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Autotransporter mit Klasse B, zul. Gesamtgewicht Ablasten möglich?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Habe einen pkw Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1700 KG
Zugfahrzeug ist ein a3 2.0 tdi, Leergewicht 1340 KG, zul Gesamtgewicht 1900 KG.
Ist es möglich das zul Gesamtgewicht auf 1800 KG abzulasten, damit man den Anhänger mit klasse B fahren darf?

Beste Antwort im Thema

Amc: JA, prinzipiell ist Ablasten möglich. Wird dann als "abgelastet ohne tech. Änderung" in die Fzg.papiere eingetragen.
Allerdings muss auch ich sagen, wäre es in diesem Fall nicht verkehrt, mal nach FS "B96" Ausschau zu halten. Kostet nicht so viel, und ich meine, war auch keine praktische Prüfung notwendig?!
Gruß Jonas

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Zitat:

@Papstpower schrieb am 4. März 2018 um 23:29:00 Uhr:


Aber wenn auch nur 30kg fehlen... Sie fehlen... :p

Nicht wirklich - es kommen nämlich noch 50-75kg Stützlast dazu und somit hat er die 750kg.

;)

Das kann man jetzt drehen wie man will... Man "könnte" für den 750kg Anhänger trotzdem noch 30kg drauflegen... Um wirklich alles auszureizen...

Der Anhänger darf aber so-oder-so nur 750kg gesamt haben. Das verteilt sich ja IMMER auf Stützlast und Achslast. Hier also meinetwegen 50kg Stützlast und 700kg Achslast.
Anhängelast bei Fahrzeugen ist halt das Gewicht, was vom Anhänger auf die Straße (über die Achse(n) ) wirkt, Stützlast ist Zuladung.
Von daher sind uralte, ungebremste 800kg ungebremste Anhänger eigentlich interessant, weil die haben Bestandsschutz und DA wäre es dann so... wenn man den richtig belädt, hätte man 750kg ungebremste Anhängelast und 50kg Stützlast.

"Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) Anhänger hinter sich her ziehen darf. Maßgebend ist dabei nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast + Stützlast) des gezogenen Anhängers. Die zulässigen Anhängelasten ergeben sich allgemein aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (ins. § 42 StVZO) oder einem eventuell fahrzeugspezifischen (Einzel-)Gutachten."
Quelle: Wikipedia
Das lass ich hier mal so unkomentiert fallen.
Soweit ich aber auf anderen Websites gelesen habe, stimmt das aber nicht. Vllt. hat ja jemand Lust das bei Wikipedia zu ändern.

Zum Golf:
Angehängt werden darf nur ein Anhänger bis 730Kg GESAMTGEWICHT, dabei ist die Stützlast egal, der Anhänger allein auf der Waage darf nicht mehr als 730Kg wiegen, denn auch die Stützlast muss im Endeffekt gezogen werden.
Richtig ist das ich einen Anhänger mit z.B. 750 ACHSLAST und 75 Kg STÜTZLAST mit 825KG beladen darf, dieser darf dann aber nur von einem PKW gezogen werden der auch tatsächlich 825Kg ziehen darf. Womit ungebremst schon mal ausscheidet.
Zum Ducato, ich wollte ja nur zum Ausdruck bringen das es Kombinationen gibt die sicherlich "einfacher" zu fahren sind verboten sind und vermeintlich "gefährliche" Kombinationen erlaubt sind.

FALSCH! Stützlast ist Zuladung, KEINE Anhängelast!
Siehe auch hier, hoffe, der link ist noch problemlos aufrufbar:
https://www.boote-forum.de/attachment.fphp?...
offizielle Stellungnahme vom KBA.
Somit kann und darf ich problemlos mit unserem Corsa B, der 1000kg Anhängelast und 50kg Stützlast hat, 'n Anhänger mit 1050kg Gewicht ziehen, WENN der eben 50kg Stützlast und 1000kg Achslast hat.
Oder bei meinem Ami: 2260kg Anhängelast und 150kg Stützlast. Dürfte der Anhänger 2410kg wiegen. Also, wenn der auch die Stützlast mitmacht.

Moin Moin !
Wenn dann endlich fast allen alles klar geworden ist , dann muss ja wieder irgendein Troll kommen und völligen Quatsch schreiben...............

Zitat:

Zum Golf:
Angehängt werden darf nur ein Anhänger bis 730Kg GESAMTGEWICHT, dabei ist die Stützlast egal, der Anhänger allein auf der Waage darf nicht mehr als 730Kg wiegen, denn auch die Stützlast muss im Endeffekt gezogen werden.


Völliger Schwachsinn !

Zitat:

Richtig ist das ich einen Anhänger mit z.B. 750 ACHSLAST und 75 Kg STÜTZLAST mit 825KG beladen darf, dieser darf dann aber nur von einem PKW gezogen werden der auch tatsächlich 825Kg ziehen darf.


Natürlich auch falsch...

Zitat:

Maßgebend ist dabei nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast + Stützlast) des gezogenen Anhängers


Der von mir fett markierte Teil muss gestrichen werden , weil falsch. Es gab dazu mal eine eindeutige Klarstellung des Verkehrsministers. Dazu passt auch der §34 StVZO. Dieser findet jedoch ausdrücklich keine Anwendung beim Führerscheinrecht !
Das steht nicht einmal im Widerspruch zum EU-Recht , denn danach ist die "..........Masse des im Betrieb befindlichen ............" . Ein Anhänger , der nicht angekuppelt ist , ist nicht im Betrieb befindlich.
MfG Volker

Zitat:

@v8.lover schrieb am 5. März 2018 um 19:42:36 Uhr:


FALSCH! Stützlast ist Zuladung, KEINE Anhängelast!

Ok, dann muss ich wohl eingestehen das ich einem Irrtum unterlag.
Finde die Regel zwar irgendwie unsinnig, aber IHR habt recht gehabt.
Entschuldigung wegen der Diskussion

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