Autokauf von Privat

Kurze Schilderung.

Mein bruder , zwar schon 18 jahre aber doch nicht so recht auf der höhe?

Er kauft sich freitag ein Auto für 2000 € von privat.
Diverse maengel Kotflügel kaputt, Spachtelarbeiten, Auspuff klappert, Fensterheber defekt, das stand alles unter Beschädigungen.
Laut vorbesitzer unfallfrei.

Dann stand noch unter Sondervereinbarungen : gekauft wie gesehen. Bastlerfahrzeug! Keine garantie und sonstige ansprüche. Bastlerfahrzeug! Keine haftung.

Probefahrt hat der kleine auch noch gemacht.

Haben uns den Wagen heute morgen richtig angesehen, sieht aus als ob er mal nen Unfall gehabt hätte, und auch ansonsten war 2 tsd € zuviel .

Frage haben wir chanchen das geld zurückzukriegen?
Weil freiwillig nimmt der den wagen nicht mehr zurück, hat er mir vorhin am Telefon erklärt.

Einer nen rat?

23 Antworten

Das mit dem Anwalt war wohl ein Bluff, der offenbar funktioniert hat.

Trotzdem Glück gehabt. Ich hätte mich gefreut, meinen Schrott für viel Geld an einen Dummen losgeworden zu sein und hätte die Karre unter keinen Umständen zurückgenommen.

Grüße

Jan

Zitat:

Original geschrieben von calibra123a


Fazit wer keine plan hat sollte nicht alleine Autos kaufen , grrrrrrrrr

Ok lehrgeld wurde bezahlt, aber so sammelt mann erfahrung.
mfg.

1. Genauso ist es!!

Gerade Frau lässt sich gern übern Tisch ziehen, meistens aus Blödheit/Faulheit, weil man nicht 'mal eben' zur Werkstatt seines Vertrauens gefahren ist.

2. Sollte man, theoretisch.
Praktisch wird nicht jeder aus den gemachten Fehlern schlau...

Mal noch was für die Laien im Privatkauf. 😉

Durch das Gewährleistungsgesetz treten manche Händler als ,,Privatperson'' auf. Ich mein - wenn man die Person nicht kennt, woher soll man da wissen, ob's ein Händler ist oder nicht?
Also auch hier Vorsicht!

Zitat:

Original geschrieben von Cleandevil


Ich mein - wenn man die Person nicht kennt, woher soll man da wissen, ob's ein Händler ist oder nicht?

Man kann bei einer Wirtschaftsauskunftei Erkundigungen einholen.

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...und wenn es wirklich zum Prozess kommt, wird auch gerne mal eine "Privatperson" zum Händler gemacht, weil er z.B. auffällig viele Autos verkauft (mobile.de-Inserate) oder ähnliches. Dann kommt zur Rückgabe evtl. noch Ärger mit dem Gewerbeamt (oder wie auch immer die heißen)

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von calibra123a


So die geschichte ist beendet.
Wir sind da noch mal hin mit paar Kollegen ;-)
Nein ..... alles ordentlich geregelt.
Wir haben ihm halt noch mal gut zugeredet,
Wir haben ihm geagt wir haben unseren Anwalt angerufen, der hätte gesagt , wir hätten 14 tägiges Rückgaberecht, in solch einem fall, da der Wagen wirklich ueberteuert war,( und solch ein zustand ) und wären auch bereit ihm 15 prozent des kaufpreises als entschädigung zuzugestehen.

Da vor gericht dann der Richter das selbe sagen würde , er den Prozess dann verliert und dann auch noch die Kosten dafür zahlen muss, reichen dann die 15 prozent nicht mehr lol.

Na ja und so haben wir einen kleinen verlust aber damit kann mann leben.

Fazit wer keine plan hat sollte nicht alleine Autos kaufen , grrrrrrrrr

Ok lehrgeld wurde bezahlt, aber so sammelt mann erfahrung.
mfg.

Mit Eurer wissentlichen und willentlichen Falschaussage hat die Phalanx der erschienen Freunde (vielleicht Moskau-Inkasso) dem Verkäufer offenbar Angst oder besser gesagt Respekt eingejagt. Dieses Vorgehen halte ich nicht gerade für die feine englische Art.

Der Verkäufer scheint wohl bar jeglicher Ahnung über die geltenden Rechtsvorschriften gewesen zu sein, da er auf den Bluff hereingefallen zu sein scheint.

Eure Einlassung mit dem Rücktrittsrecht und der angeführten Begründung als auch der Hinweis, Euer Anwalt sei der Auffassung, dass... beurteile ich wie folgt: "Frechheit siegt".

Wenn in dem Kaufvertrag die zugesicherte Eigenschaft der Unfallfreiheit des Fahrzeuges schriftlich festgehalten wurde, hättet Ihr sehr wohl gute Chancen auf Wandlung des Vertrages gehabt.

Gut ausgegangen, Schwamm drüber.

The end sacrifices the means.

Greetings

twimc

Zitat:

Der Verkäufer scheint wohl bar jeglicher Ahnung über die geltenden Rechtsvorschriften gewesen zu sein, da er auf den Bluff hereingefallen zu sein scheint.

Dafür hat er aber scheinbar genug Ahnung gehabt, wie man einen Ahnungslosen Käufer über den Tisch zieht.

Auge um Auge Zahn um Zahn....

zweite Buch Mose (Exodus) 21. Kapitel

Zitat:

Eure Einlassung mit dem Rücktrittsrecht und der angeführten Begründung als auch der Hinweis, Euer Anwalt sei der Auffassung, dass... beurteile ich wie folgt: "Frechheit siegt".

Was glaubt du wohl wie oft das Rechtsanwälte vor Gericht versuchen?

Jeden Tag von Montag bis Freitag.

Nur nicht am Wochenende, weil da ist das Gerichtsgebäude abgeschlossen. 😎

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 

Auge um Auge Zahn um Zahn....

zweite Buch Mose (Exodus) 21. Kapitel

😎

Exaktere Quellenangabe:

Exodus (2. Mose) 21, V. 24

Leviticus (3. Mose) 24, V. 20

😉

vielen Dank 😁 😉

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