Autokauf Betrug? Strohmanngeschäft

Hallo,
zuerst einmal Danke für die die sich das ganze schonmal durchlesen.
Ich habe im Dezember '12 ein, über mobile gefundenes Auto, gekauft.

Es war leider ein gutes Stück weg, aber ich habe beim ersten Besuch alles abgeklärt - dachte ich.
Als ich dann kam zum abholen war alles anderst.
Faktum ist das mir der "Händler" das Auto nicht ohne eine 500€ teure Versicherung, die Ihm Gewährleistungssachen abnehmen würde, nicht verkaufen wollte.
Da ich aber ohne immense Mehrkosten an dem Tag nicht mehr nach Hause gekommen wäre, habe ich das Auto eben Privat gekauft... Es stand gut da und fuhr auch ca. 3000km einwandfrei..

Jetzt ist wohl die Kupplung vom Getriebe zur Antriebswelle defekt - Kostenvoranschlag ca 720€.

Dann erzählt mir da der Mechaniker, als ich ihm die Story erzählt habe, das dass alles nicht rechtens war was der "Händler" da mit mir gemacht hat.

Also auf zum ADAC Rechtsberatung und bestätigen lassen. Der Anwalt meinte ich könne es Probieren, aber große Hoffnung hat er mir nicht gemacht.

Als ich den "Händler" darauf hingewiesen habe, kam nach laaangem Hin und Her diese Mail heute an:

Zitat:

Da wir das Fahrzeug schon einige Zeit auf unserem Hof stehen hatten und uns der Verkäufer gut bekannt ist, haben wir Ihnen ermöglicht, den Pkw von diesem direkt zu erwerben. Das haben Sie auch getan. Daraus folgt aber, dass wir mit der Sache nichts zu tun haben, auch für irgendwelche Gewährleistungsansprüche nicht einstehen müssen und können.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Sorge ist das der mit der Sache durchkommt und ich den Prozess verliere. Dann sinds mehr wie 720€

Was meint ihr?
Anwalt loslassen oder nicht?

Vielen Dank,
mfG,
muemi

Beste Antwort im Thema

Also nur damit ich es richtig verstehe und mal unabhängig von der rechtlichen Seite.
Du hast 500 Euro gespart weil du auf die Gebrauchtwagenversicherung wissentlich verzichtest hast. Und nun möchtest du noch einmal 750 Euro vom Händler haben wegen der Sachmängelhaftung die du wissentlich nicht wolltest um 500 Euro zu sparen?
Nicht alle Autohändler sind automatisch Betrüger.
Meine persönliche Meinung lautet "selbst Schuld".
Wenn ich Geld sparen möchte und deswegen ein höheres Risiko eingehe und mich dann Ärger wenn es zu meinen Ungunsten ausgeht kann ich doch nicht jemand anderen die Schuld dafür geben.
Und wenn der Wagen 3000 km lief ohne Probleme kann man jetzt auch nicht davon ausgehen das der Händler von einem Mangel wusste.
Irgendwie erinnert mich das an die Bankenkrise die Risiken eingehen und sich dann das verlorene Geld vom Staat wieder holen weil sonst alles zusammenbricht.

MfG
Mike

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Nein; bezüglich der Nachfrage, ob man bei einem "simplen" Autokauf Anwalt sein muss! Anwälte sind "Mietmäuler", die wissen wo was steht und es meistens anwenden können...😉 aber einen großen Interessenkonflikt haben. Die meisten sichern ihre Existenz damit und wollen deswegen unser Bestes. Dein/unser Geld....nur mal ein kurzer Ausflug dazu.

Wer die Absicht hat ein Auto käuflich zu erwerben, sollte eine erfahrene Person mitnehmen. Sämtliche Aussage und Vereinbarungen schriftlich niederschreiben lassen. Transparenz über das Kaufobjekt (Scheckheft, Rechnungen etc.) ist viel wichtiger als glänzender Lack oder die obligatorische Stimmungsmache mit der Tasse Kaffee....😉

Geschwätz bleibt Geschwätz....viele Verkäufer sind eben nur Schwätzer! Kommt es zum schriftlichen Teil interessiert das nicht mehr so hochgradig als vorher.....deswegen erfahrene Person mitnehmen....ist niemals von Nachteil....Lehrgeld haben fast alle im Leben mal bezahlt!
Die meisten haben daraus gelernt....😉

Also, so wie ich das Sehe liegen hier zwei Dinge vor, die unabhängig voneinander zu betachten sind:
- Auf der einen Seite der Kupplungsschaden.
Die Kupplung ist ein Verschleißteil und es ist, je nach Laufleistung und vorheriger Behandlung des Fahrzeuges durchaus normal, dass diese irgendwann getauscht werden muss. Daher unterliegt die Kupplung in der Regel weder einer Gebrauchtwagengarantie noch der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung.
-> Von daher bin ich der Meinung, egal wie die Sache ausgeht (Privatverkauf oder Händlerverkauf) die Kosten der neuen Kupplung bleiben beim Käufer, es sei denn es lässt sich nachweisen, dass die Kuplung beim Kauf schon kaputt war und der Verkäufer davon wusste bzw wissen konnte. (wir bei über 3000 gefahrenen Kilomentern nach dem Kauf aber schwer zu bewesien sein).

- Dann ist da die sache mit dem Verkauf.
Dass ein Händler auf den Abschluss einer Garantieversicherung besteht, ohne den Käufer im Vorfeld darauf hinzuweisen ist sicher nicht rechtens. In dem Falle hätte der Interessent vielleicht debn Kauf lassen können und die Kosten für die Rückfahrt dem Händler in Rechnung stellen können, da dieser ihm im Vorfeld wichtige Tatsachen verschwiegen hat.
Das in einem solchen Fall Händler versuchen 'im Auftrag' von Privat zu verkaufen kommt häufiger vor. In wie weit das rechtlich in Ordnung ist kann ich nicht beurteilen. Da es aber gängige Praxis zu seien scheint, funktioniert es scheinbar (auch 'Gerichtsfest'😉.

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