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Autogasbetrieb ohne TüV?

Themenstarteram 22. September 2006 um 11:59

Hallo,

bei meinem Umrüster wurde eine Prins-Autogasanlage in mein Fahrzeug eingebaut. Es fehlen wohl aber noch die Papiere, mit der der Wagen zum TüV gebracht werden kann und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere stattfinden kann. Da das wohl auch noch etwas länger dauern kann, will er mir den Wagen in der Zwischenzeit übergeben und ich soll damit rumfahren.

Eigentlich erlischt doch die allgemeine Betriebserlaubnis mit dem Umbau. Dann wären die Folgen bei einem Unfall fatal... da zahlt doch keine Versicherung?

Bin ich auf dem Holzweg oder darf das Fahrzeug nicht bewegt werden?

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19 Antworten

Re: Autogasbetrieb ohne TüV?

 

Zitat:

Original geschrieben von aaaalex

...Eigentlich erlischt doch die allgemeine Betriebserlaubnis mit dem Umbau. Dann wären die Folgen bei einem Unfall fatal... da zahlt doch keine Versicherung?...

Die Versicherung zahlt immer! ... Allerdings kann sie einen grossen Anteil von dir zurück fordern.

Grüsse

Re: Autogasbetrieb ohne TüV?

 

Zitat:

Original geschrieben von aaaalex

Hallo,

bei meinem Umrüster wurde eine Prins-Autogasanlage in mein Fahrzeug eingebaut. Es fehlen wohl aber noch die Papiere, mit der der Wagen zum TüV gebracht werden kann und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere stattfinden kann. Da das wohl auch noch etwas länger dauern kann, will er mir den Wagen in der Zwischenzeit übergeben und ich soll damit rumfahren.

Eigentlich erlischt doch die allgemeine Betriebserlaubnis mit dem Umbau. Dann wären die Folgen bei einem Unfall fatal... da zahlt doch keine Versicherung?

Bin ich auf dem Holzweg oder darf das Fahrzeug nicht bewegt werden?

War bei mir auch so. Allerdings hat der "Dekra-Mann" eine Bescheinigung ausgestellt, wo dokumentiert war, dass die Anlage fehlerfrei abgenommen ist und nur das Abgasgutachten noch fehlt. Sobald dieses dann eingetroffen ist, wird ohne Neuvorstellung des Fahrzeuges der Einbau bescheinigt und die Anlage kann eingetragen werden.

Gruß

PS: Ich denke, dass so ein Dokument auch vor dem Richter einen gewissen Stellenwert hätte.

Hi

Ohne die Abnahme vom TÜV ist die Betriebserlaubnis erloschen!!

Lass dich besser nicht erwischen. Mit der Versicherung stimmt, die zahlen immer, holen es aber von dir wieder.

 

Der §19 der Straßenverkerszulassungsverordnung ( StVZO ) sagt u.a.:

§ 19 (3) StVZO Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen...

3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile ... von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und bestätigt worden ist

oder

4. für diese Teile

a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes über die Vorschritsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei der bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr ... durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigt worden ist.

Werden die aufgeführten Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

 

(5) Ist die Betrieberlaubnis erloschen, dürfen nur Fahrten durchgeführt werden, die im unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen.

MfG

SW

Hi aaaalex,

das wollte mein Umrüster (lokaler Umbaubetrieb seit vielen Jahren) auch mit mir machen.

Aus meinen alten Mofafrisierzeiten fiel mir gleich etwas zum Thema erloschener BE ein.

Wie oben beschrieben würde ich es mir stark überlegen ob du auf eigene Kappe weiter fährst.

Ich habe meinen Umrüster damit konfrontiert, der war aber absolut uneinsichtig und hat das Thema runtergespielt. Ich habe ihn eine sehr kurze Frist für die Papiere oder einen Leihwagen gestellt. Keine Einigung möglich.

Jetzt hat er Post vom Anwalt und ich darf erst einmal zu Fuß gehen bzw. Motorrad fahren soweit das Wetter noch mitmacht.

Der TÜV und meine Rechtschutzversicherung waren sofort auf meiner Seite.

Wie meine bisherigen Recherchen ergeben haben ist das ein gängiges Verhalten vieler Umrüster. Richtiger wird es damit aber nicht.

Lass dir das nicht gefallen!

Dann soll er die Anlage halt ausser Betrieb nehmen (Sicherung ziehen oder Steuergerät ausstecken) und den Tank leerlassen. Dann kannst du fahren ohne das die BE erlischt. Das wäre auch eine Möglichkeit für den Fußgänger KarstenWL :)

Bei mir hatte auch das Abgasgutachten gefehlt, ich hatte aber kein Problem damit trotzdem zu fahren. Wenn man die Rechtsprechung etwas kennt weiß man wann eine Versicherungen zahlen muß ;)

Ich war damals sogar in der Zwischenzeit bei der Hauptuntersuchung, es gab eine neue Plakette ohne Mängel. Es wurde einfach gesagt die Anlge sei noch nicht fertig eingebaut und nicht in Betrieb.

Aber auf jeden Fall die Bezahlung zurückhalten, das beschleunigt die Abwicklung ungemein. Hat der Umrüster erst einmal das Geld, ist logischerweise der Antrieb sich darum zu kümmern geringer.

Schon richtig cosworth,

auf dem Ohr, die Anlage zu deaktivieren um die alte BE wieder aufleben zu lassen, war der Schrauber aber taub.

Die überwiegende Meinung von Experten ist allerdings, dass es selbst mit einer Deaktivierung nicht getan wäre, da ein gravierender Eingriff in den Motor stattgefunden hat, der abgenommen werden muss.

Aus meiner Sicht bleibt nur die Flucht nach vorne und es muss mindestens die TÜV Abnahme erfolgen selbst wenn das Abgasgutachten noch fehlt. Damit geht dann vom Gesetz her wenigstens keine Gefährdung vom Fahrzeug aus und die Versicherung kann schon einmal von dem Umbau in Kenntnis gesetzt werden.

Zwar fehlt dann immer noch die Eintragung beim Verkehrsamt, die erst mit dem Eintreffen des Abgasgutachtens vorgenommen werden kann, aber das Risiko würde ich eingehen und weiter fahren.

Sorry,aber warum klärt man sowas nicht vor der Umrüstung?

Wär mir zu blöd,alles schon drinn und noch kein Tüv!

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Sorry,aber warum klärt man sowas nicht vor der Umrüstung?

Wenn du ein Kompettpaket kaufst in dem u.a. "inkl. TÜV" steht, sollte man davon ausgehen, dass der TÜV gemacht ist wenn das Fahrzeug abgeholt wird. Dafür wendet man sich als Laie doch an einen erfahrenen Fachbetrieb.

Was glaubst du was das für ein Gefühl ist, wenn man im nachhinein feststellt, dass man mit einem Fahrzeug auf die Straße geschickt worden ist mit dem du maximal noch nach Hause fahren darfst und es für die nächsten Wochen stehen lassen musst.

Also ich habe mein Auto vor einer Woche umgerüstet.

Da ich mich zu Spät angemeldet habe, konnte der Umrüster das Abgasgutachten erst später bestellen.

Mein Auto war schon beim TÜV und ist auch durchgekommen. Ich bekomme die Prüfbescheinigung aber erst, wenn das Abgasgutachten vorgelegt wird. Ich muss mich um nichts mehr Kümmern. Mein Umrüster schickt mir die ganzen Unterlagen dann zu.

Ich bin mit dem Umrüster zum Tüv und nach Erhalt der Prüfbescheinigung bekam der Kollege sein Geld. Hatte ich vorher so abgemacht...

heute bei der gleichen TÜV ANstalt gewesen (HU/OBD/GAP) die auch vor nem halben Jahr die Anlage ohne Mängel abgenommen hatte und siehe da eine Schelle von der Gasbefestigungsleitung war lose und die Railschiene schlägt beim starten und manchmal beim einkuppeln an die Karosserie an (obwohl mehrere cm Platz!).....also immer schön aufpassen mit dem Kram :eek:

am 2. Oktober 2006 um 18:03

Die TÜV-Abnahme ist ja in der Regel gemacht worden. Also ist die Anlage doch abgenommen worden. Wenn dann der TÜV selbst sich Zeit läßt mit der Erstellung des originalen Gutachtens...dafür bekommt man ja auch diesen "vorläufigen Wisch" mit und wenn man das Gutachten hat, muß man eben unverzüglich die Eintragung vornehmen lassen.

Bei mir hat es auch 4 Monate gedauert...

schon aber mir sagte die Versicherung das es Schwierigkeiten gäbe bei einem Unfall mit einem "nicht zugelassenen Fahrzeug" und das isses nicht solange es nicht in den Papieren steht.

Deshalb hab ich 6 Wochen vor der Umrüstung schon beantragen lassen vom Umrüster und es war alles rrechtzeitig fertig und konnte am selben Tag zulassen fahren !

am 2. Oktober 2006 um 20:35

Hallo zusammen,

War bei mir auch so´n Theater. Das Abgasgutachten hat auf sich warten lassen. Somit hab ich sämtliche Vorführwagen des Authauses fahren dürfen. War im Nachhinein auch mal schön, alle drei Tage ein anderes Auto. Dann ist man auf einen Trick gekommen:

Das Auto wurde beim Tüv vorgeführt,Mit dem Ergebnis, Technisch alles in Ordnung aber Abgasgutachten fehlt.

Das Ganze wurde so zu Papier gebracht. Mit diesem Schrieb hat man dann sechs Wochen Zeit das Fahrzeug erneut ,mit Gutachten, vorzuführen.

Bei mir war das Gutachten dann nach vier Wochen da und:

Friede, Freude, Eierkuchen

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