Autokauf Schlüsselübergabe
Moin Zusammen,
da ich mich für einen neuen Wagen entschieden habe, habe ich meinen telefonisch verkauft.
Man kennt die Masche zu Genüge:
Wert des Gebrauchten unter 3.000 Euro, handeln am Telefon mit den Worten "Ich komme heute Abend vorbei" usw.! Da ich bereits 2 mal genau so ein Auto verkauft habe und leider leider habe ich den angemeldeten Wagen auch mitgegeben, will ich es diesmal anders machen um nicht wochenlang weiter Versicherung/Steuern zahlen zu müssen bis sich endlich jemand erbarmt den Wagen abzumelden.
Ich habe folgendes abgesprochen:
Kaufvertrag heute Abend inkl. Barzahlung und Übergabe der Papiere sowie Kennzeichen. Den Schlüssel würde es aber erst morgen, nach Abmeldung durch den Käufer geben. Vielleicht gibt es ja Erfahrungwerte was diese Prozedur angeht und ob das überhaupt so machbar ist?
Beste Grüße
26 Antworten
Papiere und Schlüssel gehören zu Fahrzeug, die Anmeldung ja nicht.
Melde die Kiste aslo ab und überlass dem Käufer, wie er das Ding weg holt.
Schon ist Ruhe mit Ärger.
Du bist nicht verpflichtet, ein angemeldetes Auto an jemanden zu übergeben, wenn du kein Vertraen hast!
Wie soll der Käufer denn zur Zulassungsstelle zum Ummelden, wenn er keinen Schlüssel hat?
Zitat:
@birscherl schrieb am 1. September 2016 um 11:59:33 Uhr:
Wie soll der Käufer denn zur Zulassungsstelle zum Ummelden, wenn er keinen Schlüssel hat?
Zu Fuß. Er benötigt lediglich Papiere und Kennzeichen für An-/Abmeldung. Keiner guckt ob das Auto tatsächlich irgendwo steht.
@Lagebernd: Vermutlich ist es tatsächlich einfacher...
Zitat:
@Firen91 schrieb am 1. September 2016 um 11:51:47 Uhr:
Kaufvertrag heute Abend inkl. Barzahlung und Übergabe der Papiere sowie Kennzeichen. Den Schlüssel würde es aber erst morgen, nach Abmeldung durch den Käufer geben. Vielleicht gibt es ja Erfahrungwerte was diese Prozedur angeht und ob das überhaupt so machbar ist?
Wenn der Käufer damit einverstanden ist, dann ist das natürlich so machbar.
Ähnliche Themen
Warum fährst du nicht mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zum ummelden.
Das wäre doch die einfachste und schnellste Methode.
Abmelden und dann verkaufen. Wenn der andere so dusselig ist und es nach deinem Plan macht, dann ok.
Ich habe bisher meine Autos entweder zusammen mit dem Käufer umgemeldet (Nachteil 2 Leute müssen warten) oder Kennzeichen mitgeben und dann mit neuen Kennzeichen den Rest.
Geht natürlich nur wenn der Käufer aus der Nähe kommt (also keine weite zweite Anfahrt hat) und das Abgemeldete Fahrzeug irgendwo abgestellt werden kann.
Vorher abmelden finde ich blöd, nimmt es der Käufer nicht hat man ein Auto was man nicht so einfach probefahren kann. Nicht so einfach für den Verkauf.
Der Käufer kann das Auto am Tag der Abmeldung ungesiegelt heimfahren.
Gruß Metalhead
Hallo,
Da irrst Du, der VERKÄUFER kann sein Auto von der Zulassungsstelle nach Hause fahren, aber nicht der Käufer.
Stell Dir vor der wohnt 500 km weg und fährt mit abgekratzter Plakette durch 3 Bundesländer...
Gruß
ist gibt keinen Käufer oder Verkäufer. ES gibt nur den, der das Fahrzeug abmeldet. Und derjenige kann am Tag der Abmeldung das Fahrzeug zurückfahren. Bis 23.59 und wohin immer zurück ist.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 1. September 2016 um 14:22:14 Uhr:
Stell Dir vor der wohnt 500 km weg und fährt mit abgekratzter Plakette durch 3 Bundesländer...
Gruß
darf er.
Na das glaub ich nicht, wäre ja zu einfach. Da bräuchte man ja kein Kurzzeitkennzeichen mehr
das musst Du nicht glauben, das steht so im Gesetz.
Ich kenn das so, dass Du innerhalb deines Zulassungbezirkes noch bis 23:59 fahren kannst.
Dein Wissen ist veraltet. Siehe auch §10 Abs.4 FZV
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Zitat:
(4) Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.