Autokauf, Betrug, Gewährleistung

Hallo zusammen,

wir haben ein Auto von Privat gekauft. Alles lief super. Nach ein paar Wochen traten Probleme auf. Auf der Suche worin der Fehler ist öffnete man die Motorhaube und wir stellten fest dass das Rohr zum AGR Ventil abmontiert ist. Also Steuerbetrug. Wir bewegen den PKW nicht mehr. Welche Chance haben wir, dass der Vorbesitzer handeln muss? Es ist Betrug.

Beste Antwort im Thema

Spitzenmäßige Idee. Du gehst in Vorkasse und lässt das Auto erstmal so stehen. Am Ende kommt dann raus, dass der Gutachter nichts genaues sagen kann und der Vorbesitzer weiß von nichts. Wer bezahlt das dann? Ach ja, du.
Nimm das jetzt nicht böse auf, aber ein AGR ist finanziell kein Weltuntergang und du magst ja mit deiner Argumentation auch recht haben. Das heißt aber nicht unbedingt, dass du das bekommst und möglicherweise entstehen dir durch den Versuch viel höhere Kosten. Daher schaut man in dem Fall einfach mal nach und fixt es günstig und fertig. Nächstes Mal nimmt man dann halt jemanden mit, der sich im Motorraum auskennt oder kauft Neuwagen/welche mit Herstellergarantie.

21 weitere Antworten
21 Antworten

Wenn es bei diesem Fahrzeug wirklich so einfach zu "fixen" wäre, warum sollte sich der Verkäufer dann den ganzen Aufwand mit der Stilllegung gemacht haben? Damit ein Rohr einfach mal zu entfernen ist es idR nämlich nicht getan.

Natürlich ist es vernünftig, eine fachkundige Person zum Autokauf mitzunehmen und eine ordentliche Probefahrt zu machen. Besser noch wäre ein zusätzlicher Ankaufstest von einer Prüforganisation. Das ist allerdings hier leider nicht der Fall. Und selbst beim Neuwagenkauf (falls man denn das erforderliche Kleingeld hat) erhält man nicht immer wirklich die Beratung die man sich erwartet und für die man zahlt, um ein mangelfreies Fahrzeug zu erstehen. Siehe die massenhaft aktuell anhängigen Gerichtsverfahren. So mancher Neuwagenkäufer scheint sich hier, harmlos formuliert, über den Tisch gezogen zu fühlen.

Du hast schon Recht, aber z.B. beim e39 machen viele das, damit er besser läuft und ohne vorige Defekte. Da muss zumindest beim VfL auch nichts an der Software gemacht werden.

Moin,

Und dennoch kann dies eine unrechtmäßige Manipulation sein, die dem Käufer eben gewisse Maßnahmen ermöglicht.

Es gibt eben gewisses Recht, damit die Sachen am Ende zumindest ansatzweise fair bleibt. Wenn man ein streng genommen nicht zulassungsfähiges Fahrzeug verkauft - dann ist das erstmal nicht so wirklich in Ordnung. Kauft man ein Auto - dann darf es verbraucht, verschlissen und stellenweise sogar kaputt sein. Teilweise darf man als Verkäufer davon sogar nix wissen, wenn es die eigenen Kompetenzen überschreitet. Alles OK. Was man aus Fairnessgründen eben nicht darf ist etwas das man Weiß, das Wesentlich ist und nicht einfach sichtbar verheimlichen ODER gar manipulieren, so dass die Grundfunktion nicht mehr gegeben ist. Mache ich sowas - dann gibt es eben Konsequenzen.

Hier der einzige Punkt - ist einfach nur was kaputtgegangen - das wäre nun eben statthaft - oder wurde eben manipuliert. Das kann man tatsächlich feststellen, wenn so ein Rohr bricht und abfällt, dann bleibt eben immer etwas an Resten da. Ist es entfernt worden, fehlt alles und wahrscheinlich wurde auch etwas verschlossen. Zudem würde bei einem Defekt eben eine Kontrolllampe angehen (wenn auch vielleicht nicht sofort und auch bei manch einem alten Modell nicht).

Und auch wenn es hier VIELLEICHT auch nur Kleinkrams sein mag (weiß man ja nicht, manch eine AGR Zuleitung/Rückführung ist auch schon recht teuer) - wo zieht man die Grenze? Bei 300€, 1000€? Oder erst wenn es vielleicht gefährlich wird z.B. bei einer unsachgemäß reparierten Felge, die bei 90 dann zerspringt? Das bekommt man doch nicht hin.

Ich kann zwar mangels allerletzter Infos und der natürlichen Einseitigkeit der Kommunikation nicht genau feststellen was hier der exakte Sachverhalt ist - aber im Falle einer Manipulation wäre der Käufer zumindest im guten Recht einen Anspruch geltend zu machen. Und eigentlich gehört dem Verkäufer dann auch einer auf den Deckel gegeben. Tatsache ist aber eben auch - davon aber UNABHÄNGIG - ob sich das eigentlich lohnt. Das ist aber tatsächlich dann eine rein strategische und persönliche Entscheidung, die vom Sachverhalt unabhängig bewertet werden muss.

LG Kester

Anwaltliche Kostenfalle ?
Der Begriff RECHTSCHUTZ sollte dir bekannt sein ?

Btw. Du hast i.d.R. einen rechtlichen Anspruch auf einen Gutachter im Falle eines Unfalls oder Schadens... zudem kostet eine Erstberatung bei einem Anwalt 50-100€ was man in kauf nehmen sollte und auch verkraftbar ist um einmal Licht ins dunkle zu bringen ob nicht vielleicht noch ganz andere Sachen vorliegen gegen die man vorgehen kann/sollte/muss

Einfach mal zur Werkstatt und die kompletten Fehler auslesen lassen, die OBD2 Diagnose über Handy via Bluetooth/WLAN wird dir bei keiner App alles so professionell angezeigt werden wie über die Werkstatt Geräte.. zumal die meisten eine Fehlerauslesung kostenlos anbieten, immerhin muss man ja einen Verdacht haben wodurch die Werkstatt wiederum einen potentiellen Kunden bekommen würde 😁

Ähnliche Themen

Man sollte es nun auf sich beruhen lassen, der TE hat seit seinem Anfangspost kein Tönchen mehr von sich gegeben.
Ohne Preisangabe und weitere Details bzw. evt. geplantes weiteres Vorgehen ist alles Spekulatius.

Zitat:

@Kiseku schrieb am 17. September 2019 um 10:08:28 Uhr:


Anwaltliche Kostenfalle ?
Der Begriff RECHTSCHUTZ sollte dir bekannt sein ?

Btw. Du hast i.d.R. einen rechtlichen Anspruch auf einen Gutachter im Falle eines Unfalls oder Schadens...

Nun ist die Rechtsschutzversicherung aber kein Freibrief dafür, wann immer und wo immer zu Streiten und zu Prozessieren. Die wägen vor ihrer Kostenübernahme auch die Chancen ab - und versagen da dann auch mal die Zahlung wenn das entsprechend aussieht.

Und was den Anspruch auf einen Gutachter im Schadensfall angeht - das ist doch etwas ganz anderes. Hier wird doch darüber gestritten, ob diese Manipulation irgendwem nachweisbar ist und ob das zu irgendetwas führt. Natürlich kann jeder den Gutachter beauftragen - und bezahlen. Ohne Sicher zu sein, dass ein Gericht (so es denn so weit käme mit dem Fall) diesem Gutachten folgt. Oder es aufgrund der Beauftragung durch eine Partei überprüfen lässt durch ein gerichtlich beauftragtes.

Warum haben so viele Angst vor dem Anwalt...? Der kommuniziert dein Honorar doch genau so offen wie der Architekt oder Vermessungsingenieur.

Ich habe in den letzten 20 Jahre "meinen" Anwalt immer selbst bezahlt. Und unterm Strich wahrscheinlich weit weniger Geld ausgeben als die Versicherung gekostet hätte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen