Autohaus- Unglaubwürdig
Hallo,
Habe eine frage, ich habe mir ein Auto gekauft vor 2 1/2 Monaten bei einem Autohaus. Die habe mir neuen Tüv gegeben etc. ( 4.500 Euro)
Auto: Opel astra h 170 ps 2l turbo Sport 93.000km
Gestern habe ich mein Auto bei denen zwei mal "reparrien" lassen.
Beim ersten mal, sollte mir meine vordere Fahrerseitentür repariert werden, da sich das Fenster nicht mehr schließen lies. Außerdem habe ich Kühlflüßigkeit verloren( Angeblich durch einen Matter biss) Desweiteren habe ich im Auto einen gestank bemerkt, das immer nach dem Start bzw. Nach paar Minuten für ca. 30 sekunden aufgetreten ist
. Als Ursache wurde mir der undichte Schlauch gesagt.. naja gut hab das Auto dann genommen. Jedoch nach paar Tagen fingen dir Probleme wieder an. Deshalb fuhr ich zu denen vor 2 Wochen, ich sollte am 05.01. das Auto bei denen abgeben und die werden es schon machen..
Also die Mängel waren wieder:
Kühlflüßigkeit verloren - wieder die Ausrede das der Schlauch durchgebissen worden ist.
Gestank im Auto bestand immernoch. Ah, und das Fenster ließ sich nur mit hilfe meines Armes nur zu machen. Der Mechaniker von dem Autohaus sagte, dass bei dem Alles wunderbar geklappt hat.. also das Fenster ging ohne probleme zu, und er es nur "eingeölt" hat ( Keine
Ahnung wie das Zeug heißt). Und das der Gestank vom Partikelfilter kommt( Kann sein bei mir leuchtete mehrfach die Abgasanzeige.
Was komischerweise nun nicht mehr leuchtet.. er sagte das ich den Partikelfilter sauber machen soll.. weil wohlmögljch der gestank davon kommt.
Ich fühle mich von denen verascht vor.. nun merke ich das was mit der Kupplung nicht stimmt.. Mittlerweile glaube ich dass das Auto einfach den Tüv aufkleber bekam.. ohne was zu checken.
Habe vor meim Opel das Auto komplett durchchecken lassen, doch qie ist die Rechtslage falls das Auto viele mängel aufweist?? Wer muss es dann bezahlen ich oder Das Autohaus.. Habe noch 2 1/2 Monate Garantir auf das Auto.. aber halt die normale..
Darf ich einfach so das Auto woanders checken lassen??
Würde mich um jede Antwort sehr freuen.
PS: Schreibe mit dem Handy da ich gerade nicht zu Hause bin, deshalb verzeiht mir die vielen Rechtsschreibfehler.
mfg
dennia
Beste Antwort im Thema
Hallo Dennia,
dein Händler hat zweimal die Möglichkeit, einen Mangel selbst zu beheben. Jede Mangelanzeige solltest du schriftlich machen - das kann auch eine Mail mit Empfangsbestätigung sein.
Du kannst auch beim nächsten Besuch deine Beschwerde schriftlich mitbringen und den Empfang bestätigen lassen (Unterschrift Meister/ Mechaniker/ Annahme). Vielleicht nimmst du einen Freund als Zeugen mit, wenn der Händler die Bestätigung verweigert.
Führe in der Beschwerde auf alle Fälle auch den genauen Werdegang auf, also: (1) gekauft am, km-Stand (2) erste Mängelanzeige am, was, Reaktion usw bis zum jetzigen Mangel mit Datum und km-Stand. Dann forderst du ihn mit deinem Schreiben letztmalig auf, die Mängel zu beheben. Eigene Arbeiten verweigerst du, da du kein Fachmann bist und nur die Gewährleistung riskierst. Teile dem Händler in deinem Schreiben mit, dass du Wandlung oder Schadenersatz verlangen wirst, wenn die Behebung des Mangels wiederholt fehlschlägt. Wandlung bedeutet, er soll das Fahrzeug zurücknehmen, du musst aber dann Nutzungsentgelt zahlen - je nach genutzten km. Schadenersatz bedeutet, du darfst eine andere Fachfirma beauftragen und stellst deinem Händler die Kosten dafür in Rechnung - und hoffen, dass er zahlt - was er nicht gern tun wird!
Sei bei deinem Vorgehen deshalb klar und sachlich, sonst endet die Sache im teuren Rechtsstreit - da verlieren nur beide Seiten. Gehe davon aus, dass auch der andere nicht böswillig ist 🙂
Sollte der Händler / Mechaniker dir Dinge erzählen, die du nicht verstehst, bitte ihn darum, dir dies in einem Schreiben nachvollziehbar deutlich zu machen. Dieses kannst du dann ggf. mit einem Fachmann deines Vertrauens auswerten.
Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen,
Sara Grasnick
38 Antworten
Zitat:
@dennis5600 schrieb am 7. Januar 2015 um 21:35:27 Uhr:
Gebrauchtwagenhändler. Ich soll am Freitag das Auto zu denen bringen, da sie erst teile bestellen müssen. Hab denen gesagt, dass es das letzte mal ist und ich das Auto dann woanderss erneut Checken werde, sobald das Auto " repariert" ist. Darauf hat er mir garnicht geantwortet, ah selbst der Chef kam später noch dazu, da ich auch etwas laut war.. naja, sowas lasse ich mir nicht gefallen.
Aber genaue Details gibt es morgen.
Keine Angst. Aufgrund Deiner überragend strukturierten, cleveren und zielführenden Vorgehensweise und der nahezu unglaublichen 1:1 Umsetzung der guten Ratschläge, die Du hier bekommen hast, sollte das ein Klacks sein.
?? Würde ich heute das Auto nicht checken lassen, dann wüsste ich jetzt nicht das ich ne Flüssigkeit verliere, sondern vermutlich in paar Wochen..
EDIT2Am Auto selbst wurde nichts gemacht, der Mechaniker hat unters Auto geguckt, Bremsen getestet und hat sogar eine Probefahrt gemacht.
Also es wurde nichts demontiert etc. Das war alles kostenlos.
So, gehe schlafen bis Morgen.
Edit: @Aja, ich hab denen nichts gesagt, lediglich dass ich das Auto checken lassen werde nachdem es zum dritten mal repariert wird. Und desweiteren sagte ich, dass ich sicherlich nicht mehr ein viertes mal das Auto in so einer kurzen Zeit bei denen reparieren lassen werde. Da es nicht normal ist, der.Chef hat sogar gesagt, er kann mich verstehen und er mit dem Mechaniker sprechen muss, welcher mir mein Auto machen sollte.
Naja, weitere Infos Morgen.
Bitte beachte bei deinem vorgehen geltendes Recht und lehne dich nicht zu weit aus dem Fenster ohne zu wissen was du tust.
Gehst du den falschen Weg, verwirkst du evtl. alle Ansprüche an den Händler.
Ich würde dir im übrigen auch nur mit einem müden lächeln begegnen wenn du mir mündlich eine Frist setzt das du nur noch einmal zu mir kommen willst und dann woanders hingehst.
Denn er hat das Recht bis zu 3 mal (ich hoffe ich liege da richtig) nachzubessern, dies musst du ihm einräumen.
Gehst du einfach woanders hin, so kannst du dies natürlich machen, dann allerdings auf deine kosten.
Zitat:
@dennis5600 schrieb am 7. Januar 2015 um 21:43:48 Uhr:
?? Würde ich heute das Auto nicht checken lassen, dann wüsste ich jetzt nicht das ich ne Flüssigkeit verliere, sondern vermutlich in paar Wochen..
Klar, da war ja auch keine Ironie dabei. Ich finde Dein Vorgehend bewundernswert. Manch einer wusste allerdings gestern schon, dass Du Kühlflüssigkeit verlierst. Ist aber auch schon etwas her, also verzeihlich. Viel Glück, das wirst Du brauchen.
Wenn Du den Link, den ich bereits gestern gepostet habe etwa bis zur Zeile 17/18 gelesen hättest (ich weiß, das ist sehr viel verlangt) wüsstest Du, dass das mit den 3 Nachbesserungsversuchen ein Trugschluss ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)#Die_Rechte_des_K.C3.A4ufe...
Du hättest alle Rechte auf Deiner Seite und verspielst sie aus eigener Schuld. Warum?
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Wurde der Wagen eigentlich vom Händler direkt verkauft oder "im Kundenauftrag" oder so ähnlich?
Es geht dabei darum ob der Händler ein Jahr Gewährleistung "Garantie" geben muss oder eben nicht.
Ich habe nur 6 Monate Garantie ( Also Gewährleistung), nein es.war kein Kundenauftrag.
Habe meinen vorherigen Post editiert.
Du hast wenn überhaupt 1 Jahr Gewährleistung, dies ist gesetzlich geregelt.
Nach 6 Monaten ändert sich nur die Beweislast, so das du nach 6 Monaten beweisen musst das der Fehler schon beim Kauf da war. Dies ist meist so gut wie unmöglich.
wie ich schon geschrieben habe verbleiben jetzt noch gut 3 monate, um diverse gewährleistungsansprüche zu realisieren.
von garantie ist hier wohl keine rede.
wenn sich nachbesserung irgendwie schwierig gestaltet, dann weg mit der karre. die nutzungsgebühren dürften bei der kurzen zeit erträglich sein, falls denn welche gefordert werden.
ansonsten kann man ein gebrauchtwagengutachten anfertigen lassen, dann weiss man was mit der kiste los ist.
dazu braucht man keine andere werkstatt, das lässt man bei einer der prüforganisationen machen. das beeinflusst auch keine gewährleistung.