Autoscheibe SELBST eingeschlagen. Zahlt die Vollkasko?
Hi Leute,
kurz um, hatte meinen Schlüssel im Auto liegen lassen wo auch mein Wohnungsschlüssel drin war. Habe danach bei VW angerufen die sagten dass die einzige Möglichkeit ist die Scheibe einzuschlagen...
Gesagt getan, Scheibe eingeschlagen und den Schlüssel "zurückbekommen".
Nun meine Frage: Zahlt das meine Vollkaskoversicherung? Habe noch nie etwas mit der Versicherung zu tun gehabt, da es auf meine Mutter versichert ist, wie muss ich jetzt heute am Sonntag vorgehen?
Gruß Henny93
Beste Antwort im Thema
Zitat:
...........wie muss ich jetzt heute am Sonntag vorgehen?
Findest Du heute jemanden, der Dir einen neue Scheibe einbaut?
Wenn nicht Auto in Garage, am Dienstag reparieren lassen und Rechnung zur Versicherung schicken. Ist übrigens ein Teilkaskoschaden - SB musst Du/Deine Mutter natürlich selber zahlen.
Der ADAC hätte da übrigens sicher günstiger geholfen - vor allen Dingen schadenfrei - aber dann hätte VW ja nichts daran verdient 😉.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Ich sehe prinzipiell keinen qualitativen Unterschied, ob der Schlüsseldienst eine Tür öffnet oder ob das Autofenster zerstört wird.
Es gibt einen erheblichen Unterschied. Eines ist ein (nicht versicherter) Lebenssachverhalt und das andere ist eine Runde "hätte hätte Herrentoilette".
Ein Golfball auf dem Autodach ist eben auch kein Hagelkorn, wenn man nur eine TK hat.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Da auch der Wohnungsschlüssel im Fahrzeug war, stellt sich mir die Frage, ob nicht über die Hausratversicherung ein Ersatz möglich ist.
In manchen Versicherungen ist der Ersatz der Aufwendungen eines Schlüsseldienstes ( bis zu einer gewissen Pauschale) vorgesehen, wenn sich ein Bewohner aus Versehen aussperrt.Ich sehe prinzipiell keinen qualitativen Unterschied, ob der Schlüsseldienst eine Tür öffnet oder ob das Autofenster zerstört wird. Kostenmäßig ist es schon ein Unterschied.
In beiden Fällen ist Ziel der Maßnahme, dem Bewohner wieder den Zutritt zu seiner Wohnung zu ermöglichen.O.
Ich drücke es mal diplomatisch aus: befremdliches Rechtsempfinden...
Sorry, aber ich kann auch nicht nachvollziehen, warum man nicht die Eier in der Hose hat und für die eigene Dummheit selber gerade steht, sondern jetzt jemand anderen sucht, der für die eigene Dummheit finanziell aufkommt! 🙄
und ich kann nicht nachvollziehen, warum man zu allem sein "Bestes" von sich geben muss, was in der Regel dann nicht über ein sterotypischen Anmachspruch an dem Themenstarter hinausgeht.
Der VN sucht Rat zu einem Thema; ihn interessiert weder unsere Meinung zum Sachverhalt selbst, noch irgenwelche Herrenrunden - Aussagen. Er hat lediglich eine Frage gestellt; um Himmels Willen - es kann doch nicht so schwer sein diese zu beantworten. Wenn man es nicht kann, hält man die Klappe und nervt nicht mit irgendwelche offtopic Blödsinn.
Und Du nimmst selbstverständlich bei Deinem nächsten selbstverschuldeten Unfall die Kasko bitte nicht in Anspruch, frei nach Deinem Motto, dass Du Eier genug hast, um es selber auszubügeln. Dann zahlst Du halt den vierstelligen Reparaturbetrag selber. Ist kein Problem für Dich.
*Dampf abgelassen*
Gruß Phaeti
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Dein Vergleich ist Schwachsinn! Nach einen von mir verursachten VU fülle ich wahrheitsgemäß den Fragebogen zum Unfallhergang aus und meine Kasko wird sich den Schaden annehmen!
Würde der TE wahrheitsgemäß seinen Fragebogen ausfüllen, würde er kein Cent bekommen und deshalb wird jetzt hier nach einer anderen (legalen?) Möglichkeit gesucht, um finanziell ungeschoren aus der Sache heraus zu kommen!
nene der Vergleich passt schon ganz gut. Der Themenstarter befragt uns hier nämlich indirekt nach seinen vertraglichen Ansprüchen aus seinem K-Vertrag. Und ob nun TK oder VK ist letzlich schnuppe. Aber das kann man nur verstehen, wenn man sich in der Matierie auskennt.
Aber gut doch keine Eier in der Hose - war klar das hier wieder nur rum palabert wird.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
[.....]Aber gut doch keine Eier in der Hose - war klar das hier wieder nur rum palabert wird.
Respekt, deine Einsicht in allen Ehren! 😁
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Wenn ich so nachdenke hast Du Dir die einzigste Situation ausgesucht, bei dem eben kein Versicherungsschutz besteht.
Daher würde ich die Reparatur bei einem der grossen Anbieter für Autoglasreparaturen durchführen lassen. Diese rechnen häufig direkt mit den Versicherern ab und zumindest bei meinem letzten Steinschlag in der WSS musste ich gar keine Angaben zum Schadenhergang machen.
Vielleicht ist das bei einer Seitenscheibe was anderes; versuchen würde ich es auf jeden Fall und mehr als "Nein" sagen kann auch Dein Versicherer nicht. Falls Du doch Angaben zum Schadenhergang machen musst, hast Du halt Pech gehabt und musst nach wahrheitsgemäßen Angaben den vorsätzlich herbei geführten Schaden selber tragen.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Daher würde ich die Reparatur bei einem der grossen Anbieter für Autoglasreparaturen durchführen lassen. Diese rechnen häufig direkt mit den Versicherern ab und zumindest bei meinem letzten Steinschlag in der WSS musste ich gar keine Angaben zum Schadenhergang machen.Vielleicht ist das bei einer Seitenscheibe was anderes; versuchen würde ich es auf jeden Fall und mehr als "Nein" sagen kann auch Dein Versicherer nicht. Falls Du doch Angaben zum Schadenhergang machen musst, hast Du halt Pech gehabt und musst nach wahrheitsgemäßen Angaben den vorsätzlich herbei geführten Schaden selber tragen.
Hiervor kann ich nur warnen. Wenn ich weiß, dass kein Versicherungsschutz besteht, so ist bei Geltendmachung des Schadens bereits der Begriff des (Versicherungs-) Betruges erfüllt (siehe auch §263 StGB)
Du versucht hier getreu dem Motto der Versicherer hat nicht gefragt Versicherungsschutz erwachsen zu lassen. Dies ist ein - entsschuldige bitte - abwegiges Rechtsempfinden.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Wenn ich weiß, dass kein Versicherungsschutz besteht, so ist bei Geltendmachung des Schadens bereits der Begriff des (Versicherungs-) Betruges erfüllt (siehe auch §263 StGB)
Dann dürften viele Schadenfälle gar nicht gemeldet werden! Was ist zum Beispiel mit den Fällen, in denen aufgrund ökonomischer Erwägungen reguliert wird, obwohl kein Versicherungsschutz besteht? Bekommt der Kunde dann mit der Überweisung einen Strafbefehl oder hätte er den Schaden gar nicht einreichen dürfen? Eine adäquate Deckungsprüfung obliegt klar dem Versicherer, unterlässt er diese, kann man das schlecht dem Kunden anlasten.
Anders stellt es sich natürlich dar, wenn der Kunde unvollständige Angaben zum Sachverhalt macht oder den Sachverhalt wahrheitswidrig schildert. Dann erschleicht er sich eine ungerechtfertigte Leistung und wir bewegen uns im Bereich des Betruges.
tut mir leid bei solchen Post schleicht mich immer das Gefühl das einfach blind geantwortet wurde. Hättest Du nämlich mal die von mir ins Spiel gebrachte Norm durchgelesen, würdest Du sowas nicht schreiben.
Wenn Du weißt, dass kein Versicherungsschutz besteht und Du machst ein Schaden geltend in der Hoffnung, dass der Versicherer es nicht merkt bzw. nicht genauer nachhakt, ist das ganz klar ohne Zweifel Versicherungsbetrug.
Wenn Du nicht weißt, ob Versicherungsschutz besteht und Du meldest den Schaden einfach mal nachdem Motto mal schauen, was der Versicherer dazu sagt, ist es natürlich kein Betrug, weil das Wissen fehlt.
Auch steht dem VN freilich frei einen Antrag auf Regulierung trotz fehlendem Versicherungsschutz zu stellen.
Alles kein Thema, was halt nicht i.O. ist, ist wenn man um Regulierung eines Schaden bittet, wohlwissend, dass kein Versicheurngsschutz besteht in der Hoffnung, dass der Versicherer es nicht merkt.
Zitat:
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gruß Phaeti
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Auch steht dem VN freilich frei einen Antrag auf Regulierung trotz fehlendem Versicherungsschutz zu stellen.
Ich hab Deinen Link schon gelesen, nur macht er nichts anderes, als was Du hier selbst als in Ordnung darstellst... Er macht keinerlei falsche Angaben und beim Versicherer ist es gängige Praxis, die Rechnungen des Autoglasers ungefragt zu regulieren. Um genau zu sein hat hier VN keinerlei Kontakt zu seinem Versicherer.
Und ich halte auch an meinem Standpunkt fest, dass der Versicherer für die Deckungsprüfung zuständig ist. Wenn er Informationen benötigt, um dies zu tun, muss er nachfragen!
wenn du es gelesen hast, sage mir bitte was du hieran anders verstehst?
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich (..) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch (..) Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt (..), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
I Es besteht kein Versicherungsschutz. Das weißt der Versicherungsnehmer. Dies wurde ihm hinlänglich erklärt. Er hat daher keinen Anspruch auf Leistung.
II Er darf mithin nicht durch Unterdrückung wahrer Tatsachen (Er hat die Scheibe selbst eingeschlagen) dem Versicherer gegenüber den Irrum erregen, dass eben doch Versicherungsschutz besteht.
Und klar macht der Versicherer die Deckungsprüfung - aber im Eigeninteresse. Es ist abwegig Versicherungsschutz herzuleiten, in dem Fall, dass der Versicherer ihn mangels Kenntnis dass dieser nicht besteht, nicht versagt.
gruß phaeti
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
I Es besteht kein Versicherungsschutz. Das weißt der Versicherungsnehmer. Dies wurde ihm hinlänglich erklärt. Er hat daher keinen Anspruch auf Leistung.
Wenn bei Dir Aussagen in einem Internetforum rechtsverbindlich sind, nehme ich das einfach zur Kenntnis 😕!
naja, jetzt stellst dich aber absichtlich doof.
dann glaub mal weiter wie du meinst.. ich bin raus.