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Zulassung beim Autokauf

Themenstarteram 20. November 2020 um 16:42

Hallo Liebe Community,

Ich habe Anfang Mai ein Fahrzeug bestellt.

Liefertermin war ursprünglich aufgrund von Corona (was denn sonst) Ende Oktober. Letztendlich hat sich alles noch mehr nach hinten verschoben, sodass das Fahrzeug voraussichtlich Mitte Dezember eintreffen sollte. Da ich nun sowieso schon so lange drauf warte, kommt es für mich nicht drauf an, ob’s Dezember oder Januar wird. Ich habe mir überlegt die Zulassung auf Januar zu verschieben, selbst wenn das Auto Mitte Dezember kommen sollte.

 

Nun zu meiner Frage: kann der Händler mich rechtlich zwingen das Auto innerhalb einer bestimmten Frist zuzulassen? Ich befürchte nämlich, dass der Händler das Fahrzeug unbedingt noch dieses Jahr zulassen will (Stichwort Umsatz).

 

Mir würde es eher entgegenkommen das Auto erst 2021 zuzulassen, da ich dann zu einem späteren Zeitpunkt beim eventuellen Autoverkauf ein bisschen mehr rausholen kann.

 

Bin gespannt auf eure Meinungen

Beste Antwort im Thema

Wäre aber für alle Beteiligten einfacher diesen Sachverhalt gleich im Eingangspost zu schildern.

So werden die User einer deutschen Internetdomain nicht auf die falsche Pfärte gelockt.

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Umsatz hat nichts mit Zulassung zu tun. Kannst 10 Autos kaufen, sprich bezahlen. Das ist Umsatz. Die stellst Du dann in deine grosse Garage und meldest sie nicht an.

Er hat den Umsatz wenn das Geld eingeht. Ob das Auto zugelassen wird oder nicht ist ihm wurscht.

Was ein Problem sein wird: Wie willst Du das Auto von seinem Hof runter bekommen ohne Zulassung? Der will den Platz frei haben.

Du weißt aber schon, dass ab dem 01.01. höhere Kfz.-Steuer-Sätze gelten sollen?

Steht irgendwas in deiner Bestellung/Auftragsbestätigung? Vermutlich nicht, denn bei beabsichtigter Lieferung Oktober hat noch niemand ans Jahresendgeschäft gedacht. Und dann entscheidest du allein (oder deine Ehefrau :p), wann du das Auto zulässt. Solange du dem Händler keine Vollmacht, deinen Perso und keine eVB gibst, kann der auch nicht selbstständig anmelden.

Frag mal den Händler...

Der Rest hier:

Voraussichtlich Mitte Dezember.....ich befürchte nämlich....der will den Platz frei haben

Führt nämlich zu garnix.

Ich habe das so gemacht (2004 vor Weihnachten bekommen und bewusst im Januar 2005 zugelassen). Erst nachher habe ich gemerkt, dass ich dadurch eine höhere Kfz Steuer bezahle, weil sich irgendeine Richtlinie geändert hat.

Das Auto habe ich immer noch, also hat mich das nur mehr Geld gekostet...

Themenstarteram 20. November 2020 um 21:36

Das mit dem Umsatz war vielleicht nicht das richtige Stichwort, aber wie wie hier manche erwähnt haben, befürchte ich auch, dass der Händler das Auto vom Hof haben will. Bezüglich einer höheren KFZ Steuer fürs Jahr 2021 habe ich nichts mitbekommen, allerdings wohne ich in der Schweiz.

 

@AK-B170 den Händler zu fragen ist eine super Idee. Allerdings wollte ich erstmal hier nach einem Rat fragen, da es ja hätte sein können, dass es in irgendeiner Weise eine klare Regelung gibt, die besagt, dass der Händler keine Chance hat mich dazu zu zwingen das Auto innerhalb von X Tagen nach Anlieferung abholen zu lassen.

 

Vielen Dank allerseits für die Inputs

Dann dürfte dir die dt. Steuergesetzgebung auch am Po vorbei gehen. Auch die eventuell zum 01.01. wieder auf 19% steigende MwSt. (entscheidend ist die Auslieferung) ist für dich egal.

Themenstarteram 22. November 2020 um 10:05

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. November 2020 um 22:28:34 Uhr:

Dann dürfte dir die dt. Steuergesetzgebung auch am Po vorbei gehen. Auch die eventuell zum 01.01. wieder auf 19% steigende MwSt. (entscheidend ist die Auslieferung) ist für dich egal.

Unnötige Kommentare sind nicht erwünscht;)

Außerdem habe ich genau vor deinem Beitrag geschrieben, dass ich in der Schweiz wohne und nicht in DE. Geht nicht drum, dass mich irgendeine Steuergesetzgebung nicht interessiert. Ich frage hier einfach nach..

Wäre aber für alle Beteiligten einfacher diesen Sachverhalt gleich im Eingangspost zu schildern.

So werden die User einer deutschen Internetdomain nicht auf die falsche Pfärte gelockt.

das sehe ich genauso:

Hier bei MT geht man von deutschen Verhältnissen aus.

in der Schweiz und in Österreich ist der (Gebraucht)Automarkrt völlig anders und die Steuergesetztgebung und nicht zuletzt die Versicherungsbedingungen. Aus diesem Grund sollte man das schon direkt am Anfang mitteilen.

Für Alle mit den besonderen Scheuklappen:

Mal oben auf das Motor-Talk Logo klicken...tatatataaaaa:

In grossen Buchstaben steht da

Europas größte Auto- und Motor-Community

Nicht das hier noch jemand aufs falsche Pfärd setzt und die Pfärte zu rein deutschen Verhältnissen fährt, ähm führt...

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 22. November 2020 um 16:44:52 Uhr:

Für Alle mit den besonderen Scheuklappen:

Mal oben auf das Motor-Talk Logo klicken...tatatataaaaa:

In grossen Buchstaben steht da

Europas größte Auto- und Motor-Community

Nicht das hier noch jemand aufs falsche Pfärd setzt und die Pfärte zu rein deutschen Verhältnissen fährt, ähm führt...

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

So what?!

Die Endung ist .de da geh ich bei Posts in astreinem deutsch nicht von einem Schweizer aus.

Themenstarteram 22. November 2020 um 16:40

Also eigentlich wollte ich jetzt nicht mehr wirklich viel kommentieren, da ich das Gefühl habe, dass das alles nicht wirklich viel weiterhilft. Mein Fehler, dass ich das mit der Schweiz nicht erwähnt habe, aber die Frage hat sich eigentlich auch gar nicht drauf bezogen, wie die Steuergesetzgebung in DE oder der Schweiz ist. Ist ja schön, dass mich jemand über die höhere Kfz Steuer im Jahr 2021 informiert, aber eigentlich ist meine Frage diese hier:

 

Gibt es für mich eine Abholfrist beim Händler? Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und sagt mir tatsächlich „ja das Auto muss im Normalfall innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung abgeholt werden. Ich hab ja auch einen gesunden Menschenverstand und weiß natürlich, dass ich das Auto keine 1-2 Monate beim Händler stehen lassen kann. Übrigens.. Schweizer Händler...

Zitat:

@Massimotor schrieb am 22. November 2020 um 17:40:57 Uhr:

Also eigentlich wollte ich jetzt nicht mehr wirklich viel kommentieren, da ich das Gefühl habe, dass das alles nicht wirklich viel weiterhilft. Mein Fehler, dass ich das mit der Schweiz nicht erwähnt habe, aber die Frage hat sich eigentlich auch gar nicht drauf bezogen, wie die Steuergesetzgebung in DE oder der Schweiz ist. Ist ja schön, dass mich jemand über die höhere Kfz Steuer im Jahr 2021 informiert, aber eigentlich ist meine Frage diese hier:

Gibt es für mich eine Abholfrist beim Händler? Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und sagt mir tatsächlich „ja das Auto muss im Normalfall innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung abgeholt werden. Ich hab ja auch einen gesunden Menschenverstand und weiß natürlich, dass ich das Auto keine 1-2 Monate beim Händler stehen lassen kann. Übrigens.. Schweizer Händler...

Frag den Händler. Der wird dir das am Besten sagen können.

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