Autoüberführung mit ausländischen Kennzeichen / Auto ist noch im Ausland zugelassen.
Guten Abend,
Mein Onkel aus dem osteuropäischen Ausland hat mich gebeten, ein Auto für ihn zu finden.
Nach eingehender Suche bei www.autoscout24.de und www.mobile.de habe ich ein passendes Auto für ihn gefunden.
Dieses Auto bietet ein Händler an, der auch IM- & EXPORT macht.
Mein Onkel hat großes Interesse an dem Auto, und möchte es gerne kaufen.
Nun ist aber das Problem, dass es kein "Deutsches Auto" mit deutschen papieren ist, wo man ohne probleme Ausfuhrkennzeichen für bekommen kann, immer vorrausgesetzt, das Auto hat noch gültigen TÜV.
Auch 5 Tages Kurzzeitkennzeichen kommen leider nicht in Frage, da der mit diesen 5 Tages Kurzzeitkennzeichen nicht in sein Land einreisen darf, sondern nur mit einem "Original" zugelassenen Kennzeichen, oder eben mit Ausfuhrkennzeichen, die früheren "Zollkennzeichen".
Der Händler sagte, dass es kein Problem sei, denn er hätte noch die Original Kennzeichen und Zulassung, und mein Onkel kann damit ohne Probleme fahren.
Das Auto sei noch zugelassen.
Ich war auch schon beim Händler, und habe mir das Auto angeschaut und eine Probefahrt damit gemacht.
Alles ist in Ordnung, und das Auto ist einem wirklich guten technischen Zustand. Es lediglich kleinere Beulen und Kratzer, was aber absolut kein Problem darstellt, da mein Onkel das in seinem Land für ca. 15-20 % der Kosten in Ordnung bringen kann im Vergleich zu Deutschland.
Die Fahrgestell Nummer habe ich auch schon überprüfen lassen, und auch damit ist alles i.O.
Seht ihr jetzt irgendwelche Bedenken?
Beste Antwort im Thema
Wo ist das Auto zugelassen und wo soll es denn hin?
18 Antworten
Zitat:
@StephanRE schrieb am 30. November 2017 um 18:35:42 Uhr:
Mein Autokauf Erfahrungen beziehen sich auf einen Neuwagen, da hat man noch keine Zulassung und TÜV ist auch kein Thema, aber bei nem gebrauchten muß man das ja auch noch beachten. Ich denke am einfachsten wäre es wenn er eine Bestätigung des Händlers bekommt, das das Auto verkauft wurde (da es ja eben keine Abmeldung giebt) und er packt das Auto auf nen Hänger und bringt es nach Ungarn (Achtung Zoll und Steuer an der Grenze) udn meldet ihn dann direkt in Ungarn selber ann.Aber ich glaube am besten wäre, wenn es der Händler macht Der macht ja wohl auch Export oder er wendet sich an einen Händler oder ne Spedition in Ungarn. Die kennen sich mit solchen Dingen am besten aus.
Ja, aber das kostet ja alles sehr viel Geld, eine Überführung mit der Spedition. Alleine innerhalb Deutschlands laufen da ja schon mehrere 100 € auf, und wenn man bedenkt, dass das Fahrzeug nach Ungarn verbracht werden soll, so sind das insgesamt drei Länder, die durchfahren werden müssen, also Deutschland und Tschechien und dann Slowakei und dann Ungarn oder halt Deutschland über Österreich nach Ungarn.
Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was das kostet.
Zitat:
@audi4never schrieb am 1. Dezember 2017 um 00:41:05 Uhr:
Würde ich auch machen, Auto auf einen Hänger und rüberfahren oder Autospedition beauftragen wenn man keine Lust hat selber zu fahren...
Ich denke, den Threadersteller so verstanden zu haben, dass sehr wohl Lust besteht, mit dem Fahrzeug selber nach Ungarn zu fahren, d.h. selber die Durchführung der Überführung vorzunehmen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 1. Dezember 2017 um 19:42:25 Uhr:
Und noch was: Aus meiner Berufserfahrung (Buchhalter) weiß ich wie umständlich eine Einfuhrumsatzsteueranmeldung ist. Das ist ein gefühlter Stapel Formulare (4 oder 5 Seiten) Denn will man nicht wirklich ausfüllen. das sollte ein Spediteur machen.der kann das, der macht ja nix Anderes.
Innerhalb der EU, d.h. innerhalb der europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten bedarf es keiner Einfuhr Umsatzsteuer Anmeldung.
Eine Einfuhr Umsatzsteuer in Ungarn ist nur zu verrichten, wenn vorher die Umsatzsteuer in Deutschland heraus gezogen wurde, d.h. das Fahrzeug netto verkauft wurde, also brutto -19 % Umsatzsteuer.
Das funktioniert aber nur bei Gewerbetreibenden und nicht bei Privatleuten.
Da müssen beide eine gültige EU Umsatzsteuernummer haben.
Sobald auch nur einer, entweder der Verkäufer oder der Käufer ein Privatmann ist funktioniert das nicht.
Außerdem wäre es sowieso Blödsinn, selbst wenn beide Geschäftsleute wären, da die Umsatzsteuer in Deutschland 19 % beträgt, in Tschechien 21 %, in Polen 23 %, in Österreich 20 %.
Meines Wissens nach liegt auch in Ungarn die Mehrwertsteuer höher als wie in Deutschland, ich denke sogar bei 25 %?
Also würde hier, wenn es sich um ein Umsatzsteuergeschäft handelt, oder handeln würde der Käufer 6 % Verlust machen.
Solche Umsatzsteuergeschäfte, wo sich in Deutschland die Mehrwertsteuer wieder geholt wird, um die dann in dem Land wieder zu bezahlen, wo das Auto hin geht, lohnen sich nur in Ländern, welche eine niedrigere Mehrwertsteuer hat oder Umsatzsteuer als Deutschland. Luxemburg zum Beispiel, da liegt die Mehrwertsteuer bei 15 %
Aber ich möchte hier einmal ein Urteil eines Landgerichts hochladen, das sind 9 Seiten, Aus diesem Urteil geht hervor, dass Autohändler offensichtlich jedes Mal aus der Haftung raus sind, wenn diese Kunden mit nichtversicherten Autos fahren lassen. Selbst sogar die zuSicherung des Händlers unter Zeugen, dass das Auto noch versichert sei, zählt offensichtlich bei Gericht nicht.