Autogas TÜV-Abnahme
Hallo Gaser!
Vielleicht könnt ihr helfen. Ich lies im April 2010 mein Cabrio von einem bekannten Umrüster hier vor Ort auf Gas umrüsten. Seit dem warte ich auf die Papiere der Abnahme, um das ganze eintragen zu lassen. Seitdem wurde ich mehrfach vertröstet, wenn ich dort denn mal jemanden erreicht habe.
Da hab ich gleich mehrere Fragen:
Wie lange hat das bei euch gedauert?
Was kann ich tun, um zu meinem Recht zu kommen?
Könnte man die Abnahme eventuell nachträglich auch noch mal wo anders machen? (notfalls draufzahlen, aber wahrscheinlich einfacher und günstiger als von einem Anwalt mal ein offizielles Schreiben aufsetzen zu lassen)
Würdet ihr machen? Die erste schriftliche Frist die ich gesetzt habe ist heute abgelaufen.
Beste Antwort im Thema
Also bei mir ist die Umrüstung so abgelaufen: Ich habe das Auto abgegeben und nach drei Tagen war alles fertig und TÜV eingetragen. Ich persöhnlich würde doch kein Geld bezahlen wenn ich nicht die erforderlichen Eintragungen und Papiere erhalte. Wenn der Umrüstbetrieb nicht eine so geringe Summe vorfinanzieren kann, dann hätte ich auch kein Vertrauen.
37 Antworten
wenn eine TÜV Abnahme erfolgen soll, dann wäre das Auto dazu vielleicht nicht schlecht... Sollen die den Fahrzeugschein auf seinen Gasbetrieb testen?!
Zitat:
Original geschrieben von Marcel97ercabrio
Jetzt mal nicht so indiskret 😁
Man meinte heute man bräuchte mein Auto nochmal zum vorführen beim Aussteller dieser Gutachten... Da ich das Auto aber beruflich nutze, wird das von meiner Seite aus nichts vor nächster Woche Mittwoch... mal sehen
Der TE hat geschrieben sie bräuchten das Fahrzeug zum Ausstellen des Gutachtens nicht zur Tüv abnahme.
Die Werkstatt müsste die Fahrzeugscheindaten dem Gasanlagenhersteller senden und dieses Gutachten anfordern mehr nicht.
Zur Tüvabnahme muß natürlich das Fahrzeug mit!
Zitat:
Original geschrieben von patru
Der TE hat geschrieben sie bräuchten das Fahrzeug zum Ausstellen des Gutachtens nicht zur Tüv abnahme.
Nein. _Das_ schrieb er nicht.
Das, was Du "TÜV abnahme" nennst, ist offiziell das Erstellen eines "
Gutchten(s)zur (Wieder-)Erlangung der Betriebserlaubnis."
Die Forderung der Werstatt ist also offensichtlich berechtigt, das Missverständnis liegt nur bei Dir und wurde nicht durch den TE verursacht.
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Ich habe das so verstanden denn der Themenstarter hat das geschrieben:
"Man meinte heute man bräuchte mein Auto nochmal zum vorführen beim Aussteller dieser Gutachten... "
Der TÜV erstellt meines wissens kein Abgasgutachten.
Man kann selbst zum TÜV "mit dem Abgasgutachten" dann nimmt der Tüv diese Anlage ab.
Sollte man keinen Nachweis haben von einer Fachwerkstatt für den Fachgerechten einbau (z.B. bei selbsteinbau)dann erstellt der TÜV noch ein Gassystemeinbau Gutachten(ca.100€).
Zitat:
Original geschrieben von Marcel97ercabrio
ich hab die Abnahme endlich!
Schön, daß Du Dich dazu noch mal meldest.
Was hast Du letztlich nun dafür machen und zahlen müssen?
Ich habe gar nichts mehr zahlen müssen, da die Abahme ja schon mit dem Einbau berechnet und bezahlt worden ist. Ich hatte mit dem Umrüster gesprochen, dass ich diese Woche Urlaub mache und das Auto zur Verfügung stellen kann für alles nötige, heute Mittag habe ich es dann wieder abgeholt, abgenommen.
Es scheiterte wohl daran, dass hier bisher kein TÜV inline Abnahmen gemacht hat, nun stellen die sich wohl nicht mehr so an wie sonst.