Autofahren mit bunter Sonnenbrille ?
Hallo ,
Ich war vor kurzem beim Optiker um mir eine Sonnenbrille zu kaufen. Ich habe mich für eine normale Brille mit braunen Gläsern entschieden. Dann hat mir der Optiker gesagt, dass man generell mit bunten Gläsern ( also alles außer normal-schwarz) nicht auftofahren darf und man in diese Brille andere Gläser einbauen müsste. Ein grund sei zB dass es die Ampelfarben im Straßenverkehr verändern würde usw.
Ich habe sowas aber noch nie gehört und schon viele Leute gesehen die mit anders Farbigen SB herumfahren.
Im Internet hab ich auch nichts gefunden.
Weiß jemand wie die rechtliche Lage aussieht ?
gruß Morphe
24 Antworten
Gerade braune Brillen (nicht graue/schwarze) werden m.W. für Autofahrer empfohlen weil sie das rote Licht etwas hervorheben (besserer Kontrast für rote Ampeln und Bremslichter).
Das Problem bei farbigen Gläsern ist aber nicht nur, dass die Farben verfälscht werden, sondern dass bestimmte Farben eben ausgefiltert werden. Ein rotes Licht kommt naturgemäß nur schwer durch einen Grünfilter.
Wenn das Licht nicht monochromatisch ist (monochromatisch wären LEDs bei neuen Ampeln und Bremslichtern) dann wird es aber auch immer eine leichte Verfärbung geben. Eine rote Ampel sah für mich durch einen Blaugrün-Keil der Windschutzscheibe fast Gelb aus. Wie soll die auch rot bleiben wenn zwischen Auge und weißer Glühlampe jetzt ein roter und ein grüner Filter sind. Wenn man die Reihenfolge der Farbfilter tauscht (Grünfilter an Ampel, Rotfilter an Sonnenbrille) wird das Licht was zum Auge gelangt ja auch nicht auf einmal grün.
Re: Re: Autofahren mit bunter Sonnenbrille ?
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Selbst ein farbenblinder kann und darf autofahren.
Ein einarmiger darf auch autofahren und doch muss ich beide Hände am Steuer haben 😉
Re: Re: Re: Autofahren mit bunter Sonnenbrille ?
Zitat:
Original geschrieben von ]{laus
Ein einarmiger darf auch autofahren...
Warum soll er das nicht dürfen?
Wir hatten mal einen der hatte nur ein arm bzw. einen armstumpf und keine beine und hat den füherschein gemacht (kein scherz) heutzutage ist doch alles möglich.
Zitat:
Original geschrieben von ]{laus
...und doch muss ich beide Hände am Steuer haben 😉
Müssen muß ich gar nichts.
Wo soll das stehen dass ich beide hände IMMER am lenkrad haben muß, dann dürfte ich ja nicht mal die lüftung oder das radio bedienen 😉.
Gruss
Maik
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da ich meine Aussage vom 15.02.2005, daß nicht mit grünen Gläsern in der Brille gefahren werden darf, leider nicht belegen kann, ziehe ich meinen Beitrag diesbezüglich zurück.
Bei meinen Recherchen habe ich allerdings auch nix darüber gefunden, daß nicht mit Schweißerbrillen gefahren werden dürfte.
Trotzdem würde ich nicht den Schluß zu ziehen wagen, daß die Fahrerei mit Schweißerbrillen erlaubt sein könnte, nur weil es nicht explizit verboten ist oder weil ich keine diesbezüglichen Quelle aufzutreiben in der Lage bin.
das mit dem Mescalin stimmt aber, obwohl ich mich heute ausdrücklich davon distanziere und davon abrate.
Zu meiner Zeit hatten wir ja auch noch ganz andere Autos und andere Ziele ...
Re: Re: Autofahren mit bunter Sonnenbrille ?
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Selbst ein farbenblinder kann und darf autofahren.
Also mein Nachbar darf nicht fahren,... der hat zwar 'n Wagen von der Firma, den bewegt aber ausschließlich seine Frau oder Kinder (alle nicht Farbenblind, bis auf er!)
Ich meine beim letzten Sonnenbrillenkauf (Frühjahr 2004) welche gesehen zu haben bei denen ein Aufkleber drauf war wo ein Auto durchgestrichen war. Und die waren zum Teil nicht extrem verdunkelnd sonder eher "andersfarbig". (Ob das nun Gelb, grün, rot oder was anderes war´weiss ich beim besten Willen nicht mehr.)
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Rückleuchten sind rot, weil rot international als Warnfarbe etabliert ist.
Das ist richtig, ich nehme aber eher an, das die Schlusslichter der Eisenbahn Pate getanden haben, als die Frage anstand, wie Autos hinten markiert werden sollen.
Was die Sonnenbrillen angeht, frage ich mich, warum es überhaupt Einschränkungen mit den Farben geben soll - gut, kunterbunte Farben ausgenommen. Eine Sonnenbrille trage ich tagsüber, und da brauche ich (theoretisch) die Farben der Ampel nicht zu sehen. Sicher ein wenig ketzerisch formuliert, und die Rechtslage ist auch nicht immer logisch, aber trotzdem...
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Das ist richtig, ich nehme aber eher an, das die Schlusslichter der Eisenbahn Pate getanden haben, als die Frage anstand, wie Autos hinten markiert werden sollen.
So ist es. Liegt schlichtweg daran, daß der Eisenbahnverkehr schon halbwegs etabliert war, als sich die ersten Kraftfahrzeuge auf den Straßen bewegten.
Als ich mir eine neue Sonnerbrille (mit meiner Sehschärfe) kaufen wollte, hab ich auch den Optiker extra gefragt. Also Vorschriften dazu gibt es wohl keine, allerdings raten gute Optiker zu Gläsern, welche bessere Farbkontaste bieten, weil es für die Augen auch "entspannter" ist. Ich meine im Herstellerkatalog steht auch jeweils, welche Gläser für den Verkehr "geeignet" sind!
Bei welchen Farben genau jetzt eingeschränkt waren, weiss ich nicht mehr, jedenfalls hat er mir eine Farbauswahl vorgelegt (grau + braun waren auf jedenfall dabei) und auch grün, die ich genommen habe! Und damit habe ich überhaupt keine Probleme!