsbeweis dem Grunde und der Höhe nach
Heute bekomme ich Post von der Polizei:
Sehr geehrter Herr XXXX,
ich habe das Ermittlungsverfahren gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt (§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung) kein Hinreichender Tatverdacht.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Endscheidung nicht berührt.
Zu dem Verfahren muss ich sagen das ich nie Angehört oder Befragt wurde und somit die Polizei meine Seite nicht angehört hat.
Meine Frage: Die Beweislage bei der Versicherung ist eigentlich eindeutig, sonst hätte Sie nicht gezahlt.
Wie wahrscheinlich ist eine Rückforderung der Versicherung?
Meine Frist zum Wiederspruch beträgt noch 14 Tage für das Verfahren. Mir ist eigentlich egal ob er verurteilt wird oder nicht, ich möchte mich nur nicht mit der Versicherung über eine Rückforderung streiten.
Was meint ihr?
15 Antworten
Unwahrscheinlich. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, bei dem die gegn. Versicherung erst zu 100% meinen Schaden bezahlt hat, der Übeltäter, ein freundlicher Kamerad aus dem kalten Osten, dann meine Versicherung und mich verklagt hat und dann vor Gericht immerhin eine Stückelung erwirkt hat. Hab meinen Schadensanteil hab ich bei meiner Versicherung freigekauft, aber meine Versicherung hat nie etwas zurückgefodert, welches dann ja nachträglich an den Verusacher bezahlt wurde.
Das lief aber im Gesamten ein wenig komplizierter ab, ich war später eigendlich nur noch Deko, weil ja nicht ich, sondern meine Versicherung hauptsächlich verklagt wurde. Da kann es dann wieder eine andere Haftungsfrage sein.