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Autokauf / Zulassung / Versicherung

Themenstarteram 18. September 2022 um 14:33

Guten Tag,

Ich würde demnächst mein erstes Auto kaufen und hab dementsprechend keine Kenntnisse über den Ablauf.

Hab auch schon etwas länger danach gegoogelt, finde aber kaum was.

Wenn man ein Auto kaufen will, muss man dann vorher sich schon um die Zulassung kümmern, da man ja nicht das Auto einfach so ohne Kennzeichen auf der Straße stehen lassen kann?

Und was ist mit der Versicherung, ab wann wird diese benötigt? Vor der Zulassung? Vor dem Autokauf?

Ich würde gerne den grundsätzlichen Ablauf von diesen ganzen Dingen erfahren. Vielen Dank ??

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16 Antworten

Hallo

Vielleicht hilft das.

Wenn du bei einem Händler kaufst hilft der dir auch bei der Zulassung und erklärt dir das.

Gruß

Didi2708

https://www.adac.de/.../#gebrauchtwagen-anmelden-so-geht's

https://www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung.html

Zitat:

@User_2022 schrieb am 18. September 2022 um 16:33:59 Uhr:

Wenn man ein Auto kaufen will, muss man dann vorher sich schon um die Zulassung kümmern, da man ja nicht das Auto einfach so ohne Kennzeichen auf der Straße stehen lassen kann?

Und was ist mit der Versicherung, ab wann wird diese benötigt?

Vor der Zulassung?

Vor dem Autokauf?

Ich würde gerne den grundsätzlichen Ablauf von diesen ganzen Dingen erfahren. Vielen Dank ??

Exakt, wenn Du ein Auto in Verkehr bringst, brauchst Du eine Zulassung.

Wenn Du eine Zulassung willst, brauchst Du eine Versicherung, weil in Deutschland die Autoversicherung eine Pflichtversicherung ist. Ohne Versicherung keine Zulassung. Diese erhälst Du bei der Versicherung Deiner Wahl.

Vor dem Autokauf musst Du theoretisch keine Versicherung haben. Faktisch solltest Du aber schon wissen, was Dich Dein Objekt der Begierde im Unterhalt kostet. Es macht also Sinn sich vor Kaufvertragsabschluss sich mit der Versicherung auseinander zu setzen.

Den Ablauf der Zulassung (insbes. welche Dokumente benötigt werden) würde ich bei der Webseite Deiner zuständigen Zulassungsbehörde erlesen oder dem Händler überlassen, wenn Du vom Händler kaufst und dieser das anbietet.

VOR der Zulassung eine Versicherung abschließen. Von der erhält man (mittlerweile elektronisch, per Email) eine Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde.

 

Diese muß bei der Zulassung ("Anmeldung") vorgelegt werden (ohne gibt es keine Zulassung)!

 

Ebenso wird benötigt: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief), der Nachweis der letzten HU/AU, Personalausweis sowie evtl. Kaufvertrag (da bin ich mir nicht sicher). Wenn das Auto im gleichen Landkreis bleibt, auch die Kennzeichen. Außerdem eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (läuft mittlerweile über den Zoll, gibt es auf der Homepage vom Zoll zum Download (PDF) bzw. kann auch online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden). Nicht vergessen, ebenfalls zwingend erforderlich!

 

Anschließend bekommst Du ein Plastikkärtchen zum Bezahlen der Gebühren am Automaten. Von dem bekommst Du eine Quittung.

Diese legst Du vor und bekommst anschließend die Zulassungsbescheinigungen (Teil I wird neu erstellt) sowie ein Wisch für die Kennzeichen.

 

Diese kannst Du damit anfertigen lassen (für gewöhnlich gibt es mindestens eine Schilderbude in unmittelbarer Nähe). Ob die auch die Plakette für die HU und die Zulassung anbringen, weiß ich jetzt nicht mehr genau.

Schilder ans Auto anbringen, fertig.

@User_2022

Kaufst du das Auto von privat oder vom Händler? Wenn von privat, ist es bereits zugelassen?

Wenn nein, ist ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich.

Oder halt das Auto erst nach Anmeldung abholen.

 

Erfolgt der Kauf von Händler, kümmert der sich gegen Berechnung darum (es sei denn, es ist ein Kiesplatz-Fähnchen-Händler). Die 50 oder 109 Euro wären es mir wert

Zitat:

@Thomasbaerteddy schrieb am 18. September 2022 um 19:55:20 Uhr:

VOR der Zulassung eine Versicherung abschließen. Von der erhält man (mittlerweile elektronisch, per Email) eine Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde.

Diese muß bei der Zulassung ("Anmeldung") vorgelegt werden (ohne gibt es keine Zulassung)!

.........

Warum sollte ich vor der Zulassung eine Versicherung für ein Auto abschließen (geht das überhaupt mittlerweile?). Ich kann das Fahrzeug nur mit der eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) der Versicherung zulassen und danach die Versicherung abschließen. Bei der eVB drauf achten, dass die Voll-/ Teilkasko mit inkludiert ist, falls gewünscht. Da kann auch die gewünschte SB schon mit eingetragen werden. Der Versicherungsvertrag gilt ab Tag der Zulassung, schauen, das die Hauptfälligkeit der 01.01. ist. Sollte das Fahrzeug in den nächsten Tagen zugelassen werden, könnte sich u.U. noch ein rückwirkender Versicherungsbeginn zum 01.07.2022 lohnen, das kann die Versicherung aber ausrechnen.

Also mal abgesehen davon, dass die elektronische Versicherungsbestätigung nichts anderes als eine Versicherung ist, gibt es einige Versicherer, gerade Online-Versicherer, die Dir ohne Abschluss des Haupt-Vertrages bzw. (Online-) Versand eines hierauf gerichteten Antrages gar keine elektronische Versicherungsbestätigung mehr geben. Warum das so ist sprengt hier sicherlich den Rahmen (Stichworte: Deckungskarten-Reiter, Bonititätsprüfung) , aber das gibt es mitlerweile nicht selten.

Meine Appel war aber lediglich, dass man sich vorher mit der Versicherung auseinandersetzen sollte.

Gerade wenn man noch keine Versicherung hatte, kann das extrem teuer werden.

Wenn man sich vielleicht dannnoch ein vielleicht ein Auto aussucht zum Anfang, was in ein gewisse Raster fällt (z.B. Golf GTI) kann da schon mal ein schöner viertelliger Betrag an Versicherungsprämie im Jahr bei rum.

Daher sollte man sich vorher informieren. Mehr war nicht gemeint meinerseits.

Dann verlinke ich mal autoampel.de, dann kann der TE sich die Autos seines Begehrens mal genauer anschauen. Je niedriger die Typklasse, desto günstiger werden die Versicherungsbeiträge sein.

Nur zu sagen, setzt Dich mit der Versicherung auseinander bringt einem Unwissenden nicht viel bis gar nichts.

autokostencheck.de und die Regionalklasseneinstufung des GDV kann auch noch hilfreich sein.

Meinst Du ernsthaft Typ- und/oder Regionalklassen (letztere kann er eh nicht ändern) helfen ihm jetzt oder was???????

Mit "setzt Dich auseinander" war eher gemeint sich mal ein Angebot zu holen oder bei check24 zu rechnen. Dafür brauch man sich nicht auszukennen, sondern muss sich nur beraten/führen lassen. Entweder offline oder online.

Meinst Du ernsthaft, ich diskutiere jetzt mit Dir heir weiter?

Der TE hat jetzt haufenweise Informationen, soll er das Beste draus machen.

..... und natürlich kann er an den Regionalklassen nichts ändern, aber er könnte nach Gütersloh ziehen :D

oha in der Tat das bringt nichts mit Dir zu diskutieren :D

Die HUK24 ist auch oft sehr günstig, die sind in keinen Vergleichsportalen drin.

Soll keine Werbung sein, bei mir waren sie bisher nur immer am günstigsten, da ich selbst erst SF3 habe, macht das teilweise einiges aus.

Das stimmt, wenn man nur Haftpflicht versichern will und nicht Fahrzueg selbst ist die HUK sehr zu empfehlen, zumindest preislich :D

Will man das Fahrzeug Kasko versichern und auch anständige Leistung im Versicherungsfall, eher finger weg von der HUK. Jeder kennt ja die Formel: HUK / Schaden = Anwalt + Gerichtsverfahren

...wobei man gegenüber Versicherungen -egal welcher- wohl immer direkt einen Rechtsanwalt beauftragen sollte um nicht verarscht zu werden.

Ich hab den Spaß grad aktuell mit der VHV... ein komplette eindeutige Vorfahrtsverletzung des Unfallgegners, Unfallaufnahme durch die Polizei, außerdem dokumentiert durch eigene Photos, dazu hab ich noch mindestens eine Zeugin, die hinter mir gefahren ist, sofort angehalten hat und sich als Zeugin zur Verfügung gestellt hat. Und auch der Unfallverursacher hat den Unfall gegenüber seiner Versicherung scheinbar eindeutig beschrieben / auf seine Kappe genommen.

Anfangs hab ich versucht die Sache selbst zu regeln, weils wirklich eindeutig war und eigentlich nichts zu streiten gäbe.

Da man aber selbst in so einem Fall wohl drauf aus ist Zicken zu machen hab ich die Sache inzwischen an einen Rechtsanwalt abgegeben - ich hab weder Zeit noch Lust mich für Lau mit irgendwelchen Sachbarbeitern rumzuschlagen und mich verarschen zu lassen.

Wenn z.B. versucht wird einem bei einem quasi nicht mehr zu beschaffenden Fahrzeug (auf dem Markt praktisch nicht erhältlich) ein wirtschaftlicher Totalschaden einzureden und man versucht den Geschädigten zu einem Verkauf (Restwertbörse) zu drängen, obwohl die Reparaturkosten gut 3.000,-€ unter dem Wiederbeschaffungswert liegen... zur Info selbst bei Reparaturkosten von bis zu 130% des WBW kann lt. Rechtsprechung des BGH repariert werden.

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