Automatische Parkbremse funktioniert nicht, wenn ich in Schräglage parke
Ich habe seit 4 Wochen einen Opel Grandland GS 1.2 Direct Injection Turbo AT8 mit EZ 9/24, erworben als Tageszulassung .
Beim Parken in Schräglage, vor meiner Garage im Untergeschoss, aktiviert sich meistens, aber nicht immer, die Parkbremse NICHT! Die Kontrolleuchte im Cockpit und auf dem Schalter blinkt. Manchmal blinkt die Lampe auch erst nach 5 bis 10 Sek, wenn ich aussteige. Wenn ich mehrmals den Wagen neu starte und wieder ausmache, funktioniert die Parkbremse manchmal wieder, aber manchmal auch nicht.
Wenn ich den Grandland normal auf einer ebenen Fläche parke, funktioniert die automatische Parkbremse normal und richtig.
Ich habe einen Werkstatttermin beim FOH erst in 4 Wochen bekommen. Ich habe jetzt Angst, dass mir der Grandland , nur in P Stellung, ohne Parkbremse, gegen mein Garagentor rollen kann. Die Garageneinfahrt vor dem Haus ist der regelmäßige Stellplatz für den Grandland. Sollte ich mir einen anderen Händler mit schnellerem Termin suchen, oder kann ich bis zum Termin im Mai beruhigt ohne Parkbremse vor der Garage parken?
19 Antworten
Moin
Entschuldigung wegen dem Rückruf,
Da ist was bei mir durcheinander gekommen und
Ich habe eine falsche TSN genommen.
TSN-Typschlüsselummer = Fahrzeug
Der Rückruf betrifft den Astra L,
Nicht den Grandland!
MfG
Workaround gefunden
Für alle, die auch eine steile Garageneinfahrt haben und bei denen dann die automatische Parkbremse nicht funktioniert.
Ich bleibe am Anfang der Zufahrt, ziemlich weit oben, stehen und fahre nicht weiter die Auffahrt hinunter. Dort ist das Gefälle der Zufahrt noch nicht so steil und innerhalb der Toleranzgrenzen des Neigungssensors im Opel. Bei mir funktioniert dann die Parkbremse und ich kann den Grandland unbesorgt mit angezogener Bremse vor der Garageneinfahrt parken.
Danke an alle für Eure Unterstützung.
Das ist aber Feinfeeling!
Die Handbremse muss in der Lage sein, ein bis zu seinem zulässigen Gesamtgewicht beladenes Fahrzeug in einer Steigung von 18% oder einem Gefälle von 18% zu halten. Dies gilt als Grundvoraussetzung für eine sichere Feststellbremse.
Schafft Sie das nicht Problem des Fahrzeughersteller und
des KBA!
MfG
Danke für Erklärung, aber es ist mein Problem Opel das nachzuweisen! Da ich jetzt eine Lösung für mich gefunden habe, werde ich davon absehen.... und mit den nächsten neuen Autos testweise vor meiner Garage parken.🙂 Ich hatte die letzten Jahre BMW, Mercedes und VW mit automatischer Parkbremse und hatte nie Probleme beim Parken auf meiner Auffahrt.
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Es wird wohl eine Sache der Konfiguration sein der Bremsbeläge irgendwo in der Bestellung,
evtl mit und ohne AHK!
Es gibt 270er und 290er Bremsscheiben auf der HA und
Bremssättel mit 38er und 42er Kolben.
Das eine größere Bremse mehr Druck ergibt sollte klar sein,
Beide Bremskonfigurationen sollten aber die 18% Halten!!!
Das Wirrwarr ist übrigens "Schlüpfrig" beschrieben-
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 41 Bremsen und Unterlegkeile
(5) Bei Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – muss die Bedienungseinrichtung einer der beiden Bremsanlagen feststellbar sein; bei Krankenfahrstühlen und bei Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen aufweisen, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, darf jedoch die Betriebsbremse anstatt der anderen Bremse feststellbar sein.
Die festgestellte Bremse muss ausschließlich durch mechanische Mittel und ohne Zuhilfenahme der Bremswirkung des Motors das Fahrzeug auf der größten von ihm befahrbaren Steigung am Abrollen verhindern können.
Mit der Feststellbremse muss eine mittlere Verzögerung von mindestens 1,5 m/s2 erreicht werden.
MfG