Autokontrolle Holland Grenze. Auto auseinandergenommen...

Mercedes CLK 209 Coupé

Hallo liebe Mitglieder,

möchte euch gerne von meiner gestrigen Erfahrungen erzählen. Bin noch auf 180.....

Meine Freundin und ich gestern ganz spontan einen Trip nach Holland gemacht. (Sightseeing)

Auf der Heimreise dann wurden wir rausgewunken vom Zoll..... Soweit so gut da wir nichts zu befürchten hatten. Doch jetzt kommts:

Auto wurde in eine Lagerhalle gafahren. (Allgemeine Verkehrskontrolle).... Hunde schlugen im an, aber auf was? Kurz darauf wurde mein CLK auseinandergenommen und zwar vom Feinsten....Türen abmontiert, Mittekonsole entfernt, Lüftungsgitter entfernt, Stoßstangen vorne und hinten abmontiert, hintere Musikablageverkleidung abmontiert usw usw.

Insgesamt 4 Std musste ich zusehen, wie grob mein Auto behandelt wurde. Sogar ein kleiner Ratscher vom Zollhund in meinem Auto entstanden.

Ergebis: Natürlich nichts gefunden.

Auto wurde sporadisch wieder zusammengeflickt. Mit einem unsypatischen und plumpen Ton sagte man mir am Ende: Kannst gerne mithelfen....Wir sind schließlich keine Mechaniker. Kein Sorry, gar nichts. Am liebsten hätte ich Sie auseinandergenommen und zwar auf meine Weise.....

Ich, der sein Auto fast jede Woche wäscht und sehr pinkelig mit seinen Sachen umgeht muss mir sowas bieten lassen.?? Staatsgewalt hin oder her....

Kann ich da irgendwie vorgehen? Die meisten Kleinteile die abgebaut worden sind musste ich heute in meiner Werkstatt wieder zusammenbauen lassen und zwar auf meine Kosten. Zudem, was ist mit meinem Lederratscher?

So etwas freches habe ich in meinem ganzen Dasein nicht erlebt. Was kann ich tun?
Bringt mir ein Anwalt überhaupt etwas?

Vielen Dank im vorraus.

Beste Antwort im Thema

Die Verwaltung, also das Hauptzollamt, ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn der Schaden exakt der Zollaktion zugeordnet werden kann. Es muss also zweifelsfrei (Zeuge?) nachweisbar sein, dass der Schaden durch den Hund verursacht worden ist (und nicht schon vorher vorhanden war). Wichtig dabei ist, dass der Schaden an Ort und Stelle (sofort) im Beisein der Beamten reklamiert wird. Zur Beweissicherung wäre es vorteilhaft gewesen, wenn der Beamte den Schadensumfang vor Ort bestätigt hätte. Fakt ist aber auch, dass den Beamten durch das Nichtanlegen des Pfotenschutzes ein Versäumnis anzulasten ist (Nichtbeachtung der Dienstvorschriften).

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Leute..... Kommt ihr erst mal in eine Solche Situation..... Solche Kontrollen stehen nicht bei mir an der Tagesordnung und der Umgang ist für mich nicht Routine. Umso verstutzter stand ich da und beobachtete das geschehen....

Klar, im nachhinein fallen mir auch tausende Sachen ein.....

katastrophe ehrlich !! SCHWEINEREI

huhu zusammen,

wenn Du als 19-Jähriger mit einem 635 zur Grenze kommst bist Du mehr als Verdächtig. Durch korrekte Dokumentation (der deutsche Zoll, da sich der Holländer weigerte) bekam ich neue Türverkleidungen links und rechts, links neue Fensterheber, eine neue Kofferaumverkleidung und eine neue Sitzlehnenverkleidung (Nappaleder) vom Holländer. und vom deutschen Zoll bekam ich eine weitere neue Kofferraumverkleidung und die 2. Sitzlehnenverkledung. Im Endprinzip hat mir der Zoll den Fahrzeugwert um ca. 1000 DM gesteigert, danke nochmals
Grundsätzlich die Mitarbeit beim Wiederherstellen verweigern!

schönen Abend Euch
lg
marc

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