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Autos ankaufen und verkaufen

Opel
Themenstarteram 10. März 2011 um 18:51

Hallo,

ein Bekannter kauf sich immerwieder (im Monat 1-2) günstige Fahrzeuge, die er mit wenig Aufwand wieder mit wenig Gewinn verkauft!

Dieser kauft- und verkauft die Fahrzeuge als Privat.

Diese Fahrzeuge werden NICHT zugelassen!

Ab wann muss er dies als Gewerbe anmelden?

Welche Anzahl von Fahrzeugen darf er denn überhaupt in einer gewissen Zeit verkaufen?

Lg

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13 Antworten

Ich glaube wenn man mehr als 14 Autos im Jahr ummeldet hat ist es gewerblich, da er aber alle Autos nicht anmeldet und gleich wieder verkauft wenn sie fertig sind, zählt man als Händler und das ist natürlich gewerblich.

Ist jetzt aber ohne Gewähr werde mich mal Informieren.

Ich würd sagen solang das nicht überhand nimmt, mann kann sich ja auhc doch anders entscheiden :) und nen andren haben wollen.

 

 

grüße

Denke mir wenn man 1 bis 2 mal im Jahr ein Auto fertig macht ist das OK aber 1 bis 2 mal im Monat würde ich Vorsichtig sein.

Themenstarteram 10. März 2011 um 20:09

Naja, aber wer sollte es mitbekommen?

Das Finanzamt?

Aber das Auto wird ja nicht angemeldet!

am 10. März 2011 um 20:12

Der größte Lump im Land , ist nach wie vor der Denunziant ..

 

*Ist ein Zitat von nem schlauen Herrn aus der ehemaligen DDR , wer weiß ich allerdings nicht *

mit Zitaten muß man ja heutzutage vorsichtig sein ;)

Sobald man was kauft um es wieder zu verkaufen ist es gewerblich ob er Abgaben dafür leisten muss kommt auf den Gewinn an. Sobald irgend ein Motorschaden auftritt und der Käufer bei Ihm wieder anklopft ist auch er schlauer bzw. wird wahrscheinlich durch den Rechtsbeistand des Käufers aufgeklärt.

Zitat:

Original geschrieben von Madmax.krau

Naja, aber wer sollte es mitbekommen?

Das Finanzamt?

Aber das Auto wird ja nicht angemeldet!

Wenn er für Geld Autos repariert ist er für das Finanzamt ein Schwarzarbeiter, Er kauft Auto repariert sie und verkauft sie weiter mit Gewinn und da ist es Egal wie viel Gewinn er macht, es ist für das Finanzamt Gewinn was nicht über die Steuern geht und das ist Strafbar und wie psymon323 schon geschrieben hat, wenn einer einen Motorschaden bekommt und sich an dem Verkäufer wendet, es zu einem Gerichtsverfahren kommt, was ist dann?

Man bekommt mit das der Verkäufer den Wagen garnicht gefahren ist und die Gerichte bekommen große Ohren!

Ist es ein Ausnahmefall weil er den Wagen nicht wollte oder macht er es Gewerblich?

Das sind dann die Fragen vom Gericht und die übergeben es dann dem Finanzamt, oder es sind Neider die auf deinem Bekannten Ärgerlich sind, sie gehen zum Finanzamt und zeigen Ihn an.

Was man auch Anonym machen kann, glaube mir das Finanzamt fackelt nicht lange und Prüft nach.

Das sind jetzt allerdings Extrem Fälle, also muss so was nicht passieren und solange es gut geht würde ich es auch machen, aber wenn mal was schief läuft kann es sehr teuer werden.

Hallo erstmal,

also bei uns in Bayern ist es so man darf als Privater im Jahr 12 Autos Verkaufen, da ma als privat Person auch keine Gewährleistung geben braucht, kommt man drüber wie ich auch letztes Jahr muss man ein Gewerbe anmelden und die Steuer wird differenzbesteuert, das heißt Verkaufspreis minus Fahrzeugankauf und Eingekaufter Teile, und für den rest ist Steuerfällig.

gr Daniel

Themenstarteram 11. März 2011 um 16:18

Also das heißt, er darf 12 autos im jahr kaufen und verkaufen?

Und kann dies ohne Steuerabgaben privat machen?

Oder wie verstehe ich dies?

Moin

Wirklich dürfen darf man das nicht einmal, denn sobald man einen Gewinn zu erzielen versucht ist es Gewerbe, auch Minusgeschäfte gehören dazu, entscheident ist die ABSICHT auf Gewinnerzielung.

Mit anmelden oder nicht und der KFZ-Steuer hat das nichts zu tun.

Siehe:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewo/gesamt.pdf

Das Problem ist nur ihm nachzuweisen das er einen Geinn erzielen wollte, was nun als Beweis dafür, ob 3x oder 6x oder 12x/a ist reine Auslegungssache des Finanzamtes und es Ordungsamtes, die harmonieren miteinander.

Normalerweise passiert den Privatverkäufern solange nichts bis sich ein Käufer beschwert. Laufen die Geschäfte übers Internet lässt sich alles wunderbar nachvollziehen, für den Denunzianten/Käufer genauso wie für die Ämter.

Daher warne ich stets davor Schwarzgeschäfte öffentlich zu bewerben, ist man einmal in dieser Mühle drin haben die einen "auf dem Kieker" und nichts geht mehr.

Ebay, Foren und andere Seitenbetreiber haben die Identität des Anbieters sofort preiszugeben, Schluss mit Anonymität.

Schlimm ist das das Finanzamt sogar den Jahresgewinn schätzen darf und daraus die Vorsauszahlungen abgeleitet werden, die Arge, bzw. Harz4 Bezieher liegen dann plötzlich knochentrocken und haben zusätzlich die Rückzahlungen der zu unrecht erhaltenen Leistungen abzustottern.

Was anderes ist wenn einer sammelt, er hat jahrelang Opels eingelagert um seinem Hobby nachzugehen, gibt dieses auf und verhökert jeden Monat ein Auto, das ist KEIN Gewerbe, auch dann nicht wenn ein Gewinn dabei herausspringt, weil ja keine Absicht dazu bestand.

Ich sage immer alles ganz ruhig abwickeln und blos keine grosse Reklame machen:)

Gruss Willy

 

Zitat:

Original geschrieben von Daniel Saab

Hallo erstmal,

also bei uns in Bayern ist es so man darf als Privater im Jahr 12 Autos Verkaufen, da ma als privat Person auch keine Gewährleistung geben braucht, kommt man drüber wie ich auch letztes Jahr muss man ein Gewerbe anmelden und die Steuer wird differenzbesteuert, das heißt Verkaufspreis minus Fahrzeugankauf und Eingekaufter Teile, und für den rest ist Steuerfällig.

gr Daniel

Also wenn man ein Auto ankauft und Ihn mit Gewinn verkauft ohne was dran zu machen, kann man das mit 12 Autos machen soviel ich weiß, aber wenn man ein Auto kauft es fertigmacht und wieder verkauft ist das Schwarzarbeit und dazu braucht man dann ein Gewerbeschein um es rechtens zu machen.

So kenne ich das zumindest, kann aber keine Garantie drauf geben.

Man sollte sich mal beim Finanzamt unter Karl Max Müller erkundigen!

Moin

Das ist schwierig, was/wie/wonach willst du fragen?

EIN Auto verkaufen? ist Privat, da sagt keiner was, das 2. Auto 4 Wochen später ist dann aber schon zuviel, dann werden sie neugierig, weil das ist ungewöhnlich, das sich jemand in so kurzer Zeit 2x "verkauft/gerirrt" haben will.

Entweder man ziehts so durch oder meldet an, kostet 20eur.

Interessant ist das Geschäft aber, denn wer ein Auto ankauft es "fertigmacht" und wieder verkauft braucht keinen Meister/Handwerksrolleneintrag, das darf jeder Bäcker, Schneider und Losverkäufer.

Verboten ist im Auftrag des Kunden Arbeiten auszuführen(anbieten, abrechnen ja)-Meisterpflicht.

Am besten ist wenn die Namen auf den Kaufverträgen wechseln, in den Auktionen genauso, das gibts Händler mit 7 Accounts...ist aber auch schnell entlarvt, Vorsicht.

Gruss Willy

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Madmax.krau

Hallo,

ein Bekannter kauf sich immerwieder (im Monat 1-2) günstige Fahrzeuge, die er mit wenig Aufwand wieder mit wenig Gewinn verkauft!

Dieser kauft- und verkauft die Fahrzeuge als Privat.

Diese Fahrzeuge werden NICHT zugelassen!

Ab wann muss er dies als Gewerbe anmelden?

Welche Anzahl von Fahrzeugen darf er denn überhaupt in einer gewissen Zeit verkaufen?

Lg

Ich habe gehört das Richter im Falle der Haftung gerne auf der Seite der Käufer stehen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht.

Seit den neuen Gesetzen zur Haftung, gegenüber Endverbrauchern, wird dieses gerne gemacht. Für Händler ist es sehr schwer Fahrzeuge jenseits Alter und Laufleistung zu verkaufen.

Da ist es ein leichtes, das Händler Fahrzeuge abgeben, an Leute die sich mit wenig Fleiss und Sachverstand drangeben um die Fahrzeuge dann wieder in den Markt zu bringen.

Abgesehen von allen Steuerlichen Dingen, denen man sich unterwirft und auch brav alles aufzeichnen und belegen muss.

Aber wichtig, hier gibt es keine Rechtsverbindliche Beratung. Wer sich in Grauzonen bewegt, sollte sich profinell Beraten lassen!

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