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Autokauf

Themenstarteram 10. Februar 2021 um 18:04

Hallo, ich kaufe üblicherweise keine Autos und würde mich hier gerne ein bisschen absichern..

Wie ich hier in anderen Kommentaren gelesen habe, ist es nicht empfehlenswert ein Auto ohne Probefahrt zu kaufen. Das finde ich auch, leider scheint das Corona bedingt nicht möglich.

Ich fahre jetzt mit dem Zug hin, schaue es an und lasse es bei der TÜV-Stelle checken.. die ist auch in der gleichen Straße.. wahrscheinlich laufe ich dann und der Autohändlern fährt..haha

Wenn ich dann zustimme ..muss ich dann gleich eine Anzahlung machen oder bezahlt man gleich voll? ..Das Auto muss dann erst angemeldet werden und der Händler macht noch TÜV drauf ..das dauert ja alles ein paar Tage ..

Tja und wie sieht es dann mit der 2 Wochenfrist aus ..bzw. habe ich das in den anderen Kommentaren nicht ganz verstanden ich dachte Händler verpflichten sich zur Garantie?

Ja, ich weiss .. der Zeitpunkt ist doof.. dennoch brauche ich dringend ein Auto zum arbeiten..

Vielen Dank im Voraus,

freundliche Grüße und bleibt wohl auf”

 

 

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29 Antworten

Zitat:

@TomTomasB schrieb am 10. Februar 2021 um 19:04:56 Uhr:

... ich dachte Händler verpflichten sich zur Garantie?

Nein, Garantie ist nach wie vor eine freiwillige Leistung der Händler.

Verpflichtend ist lediglich die Gewährleistung von 24 Monaten, welche die Händler zwar auf 12 Monate reduzieren können, jedoch nicht gänzlich ausschließen dürfen.

Dieses Prozedere funktioniert umso besser, je neuer das Auto ist.

Bei einer alten Möhre ist das gefährlich und ich würde schon gar nicht weit dafür fahren.

Apropro weit fahren: wenn doch etwas nicht paßt, mußt du mit deinem Auto zum Nachbessern wieder hinfahren! Auf deine Kosten/Zeit.

Da du insgesamt wenig Ahnung zu haben scheinst (ist nicht böse gemeint), empfehle ich dringend, das Auto bei einem örtlichen Händler zu kaufen.

Zitat:

@nogel schrieb am 10. Februar 2021 um 21:16:18 Uhr:

...

Da du insgesamt wenig Ahnung zu haben scheinst (ist nicht böse gemeint), empfehle ich dringend, das Auto bei einem örtlichen Händler zu kaufen.

Sehe ich genauso. Mit deinem gefährlichen Halbwissen (ist nicht böse gemeint) ist das Desaster vorprogrammiert.

Anzahlung muss nicht sein. Hängt sicherlich vom Verkäufer ab. Ich würde erst bei Autoübergabe inkl. Papiere und rechtssicheren Kaufvertrag das Geld übergeben.

Neuen TÜV gibts nicht automatisch. Kannst du aber verlangen. Könnte dann aber extra kosten.

Was für eine 2 Wochenfrist meinst du? Kenne ich nicht. Wenn das Auto gekauft ist ist es gekauft. Da gibts keine Firsten. Wann du kaufst, bleibt dir überlassen. Garantie kann, muss aber nicht. 12/24 Monate Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend und kann nicht ausgeschlossen werden (nur gewerbliche Verkäufer). Das ist aber gerade bei älteren Autos auch ein Thema für sich (Thema Verschleiß)

Wie schon gesagt, schaue vor Ort am besten bei seriösen Händler bzw. Vertragsautohäuser. Da ist die Gefahr noch am gerinsten, dass man dich über den Tisch zieht. Dort gibts auch bezüglich Gewährleistung weniger Probleme. Oder nimm jemand mit, der sich mit der Materie auskennt.

Zitat:

@TomTomasB schrieb am 10. Februar 2021 um 19:04:56 Uhr:

...und wie sieht es dann mit der 2 Wochenfrist aus ...

Welche 2-Wochen-Frist meinst du? :confused:

Hi,

meinst du evtl. die 14 Tage Umtauschfrist? Die gibt es nur beim Onlinekauf (auch beim Auto).

Wenn man beim Händler vor Ort das Produkt (auch ein Auto) kauft gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht.

Schon mal bei Autohero geguckt? Ich habe da noch kein Auto gekauft aber sieht ziemlich seriös aus, die Fahrzeuge werden ehrlich mit allen Mängeln beschrieben und dann auch zu dir geliefert.

Gibt angeblich auch 14 Tage Rückgabe Recht aber da muss man sich das Kleingedruckte mal genau ansehen.

Ansonsten bietet sich ein regionaler Händler vor Ort wirklich an.

Hallo, TomTomasB,

gerade dann, wenn jemand wenig Ahnung von Autos hat und Reparaturen auch nicht selber durchführen kann, kann es Sinn machen, anstelle eines älteren Gebrauchten gleich einen günstigen Neuwagen zu kaufen.

Der Vorteil: Man hat nicht nur eine Gewährleistung, sondern eine Garantie, die je nach Fahrzeugmarke bis zu 7 Jahren betragen kann.

Rechnet man den Wertverlust eines Neuwagens gegen den Wertverlust eines Gebrauchten mitsamt den oft unvermeidlichen Kosten für Verschleißteile und für andere Reparaturen gegen, liegt man bei dem Neuwagen unter Umständen gar nicht mal so viel schlechter.

Viele Grüße,

Uhu110

Was für ein Auto ist es denn überhaupt?

Themenstarteram 11. Februar 2021 um 5:05

Hey, vielen Dank ..an Alle“

Ja, die zwei Wochen Frist ist dann wohl beim Onlinehandel ..

Eben weil ich nicht so viel Ahnung habe, lasse ich das Auto ja, vor Ort, bei einer TÜV-Stelle durchchecken .. Der Autohändlern hat sehr gute Referenzen und der neue TÜV ist bei dem Angebot mit drin ..

Sorry für meine missverständliche Begriffswahl .. wenn ich privat kaufen würde, hätte ich wohl keine Gewährleistung..wenn ich das Auto abhole und es entsteht ein Motorschaden oder es fallen gravierende Mängel auf ..dann würde die Gewährleistung doch greifen ..oder nicht?

..es ist natürlich schon seltsam ein Auto zu kaufen ohne probegefahren zu sein ??

Ja, ein neues Auto wäre sicherlich besser ..kostet aber auch mehr .. ich habe sehr viel verglichen und die Angebote mit einem Automechaniker abgewägt.

Auch Neuwagen müssen keine Garantie beinhalten, sondern lediglich Gewähr für Mangelfreiheit im Zeitpunkt des Gefahrübergangs geben. Die Fristen gelten lediglich für eine gesetzliche Vermutung, wann ein Mangel als vorhanden angenommen wird: tritt ein Mangel innerhalb des ersten halben Jahres auf, gilt der Mangel als bereits am Anfang vorhanden, wenn der Verkäufer das Gegenteil nicht beweisen kann.

Kenntnis des Käufers schließt übrigens logischerweise eine Gewähr des Verkäufers aus. Der Verkäufer wird so zur Ehrlichkeit angehalten, denn er kann im Vertrag Mängel benennen, für deren Beseitigung er nichts leisten muss - eine Art Gewährleistungsausschluss, die auch privaten Käufern gegenüber gilt.

Ist im Kaufvertrag kein Mangel (präzise) benannt, greift die Gewährleistungspflicht bei einem Motorschaden, falls der Händler nicht beweisen kann, dass dieser seine Ursache erst nach Gefahrübergang hatte. (Z.B. weil das Fahrzeug nach Aufsetzen Öl verlor und der Käufer den Motor durch Fahren ohne Öl beschädigte. Dafür haftet der Verkäufer nicht, auch wenn es zwei Tage nach Übergabe auftritt.)

Transferkosten einer Mangelbeseitigung hat ein Händler im Gewährleistungsfall jedoch zu tragen, anders als @nogel schrieb. Nur die Zeit und Nerverei, dem Händler diesen weit verbreiten Irrtum auszutreiben bekommt man nicht ersetzt. Sicherlich ein guter Grund, einen Händler in der Nähe zu suchen.

Trotzdem ist der Erfüllungsort beim Händler.

 

https://www.google.com/.../

 

Zusätzlich zur Nachbesserung auch noch die Verbringungskosten einzufordern wird aufwendig...

 

 

Deshalb nochmals: wenn es nicht ein seltenes exotisches Auto / Oldtimer etc. ist, würde ich es beim Händler in der Nähe kaufen, auch wenn es ein paar hundert Euro teurer ist.

 

Welche 2-Wochen-Frist meinst du? :confused:

Bei uns in BW ist laut Händler z.Z. nur der Online Kauf möglich, da die Verkaufsräume geschlossen sind. Deshalb immer Fernabsatz mit 14tätigem Rückgaberecht?

@TomTomasB: Warum sollte eine Probefahrt nicht möglich sein?

Was nutzt dir später ein Auto, dass zwar funktioniert, aber dir von der Fahrweise her überhaupt nicht passt?

Zum Thema Gebraucht gegen Neu: Ein zum vernünftigen Preis eingekaufter Gebrauchter ist IMMER erheblich billiger, als ein Neuwagen. Auch wenn Reparaturen fällig werden.

Vielleicht hatte ich bisher nur Glück, aber meine Wagen, die immer so um die 1500DM bzw. später um die 1000€ gekostet haben, fuhren jahrelang ohne Probleme.

Da brauche ich keinen Neuwagen für das 20fache, mit 5 Jahren Garantie.

Zitat:

@TomTomasB schrieb am 11. Februar 2021 um 06:05:37 Uhr:

...

wenn ich das Auto abhole und es entsteht ein Motorschaden oder es fallen gravierende Mängel auf ..dann würde die Gewährleistung doch greifen ..oder nicht?

...

auch hier muss man vorsichtig sein und ist durch Gewährleistung nicht automatisch rundum abgesichert.

Manche "Mängel" fallen auch schlicht und einfach unter Verschleiss - und je älter der Hobel ist, desto mehr kann als Verschleiss gewertet werden.

Vielleicht wäre es gut einen Preis- und Altersrahmen zu nennen, in dem das Auto eingekauft werden soll. Bei 2000€ spielt Händler oder Privat keine Rolle, bei 20000€ schon.

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