Autotransporter mit Klasse B, zul. Gesamtgewicht Ablasten möglich?
Habe einen pkw Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1700 KG
Zugfahrzeug ist ein a3 2.0 tdi, Leergewicht 1340 KG, zul Gesamtgewicht 1900 KG.
Ist es möglich das zul Gesamtgewicht auf 1800 KG abzulasten, damit man den Anhänger mit klasse B fahren darf?
Beste Antwort im Thema
Amc: JA, prinzipiell ist Ablasten möglich. Wird dann als "abgelastet ohne tech. Änderung" in die Fzg.papiere eingetragen.
Allerdings muss auch ich sagen, wäre es in diesem Fall nicht verkehrt, mal nach FS "B96" Ausschau zu halten. Kostet nicht so viel, und ich meine, war auch keine praktische Prüfung notwendig?!
Gruß Jonas
37 Antworten
Also mein Fahrlehrer hatte mir gesagt das die Änderung nur für Neuerwerbe gilt - für mich würde die Regelung gelten, die zu der zeit wo ich diesen Führerschein erworben hab aktuell war.
Änderungen im Führerscheinwesen dürfen wohl keine Rückwirkung haben auch wenn sie zu Gunsten der Fahrzeugführer sind, sprich die Rechte erweitern...
Ich Ruderer mal ein Stück zurück:
Hier steht einiges zu den Neuregelungen . Und für wen die gelten:
http://m.spiegel.de/.../...erscheinregeln-ab-januar-2013-a-865665.html
Da kein Einschränkungen zu den anhängeränderungen dabei steht würde ich davon ausgehen das es doch für alle gilt
Versuch doch mal alles zu lesen...
Ich helf dir da mal.
Zitat:
Künftig fällt die verwirrende zweite Hälfte der Vorschrift weg: B reicht aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt.
Quelle deine Seite!
Dazu zur vervollständigung: die zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden. Sprich dein Polo darf nur 350KG ungebremst ziehen, heisst du darf auch als IST-Gesamtgewicht nicht mehr als 350kg ziehen.
Ja das ist klar wobei ich wegen meinem escort damals beim tüv nachgefragt hab das für die Fahrzeugbeschränkung nur die tatsächlich angehängte last relevant ist.
Soll heißen.
Escort darf 450 ungebremst ziehen. Mein Anhänger hat ne zulässige gesamtmasse von 500 kg und ein Leergewicht von 55kg. Mein Motorrad wiegt 280 kg leer. Machte eine angehängte last von (mit zurrmaterialbestellung etc) <350 kg. Darf ich problemlos fahren, da tatsächliche anhängelast < erlaubte Anhängelast. Zulässige gesamtmasse des hängers ist unrelevant da <750 kg.
Würde sogar mit deinem polobeispiel gerade so reichen 😉
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Mach doch noch den B96 noch.
Das ist eine 1-tägige Schulung, kostet 200-300 €,
und man braucht KEINE PRÜFUNG (also nur zahlen, brav hinsetzen
und zuhören) und man darf dann bis 4,2t zul. Gesamtgewicht fahren.
Damit kann man dann (außer Jeep Cherokee oder Hummer mit 2to Anhänger oder so)
die meisten Gespanne fahren, die ich mir für den Hausgebrauch so vorstellen könnte.
Zu früh geantwortet.
daraufhin habe ich denn mal eine Frage, geht es um das zulässige Gesamtgewicht oder das tatsächliche?
Moin Moin !
Beim Führerscheinrecht geht es grundsätzlich um zulässige Gewichte , bei Anhängelasten um tatsächliche.
Also : PKW 2800 kg zGG, zul. Anhängelast gebremst 2000 kg, Anhänger leer 600 kg , zGG 2500 kg.
Das Gespann darf , egal ,ob leer oder beladen , nie mit Klasse B gefahren werden.
Man braucht zwingend mindestens BE. Aber auch dann darf der Anhänger nur mit max. 1400 kg beladen werden.
MfG Volker
Zitat:
@rasti schrieb am 2. März 2018 um 22:18:19 Uhr:
Mach doch noch den B96 noch.Das ist eine 1-tägige Schulung, kostet 200-300 €,
und man braucht KEINE PRÜFUNG (also nur zahlen, brav hinsetzen
und zuhören) und man darf dann bis 4,2t zul. Gesamtgewicht fahren.Damit kann man dann (außer Jeep Cherokee oder Hummer mit 2to Anhänger oder so)
die meisten Gespanne fahren, die ich mir für den Hausgebrauch so vorstellen könnte.
Genau, 200-300€ zahlen, statt 60€ für ne ablastung... Dazu die frage wann oder ob er überhaupt mehr ziehen muss. Mangels Fuhrpark ist das für privatpersonen uninteressant...
Ablasten ist super, dann hat man mal ein anderes Auto oder Hänger und denkt nicht dran das man vorher Hänger oder Auto hat Ablasten lassen und ist dann schnell mal wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis dran und das ist deutlich Teurer als der BE. Da muss man wenigstens nicht mehr rechnen, sowohl beim Zugfahrzeug wie auch beim Hänger ist dann bei 3,5t Ende Gelände. Und ein Hänger mit mehr als 3,5t zulässigem Gesamtgewicht hat einige auffällige Details.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 3. März 2018 um 09:19:43 Uhr:
Beim Führerscheinrecht geht es grundsätzlich um zulässige Gewichte
So kenn ich das auch, allerdings ging das aus dem Link nicht hervor.
Da ich selber nichts mitbekommen hatte das es geändert worden ist, wollte ich nochmal nachfragen. War mir aber zu 99% sicher das dort immer noch das zulässigen Gesamtgewicht zählt.
Wobei ich es eigentlich blödsinnig finde, 750Kg Anhänger vollbeladen ohne Bremse geht immer, während ich teilweise gebremste Anhänger, die ja häufig höhere Gesamtgewichte haben nicht mal leer fahren darf.
Wenn du volle 750kg Anhänger ziehen darfst, hast du aber auch schon ne schwere karre unterm hintern...
Zitat:
@Papstpower schrieb am 4. März 2018 um 17:51:25 Uhr:
Wenn du volle 750kg Anhänger ziehen darfst, hast du aber auch schon ne schwere karre unterm hintern...
Fiat Ducato 280, der hat 750Kg Anhängelast. Ich darf damit aber meinen 600Kg schweren Bootsanhänger samt Boot nicht ziehen, da der Bootsanhänger 860Kg zgG hat.
Praktisch dürfte ich das Gespann mit 3850Kg (3100Kg Ducato + 750Kg Anhänger) und einem ungebremsten Anhänger fahren. Klar gibt es auch gebremste 750Kg Anhänger aber da will ich ja nicht drauf hinaus.
Die in etwa insgesamt 3100Kg (2500KG Leergewicht Ducato + 600Kg Anhänger) mit meinem Bootsanhänger nicht, da eben technisch zu schwer.
Klar ist das zulässige Gesamtgewicht einfacher zu kontrollieren, aber fahr und sicherheitstechnisch ist wohl Variante 2 die bessere. Darauf wollte ich hinaus, das es Kombinationen gibt die bestimmt sicherer zu fahren sind, aber vom Gesetz her verboten sind, daher wäre eine Anpassung an tatsächliche Gewichte nicht das schlechteste.
Und im Normalfall komme ich auch mit nur B gut hin, die 1500Kg Anhängelast meines PKW kann ich z.B. fast vollständig ausnutzen (Wenn der Wagen eine Anhängekupplung hätte)
Golf Kombi reicht da schon. Meiner darf 720kg ungebremst ziehen. Keine Ahnung, warum die die 30kg einsparen mussten...
Golf kombi lass ich ja fast zählen, aber nen fiat Ducato haben wohl die wenigsten vor der Tür stehen als familienkutsche...
Aber wenn auch nur 30kg fehlen... Sie fehlen... 😛
Der golf liegt aber trotzdem locker im normalen B schein.
Den Golf kannst du problemlos so fahren, dass du den mit B nicht mehr gewegen darfst.
Einfach nen 2t-Anhänger dran. Der kann sinnloserweise sogar leer sein und nur 500kg wiegen.
ZGG Golf 1960kg + 2000kg ZGG Anhänger = zulässiges Zuggesamtgewicht von 3960kg. Mit B nicht mehr zulässig.
Real darf der Zug allerdings nur 3365kg wiegen und der Golf im Flachland 1700kg ziehen.
Mit maximal 1.540kg ZGG Anhänger ist der Zug dann sogar wieder B-konform.
Das angehängte Gespann darfst du mit B nicht fahren. Das ist besagter 2t-Anhänger.