Autofahren bei Unwettern...
Ich komme aus dem Kölner Osten und wie der Ein- oder Andere vieleicht mitbekommen hat, hat es hier gestern Abend mächtig gekracht - volles Programm: abgedeckte Hausdächer, entwurzelte und abgeknickte Bäume, Platzregen und Hagel, Windgeschwindigkeiten von teilweise über 300km/h und Sicht = 0.
Aber erschreckenderweise scheint das so manchen Autofahrer nicht dazu zu bewegen, seinen Fahrstil entsprechend anzupassen.
So wie auch gestern Abend: ich war gerade auf dem Heimweg von der Arbeit und ca. 5 Minuten nach Fahrtantritt gings los. Die Sicht war bei höchster Scheibenwischergeschwindigkeit gleich Null - trotz Abblendlicht und NSW an meinem Wagen und NSL an den vorrausfahrenden Autos.
Ich habe mein Auto also langsam auf ca. 20km/h (in der Stadt) ausrollen lassen und bin dann lagsam und vorsichtig weitergeschlichen. Das fand ich in Anbetracht der Wetterlage durchaus angemessen, ganz im Gegensatz zu meinem Hintermann. Der ist ohne Licht (aber dafür mit ständiger Lichthupe) sehr dicht auf mich aufgefahren und hatte es offensichtlich trotz Allem immernoch sehr eilig.
Ich bin dann an der nächsten Bushaltestelle kurz rangefahren und hab den Spinner vorbeigelassen. Nach ein paar Minuten hab ich ihn dann wieder eingeholt.
Weil er kein Licht anhatte, wurde er (vermutlich) von einem anderen Verkehrsteilnehmer übersehen, der hat ihm dann die Vorfahrt genommen und "mein Freund" ist ihm dann in die Seite gekracht.
Da schon mehrere Zeugen an der Unfallstelle waren und die beiden Fahrer offensichtlich wohl auf waren, hielt ich es nicht für nötig anzuhalten - außerdem hatte ich gestern schon geduscht.
Vieleicht hat er es ja jetzt begriffen...
Wie verhaltet ihr euch bei solchen Wetterlagen und welche Erfahrungen habt ihr mit dem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gemacht?
78 Antworten
Das schlimme ist, das einige Schwachköppe bei schlechter Sicht (z.B. Schüttet aus Eimern) einfach nicht dran denken, das LICHT an zu schalten!
Re: Autofahren bei Unwettern...
Zitat:
Original geschrieben von Farmah
Wie verhaltet ihr euch bei solchen Wetterlagen und welche Erfahrungen habt ihr mit dem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gemacht?
Bei schlechtem Wetter wie Wasser auf der Straßem,Sicht gleich Null durch Schneefall oder Regen oder Eis auf der Straße immer den Fuß eher auf der Bremse,immer ein bißchen langsamer als ich eigentlich könnte wg. reserven mit großen Abstand und beim abbiegen o.ä. lieber doppelt und dreifach gucken 😁
Das führt dazu das ich schonmal bei nem Schneesturm mit offenen Fenstern gefahren bin weil ich einfach mehr sehen konnte.
Die Erfahrungen die ich gemacht habe sind die, das die Leute mit ESP und anderem immer risikofreudiger fahren.
Ansonsten Spezis ohne Licht bei schlechten Verhältnissen sowie Vollidioten die selbst bei Nebel noch die AU bei dir machen wollen gibt es leider immer 😉
Wenn ich in ein solches Unwetter komme, habe ich auch keine Probleme damit, die Fahrt kurz an geeigneter Stelle zu unterbrechen.
Zitat:
Original geschrieben von Gelderland
Wenn ich in ein solches Unwetter komme, habe ich auch keine Probleme damit, die Fahrt kurz an geeigneter Stelle zu unterbrechen.
Das Beste was man machen kann.So mache ich das auch,war aber die letzten 8 Jahre nicht nötig.Damals habe ich auf einem Holzverladeplatz neben der Strasse gewartet bis der Hagel vorbei ist.
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Aber auch nach einem Unwetter sollte man seine Fahrt mit erhöhter Vorsicht fortsetzen.
Meist sind auf der Fahrbahn Sachen, die dort sonst nicht vorhanden sind (tiefe Wasserlachen, vom Wind dorthin gewehte Teile etc.).
Ich finde auch, wenn wirklich miserabele Sicht ist und die Strassen bei Regen fast weggespült werden, dass man bei der nächsten Gelegenheit rechts ran fahren sollte und warten, bis es vorbei ist.
Meist dauern solch heftige ergüsse nicht sonderlich lange.
Ausserdem mache ich meist das Radio sehr leise oder gar aus, um nicht abgelenkt zu werden.
Letztes Jahr, beim ersten heftigen Schneefall, waren auch wieder vollidioten dabei, die mich trotz geschlossener Schneedecke und Glatteis, noch unbedingt überholen mussten oder auch drängeln mussten.
Wäre ich da ganz gepflegt leciht auf die Bremse gegangen, hätte ich ein neues Auto bekommen. Nur war ich da mit dem Dienstwagen unterwegs.
Gruss
Ken
Sicht = 0 bedeutet sofortiges Anhalten, wird hier aber eine Übertreibung gewesen sein.
Bei Platzregen liegt das Sichtproblem in aller Regel bei der fehlenden Kapazität der Scheibenwischer und nicht an der tatsächlichen Sicht (etwa der eines Fussgängers ohne Brille).
Hinzu kommen beschlagene Scheiben (gerade bei feuchten Passagieren). Viele Autofahrer sind mit den technischen Möglichkeiten des eigenen Autos nicht ausreichend informiert und können das Fahrzeug in solchen Situationen nicht entsprechend bedienen und fahren mit angelaufenen Scheiben umher!
Folge:
Großes Gefährdungspotential für sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Das versucht man dann durch den Einsatz zusätzlicher Lichtquellen zu kompensieren.
NSW und NSL werden zu 95 % falsch eingesetzt, blenden den vorausfahrenden bzw. rückwärtigen Verkehr und gerade die NSL verhindert oftmals das rechtzeitige Erkennen eines Bremsvorgangs.
Die NSL darf nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 m verwendet werden.
NSW dürfen bei schlechter Sicht eingesetzt werden (also auch bei Regen und Schnee) und werden sinnvollerweise in Kombination mit Standlicht eingesetzt.
Aber auch hier sollte man die Blendwirkung auf unmittelbar vorausfahrende Autos nicht unterschätzen - regennasse Fahrbahnen reflektieren zusätzlich!
Generell ist mit ausreichender Sicht und Bodenhaftung zu fahren und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.
Abblendlicht reicht in der Stadt vollkommen aus.
Zitat:
Die NSL darf nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 m verwendet werden.
Es reicht, wenn die Sichtweite unter 50m ist - warum das so ist, ist völlig egal. Die NSW habe ich in erster Linie eingeschaltet, um besser gesehen zu werden und die Sichtweite war bei ca. 10m (höchstens) - durch die regennassen Scheiben war die Sicht natürlich noch deutlich geringer.
Zitat:
Es reicht, wenn die Sichtweite unter 50m ist - warum das so ist, ist völlig egal.
§ 17 Abs. III Satz 5 StVO:
"Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel [sic!] die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
Der Grund ist, daß es bei Regen zu Blendeffekten kommen kann.
Beim Anhalten muß man aber auch aufpassen, Wenn man nur rechts ranfährt, kann es sein, daß man von so nem Spezialisten abgeräumt wird.
Gruß
Zitat:
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Zitat:
117154 Sie fuhren am Tage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war.
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 75 BKat
(B – 1) 25,00117155 Sie fuhren am Tage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 75.1 BKat; § 19 OWiG
(B – 1) 35,00117600 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war.
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat
B – 3 40,00
35 EUR für den lichtosen Überholer mit Unfall in der Stadt
Zitat:
117142 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
(B – 1) 10,00117143 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG
(B – 1) 15,00117144 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
(B – 1) 35,00117148 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war.
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
(B – 1) 10,00117149 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war und gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG
(B – 1) 15,00117150 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
(B – 1) 35,00
Für NSW und NSL Fahrer.
Die NSW waren also völlig ok und die 10€ für die NSL nehme ich gerne in Kauf, wenn ich dafür früher gesehen werde. Ich habe auch die Vor mir fahrenden mit NSL deutlich vor denen ohne NSL erkennen können, ohne dass sie mich geblendet haben.
Und die NSW mache ich nur ganz selten an (bei sehr starkem Regen, Nebel oder Schnee, mit Sichtweiten unter ca. 150m Außerorts; oder bei aufgewirbeltem Wasser auf der Autobahn).
Du hast wie viele andere auch offensichtlich Probleme mit dem richtigen Einsatz der Nebelbeleuchtung.
Es hat gute Gründe, warum der Einsatz der beiden Lichter genauso bestraft wird, wie das Fahren ohne Licht.
Nebelscheinwerfer sind ein sehr starkes Licht, das nur im unmittelbaren Bereich vor dem Fahrzeug die Fahrbahn erhellt.
Bei echten Nebelsituationen würden Abblend- und Fernlicht zu einer zu starken Reflektion und damit zu einer Sichtbehinderung führen.
Daher fährt man NSW sinnvoller Weise nur mit Standlicht.
Bei echtem Nebel wist Du erkennen, das diese Kombination die beste Sicht bietet, mit Abblend oder Fernlicht dagegen die Sicht durch Reflektion schlechter wird.
Die NSL dient dagegen der Vermeidung von Auffahrunfällen. Da dieses Licht enorm blendet ist der Einsatz durch den Gesetzgeber streng eingegrenzt. Fahr mal hinter so einem Wagen - womöglich Nachts bei Nässe - her.
Du wirst spüren, wie Dir die Augen schmerzen. Zu dem siehst Du aufgrund der Blendung weniger von der Umgebung.
Bei meinen zahlreichen Autobahnfahrten habe ich bei normalem Wetter oftmals (also keine Ausnahme) mit Nachtblinden zu tun, die mit NSw, Fernlicht und NSL fahren.
Die 10, 15, 35 oder 40 EUR sind ja nicht alles.
Wie der Kollege ohne Licht wirst Du bei einem Unfall nicht ohne Teilschuld davon kommen. Das ist viel teurer als das Knöllchen.
Lass also bitte die NSW und NSL bei Regen aus.
Während Schnee und Nebel Licht nicht nur reflektieren, sondern auch absorbieren (schlucken), blendet Wasser weitgehend nur.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Lass also bitte die NSW und NSL bei Regen aus.
Während Schnee und Nebel Licht nicht nur reflektieren, sondern auch absorbieren (schlucken), blendet Wasser weitgehend nur.
Ich habe letztes Jahr auch einen heftigen Regen erlebt, wo ich den Vordermann ohne NSL überhaupt nicht gesehen hätte. Es war außerdem ein Unwetter am Tage, eine Blendwirkung war also nicht gegeben. Ganz im Gegenteil hat jede weitere Beleuchtung dazu geführt, dass man die anderen Autos besser gesehen hat. Wieso soll ich in so Situationen mit dem Argument "Es ist keine Nebel" darauf verzichten und Unfälle provozieren?
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Ich habe letztes Jahr auch einen heftigen Regen erlebt, wo ich den Vordermann ohne NSL überhaupt nicht gesehen hätte. Es war außerdem ein Unwetter am Tage, eine Blendwirkung war also nicht gegeben. Ganz im Gegenteil hat jede weitere Beleuchtung dazu geführt, dass man die anderen Autos besser gesehen hat. Wieso soll ich in so Situationen mit dem Argument "Es ist keine Nebel" darauf verzichten und Unfälle provozieren?
Ganz meine Meinung. Wir sind ja nicht so drauf wie viele Andere, die ständig mit Standlicht und NSW rumfahren, weil es ja soo cool aussieht oder wie die Jenigen, die die ganze Zeit bei bester Sicht mit NSL rumfahren und wenn man sie dann an ner Ampel darauf hinweist, kommt dann auch noch so ein blöder, von Unwissenheit geprägter Spruch, wie "Mein Auto hat gar keine NSL, also kann ich die auch nicht anhaben" oder "Was weiss ich denn, wofür diese Kontrolllampe gut ist, das ist das Auto von meinem Mann".
Die NSL mache ich höchstens ein- oder zweimal im Jahr an, wenn die Sichtweite unter 50m ist und wenn ich niemanden direkt hinter mir habe.
Die NSW mache ich nur bei Sichtweiten unter ca. 150m bzw. "wenn die Sicht erheblich beeinträchtig ist" an, was ja auch nach §17 StVO völlig ok ist.