Autobahnpolizei schaut genau hin

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen war ich mit einem Kollegen auf der A8 Richtung Rottweil unterwegs, wir machten auf der Raststätte Sindelfinger Wald eine Pause. Das Fahrzeug hatte eine Schweizer Zulassung, da mein Kollege dort wohnt und arbeitet.
Wir wurden von der Autobahnpolizei kontrolliert, aber gründlich.
Neben den üblichen Sachen wie Führerschein, Fahrzeugschein wurde unser Auto und Gepäck unter die Lupe genommen, des Weiteren wurden wir abgetastet. Einem anderen Kollegen ist das gleiche passiert, mit der Begründung, daß es sich um ein ausländisches KFZ handelt. Darf die Polizei ins Gepäck schauen und abtasten nur weil das FZ aus der Schweiz kommt ???

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Januar 2015 um 11:48:38 Uhr:


Nur der Zoll darf in den Kofferraum, dem Handschuhfach oder ins Gepäck gucken. Die Polizei hat dort nichts verloren.

Für diese Behauptung kannst du uns sicherlich auch die entsprechende Rechtsgrundlage nennen...

68 weitere Antworten
68 Antworten

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. Januar 2015 um 13:57:39 Uhr:



Zitat:

😕 Was soll Landespolizei sein? Das LKA?
Wenn Ja dann kümmern Die sich kaum um Verkehrskontrollen, heißt ja nicht umsonst Landeskriminalamt.
Wenn Die ein Auto durchsuchen wollen dürfte Das in der Regel in einer Werkstatt stattfinden und nicht auf der Autobahn.
Denn bis Die tätig werden muss schon mal ein Verdacht vorhanden sein.

Einfach mal daran gewöhnen das die Verkehrspolizei mehr Rechte hat als man gemeinhin glaubt.

Exkurs am Rande zum Thema "Landespolizei".

Da die Polizeiaufgaben Ländersache sind, ist davon auszugehen, dass mit "Landespolizei" die ganz normalen Streifenbeamten (oder in diesem Fall ggf. die Autobahnpolizei) gemeint ist.

Bzw. dass "Landespolizei" in diesem Fall nur als Abgrenzung zur Bundespolizei (Ex-BGS) gemeint war.

Moin!

Wie sieht das mit dem "begründeten Verdacht" in der Praxis aus?
Lässt sich da zur Not nicht schnell ein entsprechender Verdacht durch die Beamten konstruieren?
Wie wird so etwas dann bei einer Beschwerde im Nachgang gehandhabt?

Weiters wäre es noch interessant, wenn "Rechtgelehrte" hier auf das Thema Alkohol-/Drogenkontrollen eingehen könnten. "Habe gehört", dass bei Ablehnen der Kontrolle durch den Fahrer der Führerschein einbehalten werden kann, bis die Sache geklärt ist. Die könnte dann auch einige Tage dauern, bis die Ergebnisse einer richterlich angeordneten Blutuntersuchung vorliegen.

Könnten hieraus des Weiteren, ein Alkoholwert von <0,3 / 0,5 o/oo vorausgesetzt, auch Konsequenzen bzgl. einer MPU erwachsen?

Übrigens: höflich zu bleiben hat mir bislang meistens geholfen. In den letzten 25 Jahren gab es die eine oder andere unerfreuliche Kontrolle durch bayerische "Grenztruppen" und Verkehrspolizei. Aber das Auto hatten bislang nur die DDR-Schergen zerlegt. Kurz vor der Wende. Das ist ja nun zum Glück vorbei und ich darf den Meuerschützen die Rente bezahlen, aber das steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Was natürlich auch hilft, ist nicht unter Einfluss von Drogen oder Alkohol zu fahren. Denn obwohl die meisten Verkehrsregeln in Deutschland viel zu eng gestaltet sind, macht es schon Sinn, beim Fahren von Kraftfahrzeugen, die über 25 Km/h schnell fahren können, nüchtern zu sein bzw. sich auf 2 Bier zu beschränken.

Sollte man "was zu verbergen" haben, kann man ja Verbandskasten und Warndreieck in der "Kabine" aufbewahren und bei einer Kontrolle durchs Fenster reichen. Scheint bei Hans Söllner auch zu klappen...

M. D.

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 12. Januar 2015 um 00:12:00 Uhr:


Denn mit dem Auto ist es quasi genauso wie mit der Wohnung.

Das ist Unsinn. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird in Art. 13 GG geschützt. Pkw fallen hier grundsätzlich nicht darunter. Die Durchsuchung von Person und Pkw war im vorliegenden Fall, auch ohne begründetem Verdacht, rechtmäßig - Rechtsgrundlagen habe ich ja bereits gepostet.

N. T.

Moin!

Wohnmobil?

M. D.

Ähnliche Themen

Zitat:

@f355 schrieb am 11. Januar 2015 um 14:15:39 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 11. Januar 2015 um 14:07:11 Uhr:



Was soll denn diese Argumentation? Das sind doch alles Maßnahmen, die angewandt werden, wenn die Identität nicht festgestellt werden kann; das ist doch aber lt. Eröffnungsbeitrag erfolgt.
Was hast Du eigentlich für ein Problem damit, dass Polizei/Zoll/Schleierfahnder ihren Aufgaben nachkommen?

ich finde man sollte nicht fragen: "Was hast Du eigentlich für ein Problem damit, dass Polizei/Zoll/Schleierfahnder ihren Aufgaben nachkommen?" Es artet einfach aus und bringt nicht viel.

mich kotzt es an wenn ich einfach so angehalten werde. Zeitdiebe

Mit 6 Kontrollen in 33 Jahren kann ich ganz gut leben. Wenn ich täglich lese, was die Schleierfahnder in unserer Region alles finden, bin ich froh, dass kontrolliert wird. Drogen sind an der Tagesordnung, Diebesgut sowieso, gestohlene Fahrzeuge die mit gefälschten Papieren unterwegs sind, gesuchte Straftäter..........vor ein paar Wochen haben sie einen erwischt, der eine geladene Waffe und ca. 200 Schuss Munition dabei hatte. Da habe ich doch kein Problem damit, dass ich alle paar Jahre mal angehalten werde und der Polizist vielleicht auch in meinen Kofferraum sehen möchte.

Was einige hier schreiben, laesst mich umso besser verstehen warum sie kontrolliert werden. Egal was ihr nehmt, nehmt weniger 😉

Zitat:

@f355 schrieb am 11. Januar 2015 um 12:21:14 Uhr:


Ihr habt Probleme.
In meinem Auto ist nichts, das nicht jeder Polizist sehen dürfte.

Schon aus Prinzip würde ich ihnen trotzdem keine Einsicht gewähren.

Ich habe mal bei einer Verkehrskontrolle auf eine entsprechende Frage geantwortet, dass sie nicht in meinen Kofferraum schauen dürfen. Der war zwar komplett leer, aber mir ging schon diese Frage auf die Nerven. Zu meiner Überraschung haben sie das gar nicht weiter kommentiert. Ich musste nur pusten und durfte dann weiter. 😁

Enterrich2003 hatte es ja schon ein paar mal gepostet und letztendlich auch mich überzeugt: Für die hier vom TE angesprochene Kontrolle und deren Umfang war allein die Örtlichkeit (30km bis zur Grenze) ausschlaggebend. Für Kontrollen im "normalen" Bundesgebiet gelten i.d.R. andere Grundsätze.

Zitat:

Ich habe mal bei einer Verkehrskontrolle auf eine entsprechende Frage geantwortet, dass sie nicht in meinen Kofferraum schauen dürfen. Der war zwar komplett leer, aber mir ging schon diese Frage auf die Nerven. Zu meiner Überraschung haben sie das gar nicht weiter kommentiert. Ich musste nur pusten und durfte dann weiter. 😁

Normalerweise wird das mit der Frage nach Warndreieck und Verbandskasten untermalt. Solltest Du das nicht vorn haben, dann dürfen sie schon reinschauen.

Zitat:

@gixgaxmax schrieb am 12. Januar 2015 um 11:09:28 Uhr:


mich kotzt es an wenn ich einfach so angehalten werde. Zeitdiebe

"Einfach so" wirst du ja nicht angehalten. Es gibt immer einen Grund dafür, auch wenn du den aus deiner eigenen Perspektive oftmals nicht erkennen kannst. Die Beamten machen schließlich ihren Job und der besteht eben

nicht

darin, die Arbeitszeit sinnfrei auszufüllen.

Hallo, Freewindglb,

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 11. Januar 2015 um 11:28:42 Uhr:


Meines Erachtens haben die Polizisten ihre Kompetenzen überschritten, wenn es eine normale Verkehrskontrolle war.

https://anwaltauskunft.de/.../

die Aussagen in Deinem Link beziehen sich auf Verkehrskontrollen z. B. im städtischen Bereich.

Die BAB wird jedoch u. a. von durchreisenden Straftätern aller Art genutzt und somit sind die Kontrollen, wie sie der TE beschreibt, in Baden - Württemberg nach den §§ 26, 29 und 30 PolG BW abgedeckt.

In anderen Bundesländern dürfte es ähnliche Gesetzesgrundlagen geben.

Viele Grüße,

Uhu110

http://www.autobild.de/artikel/verkehrskontrolle-1150839.html

(Bin heute etwas bequem)

Moin,

ich hab mir mal den Spaß gemacht, bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" den Beamten ( Streifenpolizei ) den Blick in den Kofferraum zu verwehren; einfach nur um zu sehen, was dann passiert. Nachdem das übliche Procedere ( FS, FZP, Alk, Drogen ) durch war, sollte ich den VBK und die WW vorzeigen. Ok, kein Problem, ich hole die Sachen aus dem Kofferraum und zeige sie vor, möchte aber nicht, daß ihr in selbigen schaut.

Was denkt ihr, wie es weiterging?

So long

Ghost

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 13. Januar 2015 um 01:16:07 Uhr:


Ok, kein Problem, ich hole die Sachen aus dem Kofferraum und zeige sie vor, möchte aber nicht, daß ihr in selbigen schaut.

Was denkt ihr, wie es weiterging?

So long

Ghost

2 Möglichkeiten:

a) Die Polizisten waren einverstanden und haben beide Hände vors Gesicht gehalten. Da der eine aber ein Spielverderber war, hat er zwischen den Fingern gelünkert und in deinen Kofferraum gesehen.

b) die Grünen Männchen sind gekommen und haben dich, nachdem sie dir eine Zwangsjacke angezogen haben, in eine Gummizelle eingeliefert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen