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Autofahrer dürfen hoffen, sind Blitzer rechtswidrig??

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 15:36

WER ES NOCH NICHT GELESEN HAT.

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Autofahrer dürfen hoffen

Möglicher Weise könnten sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen im Straßenverkehr gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein kaum bekanntes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den vergan-genen Wochen macht es möglich.

Der findige ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) hat vor Gericht bereits erste Erfolge erzielt.

 

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persön-lichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Daß er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

 

Und damit stehen sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen in der Öffentlichkeit auf der Kippe. Sind sie alle rechtswidrig?

 

Die Verfassungs-Richter entschieden, daß die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allge-meine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen.

Außerdem wurde befunden, daß ein Erlaß eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen recht-lich nicht ausreicht.

 

Das Dresdner Amtsgericht hat auf Grundlage des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts bereits zwei Bußgeldverfahren eingestellt.

 

„In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt. Jede Art von Aufzeichnungen im Straßenverkehr sind neuerdings „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“ so Kucklick.

Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.

 

Alle offenen Bußgeldverfahren im Straßenverkehr können also angefochten werden. Alle bereits abgeschlossenen Verfahren können leider nicht erneut zur Vorlage gebracht werden…

Rasern dürfte jetzt aber vorerst Tür und Tor geöffnet sein…

 

 

Anm. Weide: Trotzdem sollte man sich generell an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Diese sind schließlich geschaffen worden zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer, also auch der Schnellfahrer!

mfg. RollyHH

 

Beste Antwort im Thema

Wenn das die Runde macht ahne ich Schlimmes. Die Apokalypse im Straßenverkehr.

Dann fährt ja jeder wie ein Taxifahrer und kommt somit überhaupt nicht mehr von A nach B, da sich alle gegenseitig in den Kreuzungen blockieren.

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am 6. Dezember 2009 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Blitzer sind und bleiben rechtmäßig und NUR die verdachtsunabhängige Videodaueraufzeichnung hat keine gesetzliche Grundlage.

Wobei abzuwarten bleibt, wie lange dieser Zustand anhält. Bei solchen Dingen ist der Gesetzgeber immer recht schnell :)

Und das ist auch gut so ;)

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