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Autokäufer aus PL fordert Geld für Mängel am Fahrzeug

Themenstarteram 21. November 2019 um 22:15

Guten Abend,

Überschrift ist erst mal wie viele andere hier aber es gibt einige Spezialitäten- Ggf. zu meinen Ungunsten.

Ich bin Verkäufer eines A6 mit 200 Tkm. Lief bis zum Schluss wunderbar, TÜV frisch gemacht.

Verkauft wurde der Wagen an einen Polen für 4600 eur mit dem ich nur englisch sprechen konnte. Einen Kaufvertrag hat er mit gebracht in deutsch/ polnisch- aber alles knapp gehalten. Es steht auf jeden Fall nicht drin das das ein Privatverkauf ist und auch kein passus mit gewährleistungsausschluss. Also nur Adressen, Angaben zum Fahrzeug, preis.

Ihr ahnt es: 3 Tage später per wa ist der Motor ‘kaputt’ , er qualmt, eine Zylinderbank schwitzt und 1,5 Liter Öl musste er auch schon nach kippen. Im Stadtverkehr macht sich das nicht bemerkbar (er ist den Wagen bei mir kurz Probe gefahren) aber bei schneller Fahrt. Seine klare Diagnose: Kopfdichtung muss gemacht werden, 1200 eur soll ich bezahlen ( schätzung, wurde noch nicht repariert) und kann froh sein das das nicht in D gemacht werden muss, sonst wäre das deutlich teurer. IBAN hat er mir auch gleich geschickt und ab nächste Woche setzt er den Anwalt in marsch wenn meinerseits nicht passiert.

Fragen: Bin ich in diesem speziellen Fall zur Mängelabstellung verpflichtet und über einen Zeitraum bis 2 Jahre hinaus ebenfalls, da es im Vertrag keinen Passus gibt? Oder anders gesagt bin ich hier einer prominenten Betrugsmasche auf dem Leim gegangen?

Gilt polnisches Recht oder ist das nicht relevant, da EU?

Vielen Dank schon mal und wenn was an Infos fehlt gerne melden.

Viele Grüße

Gerrit

Beste Antwort im Thema

ich frag mich gerade warum man so einen Kaufvertag ausfüllt. Es gibt genug deutsche Ausführungen für Privatleute im Netz. Warum spielt man hier nach Polnischen Regeln wenn wir in Deutschland sind? Manche lernen es einfach nicht....Kein Mitleid !

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Zitat:

@puschel25 schrieb am 21. November 2019 um 23:15:01 Uhr:

... Motor ... qualmt, eine Zylinderbank schwitzt und 1,5 Liter Öl musste er auch schon nach kippen. Im Stadtverkehr macht sich das nicht bemerkbar (er ist den Wagen bei mir kurz Probe gefahren) aber bei schneller Fahrt. ...

und wie waren DEINE Erfahrungen "bei schneller Fahrt"?

bzw. welchen Ölverbrauch hattest Du?

Themenstarteram 21. November 2019 um 22:35

Ich habe nie Rauchfahnen gesehen auf der Autobahn und absolut nichts davon bemerkt. Hatte den Wagen auch mit bestem Gewissen verkauft insbesondere aus technischer Sicht. Im Sommer war er ja in der Werkstatt zur Durchsicht und dort war auch nichts auffällig inkl. der abgasuntersuchung. Ölverbrauch unauffällig- ich hatte eine Liter Buddel im Kofferraum - die hat das Jahr bis zum nächsten Wechsel gereicht ( 10 T km/ a).

Zitat:

@puschel25 schrieb am 21. November 2019 um 23:35:21 Uhr:

Ich habe nie Rauchfahnen gesehen auf der Autobahn

wie oft fährst Du hinter Dir her ;)

Zitat:

@puschel25 schrieb am 21. November 2019 um 23:35:21 Uhr:

eine Liter Buddel ... - die hat das Jahr bis zum nächsten Wechsel gereicht ( 10 T km/ a).

das wären (maximal) 0,2 l/1.000 km ...

--> daraus würde ich schließen, dass der Käufer Dich bescheissen will ...

also sag dem Käufer, dass er mit dem Auto vorbei kommen soll:

damit Du bzw. ein befreundeter Mechaniker den Motor auf den möglichen Defekt hin überprüfen könne und - wenn sich dieser finden sollte - Du dann die Nachbesserung vornehmen bzw. veranlassen kannst!

Biete ihm die Rücknahme des Autos 1:1 an. Wenn er das nicht will, dann lass ihn quatschen.

Themenstarteram 22. November 2019 um 4:02

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. November 2019 um 00:28:52 Uhr:

Biete ihm die Rücknahme des Autos 1:1 an. Wenn er das nicht will, dann lass ihn quatschen.

Guten Morgen,

Das hatte er tatsächlich kurz angerissen aber dann möchte er Reisekosten extra habe ohne das genau zu spezifizieren... Also würden da noch ein paar hunderter für Sprit draufkommen oder auch noch Spesen weil er so lange unterwegs ist...

Auch hier die Frage was kann er rechtlich einigermaßen gesichert fordern.

ich frag mich gerade warum man so einen Kaufvertag ausfüllt. Es gibt genug deutsche Ausführungen für Privatleute im Netz. Warum spielt man hier nach Polnischen Regeln wenn wir in Deutschland sind? Manche lernen es einfach nicht....Kein Mitleid !

hi

Ganz Einfach da du ja die Garantie /Gewährleistung nicht Ausgeschlossen hast musst du die Kiste Reparieren oder halt Rückabwickeln oder halt einen Nachlass gewähren . Aber du hast das Wahlrecht was du machst . Also wie der Käufer die Kiste zu dir bekommt ist seine Sache und dann hast du (meine 3 Versuche der Nachbesserung) und erst dann kann der Käufer zurücktreten usw.

Denke mal da wird nix kommen und wenn da ein Anwalt was will kannst das vergessen weil erst wenn was von einem Gericht kommt musst du Handeln und Erfüllungsort ist klar Deutschland /Verkaufsort

am 22. November 2019 um 4:44

Ich würde es ganz anders machen.

Pokern.

Nichts zurücknehmen und auch kein Zloty zahlen,

auch ansehen würde ich mir die Kisten weder mit mit Mechaniker,

Freund , Oma der den Dorfpfarrer.

Wer es nicht gebacken bekommt einen KV ordentlich vorzulegen

dem trau ich nicht viel zu und würde mal abwarten wie er von Polen aus

seine Vorderung durchsetzen will.

Selbst wenn ein Anwaltsschreiben kommt (eins aus Polen ist für die Tonne)

was ich nicht glaube würde ich weiter pokern und darauf beziehen als Laie könne

man den ganzen Mist mit den Ausschlußklauseln nicht wissen.

Dies zieht definitiv recht oft bei Gericht, da man Laien kein allumfassendes

Wissen unterstellt, das es bis dorthin kommt daran hege ich aber große Zweifel.

Dazu kommt noch das es um eine alte Kiste geht bei der man damit rechnen muss,

das sie die Hufe hochreist, alt/billig ist nicht neu/top.

Den Karren tät ich ganz sicher nicht freiwillig zurücknehmen

und Reisekostenentschädigung ganz sicher erst recht nicht zahlen.

Ist die typische Nachverhandlungsmasche, der Käufer will den Wagen

nicht zurückgeben, sondern über angeblich Mängel noch mal den Preis drücken.:D

Ich seh hier recht gute Ausgangspunkte ohne finanziellen

Verlust aus der Sache rauszukommen.

Themenstarteram 22. November 2019 um 5:47

Danke für die Antworten und Handlungsempfehlungen. Den Wagen zurück nehmen werde ich tatsächlich nicht. Entweder ich kümmre mich hier vor Ort um Nachbesserung, überweise ihm Geld oder sitze das aus. Vorher soll er mir noch Bilder oder ein Video von Schadens Bildern schicken.

Ansonsten implizieren ja alle Antworten eine Pflicht zur Nachbesserung meinerseits.

Interessant noch ob das Theater von vorne los geht wenn sich Weihnachten der Klimakompressor, Lichtmaschine etc. verabschiedet. Also stehe ich über einen längeren Zeitraum in der Gewährleistung?

Moin,

Wieso um alles in der Welt schließt man die Gewährleistung und die Garantie nicht aus?

Dir ist bewusst - dass der das Auto a)selbst kaputtgefahren haben kann oder b) gar nichts am Auto sein kann und er nur probiert dich abzukassieren? Wie willst du das bitte prüfen?!

Dazu kommt - du weißt doch gar nicht was da auf polnisch steht - vielleicht steht da, dass du eine Vollgarantie übernimmst.

Da du Privatmann bist - und die Gewährleistung grundsätzlich auf EU Recht basiert - du in DE sitzt (und ich daher zuerst DE Recht anwenden würde) und ich zudem annehme, dass die polnischr Umsetzung wegen EU ähnlich ist - in Fall Privat zu Privat liegt dir Beweislast, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand beim Käufer. Ich würde daher die Ansprüche ablehnen mit dem Hinweis - bei mir lagen diese Mängel nicht vor sonst hätte ich dich darüber informiert. Sollte natürlich der Wahrheit entsprechen.

Heißt - er müsste dann a) gutachterlich Nachweisen, der Mangel besteht und b) dass er den/die Mängel nicht selbst verursacht hat.

Ich geh davon aus, dass es tatsächlich in erster Linie der VERSUCH ist noch Geld abzukassieren und das das Auto wahrscheinlich gar nicht kaputt ist. Wir hatten vor geraumer Zeit einen sehr ähnlichen Fall hier - quasi die gleiche Story - lässt mich daher auf eine Masche mit viel Angstkulisse schließen.

LG Kester

Themenstarteram 22. November 2019 um 7:27

Das im Vertrag was versteckt drin steht kann natürlich sein aber wie gesagt viel Text ist da nicht. Ich habe das Ding mal abgelichtet:

58e3036b-b66e-4776-8382-8a51497e4f1b

Moin,

Das ist doch wurscht. Du verkaufst das Auto doch, oder? Also gefälligst auch zu deinen Konditionen und der Vertrag ist doch durch den fehlenden Gewährleistungsausschluss total zu deinen Ungunsten.

LG Kester

Zitat:

@puschel25 schrieb am 22. November 2019 um 06:47:31 Uhr:

Entweder ich kümmre mich hier vor Ort um Nachbesserung, überweise ihm Geld oder sitze das aus.

Du bist da eben in eine klassische Falle getappt. Ohne Gewährleistungsausschluss haftest Du dafür, dass der Wagen bei Gefahrübergang mangelfrei war.

Anwendbar ist deutsches Recht, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart war.

Dein großer Joker (wie von Rotherbach schon ausgeführt): Der Verkäufer muss dir beweisen, dass den nun angebliche Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Da er mit dem Wagen nach Polen gefahren ist, und der Fehler ja offensichtlich nicht bereits beim Auffahren auf die Autobahn aufgefallen ist (sonst wäre er doch sofort umgekehrt), solltest du gelassen bleiben.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der angebliche Schaden garnicht vorliegt. Selbst wenn dies der Fall wäre, müsste der Verkäufer wie bereits dargestellt beweisen, dass dieser Mangel bereits von Anfang an da war. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dies ein Sachverständiger anhand des Schadensbildes schlussfolgern könnte, aber eher unwahrscheinlich - selbst wenn der Fehler durch dich unerkannt bereits im Ansatz vorgelegen haben sollte.

Sollte er den Beweis führen können, muss er sich auch noch einen Vorteilsausgleich anrechnen lassen.

Bei einem PKW mit 200.000 KM dürfte die ZKD, Wasserpumpe und Zahnriemen ggf. ohnehin mal wieder "fällig" sein. Zumindest die Hälfte der Kosten für den ZKD-Wechsel muss der Käufer demnach selber tragen.

Ich persönlich würde in der Situation nur antworten: Leider nein, leider garnicht. Sehen Sie bitte von weiteren Mahnungen oder Anrufen ab, der gerichtliche Weg steht ihnen jederzeit zur Verfügung.

Das Risiko dass da was kommt, erachte ich als gering. Dann entstehen zwar höhere Kosten, aber das ist bei dieser Sachlage eine Wette, die man eingehen sollte.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 22. November 2019 um 05:44:15 Uhr:

was ich nicht glaube würde ich weiter pokern und darauf beziehen als Laie könne

man den ganzen Mist mit den Ausschlußklauseln nicht wissen.

Dies zieht definitiv recht oft bei Gericht

Entschuldige, aber das ist einfach fundamental falsch. Bitte nenne mir das Aktenzeichen auch nur eines Urteiles, welches deine Behauptung "dies zieht recht oft bei Gericht" stützt.

Ein Gewährleistungsausschluss muss vereinbart sein. Ob Laie oder nicht, ich kann mich ja nicht gegenüber meinem Vertragspartner auf etwas berufen, was wir nicht vereinbart haben... mit dem Argument, dass ich das aber bei Kenntnis der Rechtslage gern getan hätte.

Das sieht auch kein Gericht irgendwo irgendwann anders. Relativ großzügig sind die Gerichte mitunter bei Formulierungen wie "Garantie ausgeschlossen", die dann als Gewährleistungsausschluss gedeutet werden. Der Vertrag muss aber einen Anlass dafür bieten, dass dies zwischen den Parteien so vereinbart war, bzw. muss der Verkäufer beweisen, dass die Vereinbarung neben dem schriftlichen Kaufvertrag so getroffen wurde.

Wurde ein Gewährleistungsausschluss aber schlicht aus Unkenntnis des Verkäufers nicht vereinbart, schützt ihn auch sein Laiendasein nicht vor der gesetzlichen Regelung.

zuerst einmal hast du tatsächlich zimlich naiv gehandelt das Du seinen kaufvertrag akzeptiert hast.

das ist eigentlich nicht entschuldbar.

 

Aber zur beruhigung: er soll jetzt kommen. da muß ersteinmal ein Schreiben von einem Anwalt kommen. Und zwar ein "richtiger" mit einem nach deutschen gesetzten aufgesetzten Inhalt. Vor allem auf Deutsch! Das ist nämlich die Gerichtssprache in Deutschland.

 

Sollte da etwas kommen, kannst Du zu deinem anwalt gehen. Ich denke aber das sich da auch recht schnell etwas machen läßt.

 

Also erstmal abwarten. wenn er was will, dann muß er kommen. Und dann bietest Du ihm die Rückabwicklung an. Schadenersatz für Spritgeld wird dann mit der Vergütung für die Nutzung verrechnet. also ist das eine null Nr.

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