Automatische Parkbremse funktioniert nicht, wenn ich in Schräglage parke
Ich habe seit 4 Wochen einen Opel Grandland GS 1.2 Direct Injection Turbo AT8 mit EZ 9/24, erworben als Tageszulassung .
Beim Parken in Schräglage, vor meiner Garage im Untergeschoss, aktiviert sich meistens, aber nicht immer, die Parkbremse NICHT! Die Kontrolleuchte im Cockpit und auf dem Schalter blinkt. Manchmal blinkt die Lampe auch erst nach 5 bis 10 Sek, wenn ich aussteige. Wenn ich mehrmals den Wagen neu starte und wieder ausmache, funktioniert die Parkbremse manchmal wieder, aber manchmal auch nicht.
Wenn ich den Grandland normal auf einer ebenen Fläche parke, funktioniert die automatische Parkbremse normal und richtig.
Ich habe einen Werkstatttermin beim FOH erst in 4 Wochen bekommen. Ich habe jetzt Angst, dass mir der Grandland , nur in P Stellung, ohne Parkbremse, gegen mein Garagentor rollen kann. Die Garageneinfahrt vor dem Haus ist der regelmäßige Stellplatz für den Grandland. Sollte ich mir einen anderen Händler mit schnellerem Termin suchen, oder kann ich bis zum Termin im Mai beruhigt ohne Parkbremse vor der Garage parken?
19 Antworten
@Joom
Kannst Du die Parkbremse manuell betätigen?
Was Du auf jeden Fall vermeiden musst, ist das ungebremste Fahrzeug gegen die Sperrklinke in der AT laufen zu lassen. Wenn die abreißt, gibt es nicht nur Arbeit im Getriebe, sondern auch am Grandland und am Garagentor.
Ja, aber mit dem gleichen Ergebnis, die Kontrollleuchten blinken bei Parken in Schräglage, egal ob die Parkbremse manuell oder automatisch betätigt wird.
Ich werde bis zum Werkstatttermin mir einen Parkplatz an der Straße suchen...
Hast du die entsprechenden Passagen im Handbuch durchgelesen?
Zitat:
@206driver schrieb am 9. April 2025 um 08:10:03 Uhr:
Hast du die entsprechenden Passagen im Handbuch durchgelesen?
Ja, aber was sollte ich dort zur Funktionsweise der automatischen Parkbremse lesen? Die erwartete Funktion der automatischen Parkbremse ist "an oder fest" , wenn das Auto geparkt wird und " aus oder gelöst", wenn ich wieder anfahre. Bei Parken auf ebener Fläche funktioniert das bis jetzt immer und bei Parken in Schräglage nur manchmal, egal ob automatisch oder manuell betätigt.
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Ich hätte dich an den manuellen Betrieb verwiesen, aber das haste jetzt ja auch klargestellt.
Versuche vor dem Werkstatttermin noch mal so eine Störung zu provozieren. Dann ist hoffentlich auch ein Eintrag im Fehlerspeicher vorhanden.
Danke für den Hinweis. Gibt es eine Frist, wie lange Fehler gespeichert werden? Der Werkstatttermin ist jetzt Anfang Mai, aber der Fehler tritt auch gefühlt jedes 2. Mal beim schrägparken auf. Ich habe Videos vom Fehler erstellt, weiß aber nicht, ob sich das bei Opel jemand anschaut.
Moin
erstmal ist eine Bremsanalge,egal welcher Natur ein Sicherheitsrelevantes Bauteil ,
wo man nicht 4 Wochen auf einen Termin warten muß.
das muß sofort in der Werke untersucht werden!!!
das wäre ja wie wenn,
meine Airbagleuchte leuchtet permanent,
kommen sie in 4 Wochen wieder...
Anhand der Beschreibung , Schräglage und Parbremskontrolle blinkt würde
ich eher von einer schlecht eingestellten Tür/Klappen am fahrzeug ausgehen.
im Kontrollkreis der elektrischen Handbremse ist auch die Türverriegellung,
ein Aspoekt der Beachtung findet!
Normal sollte sich die Handbremse automatisch Anlegen!
auch einen schriftlichen Arbeitsauftrag geben lassen,
falls das Problem nach der Garantiezeit wieder auftritt!
mfG
Wenn du am Hang stehst, tritt mal bitte das Bremspedal durch und betätige dann den Handbremsschalter. Zieht sie Bremse dann?
Es ist wie beschrieben, mal funktioniert die Parkbremse in Schräglage und manchmal nicht. Es ist dann egal, ob die Bremse automatisch oder manuell betätigt wird.
Die Antwort von Opel nach dem Werkstattbesuch ist:
Das Blinken der Handbremskontrollleuchte ist eine Warnfunktion, wenn man an steilen Hängen parkt! Das ist kein Fehler, sondern ein Feature.
Das bedeutet aber auch, ich kann an Steigungen nicht mit angezogener Handbremse parken! Das ist bei mir der tägliche Parkplatz zu Hause vor der Garage.
Verstehen könnte ich es, wenn gewarnt wird, aber die Feststellbreme ist trotzdem angezogen.
Der Fehler / das Feature wurde nicht beseitigt, aber an steilen Hängen funktioniert die Handbremse nicht und ich soll das so akzeptieren.
Opel und auch der Händler weigern sich, den Fehler zu beseitigen.
Schriftlich bekomme ich nichts von Opel oder vom Händler. Das sei ja in der Fahrzeughistorie hinterlegt.
Was kann ich jetzt machen, um eine überall funktionierende Handbremse zu haben? Muss ich jetzt schon einen Rechtsanwalt einschalten?
@Joom
Wie jedes System hat auch die elektrische FSB Systemgrenzen, die wohl durch Neigungsmessung detektiert werden.
Ich fürchte, dass Du mit der Auskunft Deines FOH und von Opel leben musst.
Vielleicht kann hier jemand mit Zugriff auf Herstellersysteme meine Annahme der Systemgrenzen bestätigen und mit Werten untermauern?
@Joom Ich habe zwar einen Corsa, kann das Verhalten aber bestätigen.
Meine Garageneinfahrt ist extrem steil, bleibe ich auf der steilsten Stelle stehen, blinkt der Schalter und die FSB geht somit in Störung, hält das Auto aber trotzdem. Es so stehen lassen würde ich allerdings nicht.
Beim Corsa und beim Astra (wie es beim Grandland ist weiß ich leider nicht) hört man nach 5 Minuten auch noch mal die Handbremse nachziehen, auch wenn sie korrekt angezogen ist.
Ungefährer Wortlaut eines Auszug aus der Servicebox: "Unter bestimmten Umständen (zwischen 8% und 18% Steigung nur bei wenig Druck auf dem Bremspedal, über 18% immer) bleibt das Auto noch 50min ein bisschen wach und zieht, wenn es ein Rollen feststellt nochmal nach. Unabhängig davon zieht es nach 5 Minuten unter den oben beschriebenen Umständen sowieso einmal stumpf nach"
Danke für Eure erklärenden Antworten. Schade finde ich, das mein Opel Händler, das generelle Verhalten der Parkbremse bei etlichen Opel Modellen nicht kennt und ich deswegen den Wagen 1 Tag in die Werkstatt bringen musste. Dabei ist der Service Mitarbeiter sogar mit mir zu meiner nur 700m entfernten steilen Garageneinfahrt gefahren und hat sich das Nicht-Funktionieren der Bremse zeigen lassen. Das Opel Handbuch für Werkstätten ist anscheinend auch ein verbotenes Buch. Naja, so erzeugt man Umsatz und Werkstattauslastung. Ich werde mir einen kompetenteren FOH suchen.....
Moin
Es gibt wohl einen Rückruf für Fahrzeuge die zwischen 03/2023 bis 08/23 gebaut wurden.
Auch wenn dein Fahrzeug ein anderes Datum hat,
Bedeutet es nicht das es nicht such fiesen Fehler
haben könnte!
Ein Neigungssensor funktioniert nicht nur bei der Anfahrhilfe am Berg!!!
MfG
Softwarefehler, Fahrzeug kann beim Anfahren am Berg zurückrollen
2023
OE: A12/03130/23 (KIM MJZ)
Defekt
Software-Kommunikationsfehler zwischen Motorsteuergerät und Karosseriesteuergerät