Autokauf Kaufvertrag besondere Leistungen nicht eingehalten

Hallo,

Ich habe mir vor etwa 4 Monaten ein Auto zugelegt was nicht unbedingt günstig war. Ich bin bis jetzt mit allem zufrieden nur war beim Kauf einige Mängel vorhanden die der Verkäufer auch alle direkt beim freundlichen beseitigt hat. Ein Mangel konnte aber nicht beseitigt werden da es laut ihm nicht auf Lager war bei Mercedes (Lautsprecherabdeckung). Ich warte nun seit 4 Monaten, aber bekomme keine weitere Nachricht von dem Verkäufer meine Nachrichten werden ignoriert (Mangel steht auch im Kaufvertrag drin). Gibt es eine Möglichkeit einfach mein Geld wiederzubekommen statt auf dieses Ersatzteil zu warten? Ich hab das Gefühl, dass der Verkäufer versucht eine Frist auszuhalten bis er den Mangel nicht mehr bezahlen muss. Da ich keine Ahnung davon habe wollte ich hier einmal nachfragen ansonsten muss ich mal zu einem Anwalt gehen.

Vorab danke für jede Hilfe ??

(Kurze Info die Abdeckung kostet um die 800€ und der Einbau wird auch nicht ganz günstig sein. )

20 Antworten

bist du zu faul zum Lesen? Er hat doch geschrieben, dass es 800 EUR kostet... Hauptsache Text.
Außerdem: wenn es ein seltenes Auto ist, vielleicht noch recht alt dazu, wird dir niemand die 14 Tage als angemessene Frist anerkennen. Du brauchst dafür schon etwas mehr, als nur Vermutungen und der TE glänzt durch Abwesenheit und / oder Ignoranz.

Ohne zu wissen, was genau im Kaufvertrag formuliert ist und ob es privat oder gewerblich gekauft ist, bleibt alles wilde Spekulation. Aber diese Informationen verschweigt der TE.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 29. Februar 2024 um 14:16:58 Uhr:


Die Frage war ob im Vertrag steht "Defekte Abdeckung wird noch ersetzt" oder ähnliches.

Wenn da nur steht "Abdeckung defekt" kann der Verkäufer Dich ins leere laufen lassen.

Sollte aber keiner (!) der beiden Sätze im Kaufvertrag stehen und der Verkäufer will sich an keine Absprachen erinnern, dann würde ich mich auch an nichts mehr erinnern wollen und den Mangel "einfach so" als Gewährleistungsfall geltend machen. Der Verkäufer kann ja wohl kaum beweisen, daß der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Hätte hätte hätte....

Wenn die Sachmangelhaftung/Gewährleistung ausgeschlossen wurde dann ist auch dieser Weg aussichtslos. (Bei Privat)

Da der TE sich zu den Details des Ksufvertrag nicht äußert, ist es die berühmte Glaskugel.

Ähnliche Themen

Zitat:

@keksemann schrieb am 1. März 2024 um 07:00:58 Uhr:


bist du zu faul zum Lesen? Er hat doch geschrieben, dass es 800 EUR kostet... Hauptsache Text.
Außerdem: wenn es ein seltenes Auto ist, vielleicht noch recht alt dazu, wird dir niemand die 14 Tage als angemessene Frist anerkennen. Du brauchst dafür schon etwas mehr, als nur Vermutungen und der TE glänzt durch Abwesenheit und / oder Ignoranz.

Nun mal langsam reiten, Cowboy.

Die 800 Euro galten für mehrere Mängel zusammen, habe ich verstanden.

"Niemand" ist in diesem Fall die deutschen Gerichte. 14 Tage sind regelmäßig als anerkannte Frist anzusehen.
Kann der Verkäufer diese nicht einhalten, muss er das belegen und einen tragbaren Gegenvorschlag machen.

Zitat:

(Kurze Info die Abdeckung kostet um die 800€ und der Einbau wird auch nicht ganz günstig sein. )

@DeTomasoPantera

Deine Antwort
Ähnliche Themen