Autobahnpolizei schaut genau hin

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen war ich mit einem Kollegen auf der A8 Richtung Rottweil unterwegs, wir machten auf der Raststätte Sindelfinger Wald eine Pause. Das Fahrzeug hatte eine Schweizer Zulassung, da mein Kollege dort wohnt und arbeitet.
Wir wurden von der Autobahnpolizei kontrolliert, aber gründlich.
Neben den üblichen Sachen wie Führerschein, Fahrzeugschein wurde unser Auto und Gepäck unter die Lupe genommen, des Weiteren wurden wir abgetastet. Einem anderen Kollegen ist das gleiche passiert, mit der Begründung, daß es sich um ein ausländisches KFZ handelt. Darf die Polizei ins Gepäck schauen und abtasten nur weil das FZ aus der Schweiz kommt ???

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Januar 2015 um 11:48:38 Uhr:


Nur der Zoll darf in den Kofferraum, dem Handschuhfach oder ins Gepäck gucken. Die Polizei hat dort nichts verloren.

Für diese Behauptung kannst du uns sicherlich auch die entsprechende Rechtsgrundlage nennen...

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Es kommt drauf an, welche Behörde es war, der TE wird es wahrscheinlich selber nicht wissen.

"Normale" Polizei: Allgemeine Verkehrskontrolle - keine Durchsuchung des PKW/der Insassen
Zoll: Kann das gesamte Fahrzeug inklusive Innenraum und Insassen kontrollieren
Landespolizei: Im Radius 30 km ab Landesgrenze mit allen Rechten ausgestattet, darf kontrollieren und filzen solange und soviel die Beamten möchten. Schätzungsweise dürfte es sich um eine derartige Kontrolle handeln. Natürlich sind gerade ausländische Fahrzeuge besonders im Visier derartiger Kontrollen. In diesem Bereich halt die Schweizer/Österreicher, in anderen Gegenden halt Osteuropäer, Nordwesten eben Holländer.

Zitat:

@twindance schrieb am 11. Januar 2015 um 12:39:13 Uhr:


Es kommt drauf an, welche Behörde es war, der TE wird es wahrscheinlich selber nicht wissen.

"Normale" Polizei: Allgemeine Verkehrskontrolle - keine Durchsuchung des PKW/der Insassen
Zoll: Kann das gesamte Fahrzeug inklusive Innenraum und Insassen kontrollieren
Landespolizei: Im Radius 30 km ab Landesgrenze mit allen Rechten ausgestattet, darf kontrollieren und filzen solange und soviel die Beamten möchten. Schätzungsweise dürfte es sich um eine derartige Kontrolle handeln. Natürlich sind gerade ausländische Fahrzeuge besonders im Visier derartiger Kontrollen. In diesem Bereich halt die Schweizer/Österreicher, in anderen Gegenden halt Osteuropäer, Nordwesten eben Holländer.

Von der Grenze bis Sindelfinger Wald sind es gut 150 km, wohl etwas fern der Grenze.

Muß die Polizei sich mit Autobahnpolizei oder (wie angegeben im Grenzgebiet) mit Landespolizei vorstellen ??

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Januar 2015 um 11:50:58 Uhr:



Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Januar 2015 um 11:48:38 Uhr:


Nur der Zoll darf in den Kofferraum, dem Handschuhfach oder ins Gepäck gucken. Die Polizei hat dort nichts verloren.
Für diese Behauptung kannst du uns sicherlich auch die entsprechende Rechtsgrundlage nennen...

Gerne aber es würde ausreichen, wenn man dazu einmal google bemühen würde:

http://www.fr-online.de/.../...ntrollen-verboten,1472790,27985200.html

https://anwaltauskunft.de/.../

Reicht dir das??🙄

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Januar 2015 um 13:02:24 Uhr:


Reicht dir das??🙄

Natürlich.

Dort werden ja klar die Ausnahmegründe dargelegt, mit denen eine Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluß zulässig ist.

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Zitat:

Dort werden ja klar die Ausnahmegründe dargelegt, mit denen eine Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluß zulässig ist.

Nochmal: Ja das stimmt. Aber: Du hast das Recht nach den Gründen zu fragen, der Beamte hat die Pflicht, sie Dir zu nennen. Du kannst Dir seine Dienstnummer geben und die Durchsuchung über dich ergehen lassen. Über Willkür kannst Du Dich beschweren und die Erfolgsaussichten sind nicht schlecht.

Vor Ort ist Widerstand aber meist sinn- und zwecklos.

Das gilt in D, wie auch in anderen Ländern.

Servus,

hier steht auch ganz gut was die Pozilei darf oder nicht:

https://www.bussgeldkatalog.org/polizei/#tab-ratgeber

gruß

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Januar 2015 um 13:07:27 Uhr:



Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Januar 2015 um 13:02:24 Uhr:


Reicht dir das??🙄
Natürlich.

Dort werden ja klar die Ausnahmegründe dargelegt, mit denen eine Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluß zulässig ist.

Es ging um eine stinknormale Kontrolle und da darf die Polizei eben fast nichts. Wenn ich jetzt sage, dass die Wohnung unantastbar ist, dann musst du nicht kommt mit:

Aber,...

Es geht um normale und tagtägliche Situationen.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 11. Januar 2015 um 13:18:42 Uhr:


Aber: Du hast das Recht nach den Gründen zu fragen, der Beamte hat die Pflicht, sie Dir zu nennen. Du kannst Dir seine Dienstnummer geben und die Durchsuchung über dich ergehen lassen.

Klar. Das habe ich ja auch zu keinem Zeitpunkt bestritten.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Januar 2015 um 13:02:24 Uhr:



http://www.fr-online.de/.../...ntrollen-verboten,1472790,27985200.html

https://anwaltauskunft.de/.../

Reicht dir das??🙄

.....das wird alles nicht richtiger, auch wenn man die - in diesem Fall - falschen Links öfter postet!

Die Verkehrskontrolle fand auf einem Rastplatz der BAB A 8 statt. Hierbei handelt es sich um eine Örtlichkeit nach Art. 13/I Nr. 5 Bay PAG (BW hat sicher eine gleichlautenden Rechtsgrundlage in seinem Polizeiaufgabengesetz). Somit sind verdachtsunabhängige Kontrollen und Durchsuchungen nach Art. 22 Bay PAG zulässig.

N. T.

Zitat:

@twindance schrieb am 11. Januar 2015 um 12:39:13 Uhr:


"Normale" Polizei: Allgemeine Verkehrskontrolle - keine Durchsuchung des PKW/der Insassen

Außer wenn Verdacht auf eine Straftat besteht, Auto können Sie übrigens durchsuchen, zumindest ohne es zu zerlegen. Das Auto ist kein geschützter Raum wie zb das eigene Grundstück oder die Wohnung.

Und diese Begründung dürfte sich finden lassen, zb der Verdacht auf Schmuggel bei schweizer Zulassung aber deutschem Fahrer.

Zitat:

Zoll: Kann das gesamte Fahrzeug inklusive Innenraum und Insassen kontrollieren

Seit die Zollgrenzbezirke abgeschafft sind muss man Überall mit diesen "Schnüfflern" rechnen, deren Rechte auch das Zerlegen des Innenraums zur Durchsuchung beinhalten.

Zitat:

Landespolizei: Im Radius 30 km ab Landesgrenze mit allen Rechten ausgestattet, darf kontrollieren und filzen solange und soviel die Beamten möchten.

😕 Was soll Landespolizei sein? Das LKA?

Wenn Ja dann kümmern Die sich kaum um Verkehrskontrollen, heißt ja nicht umsonst Landeskriminalamt.

Wenn Die ein Auto durchsuchen wollen dürfte Das in der Regel in einer Werkstatt stattfinden und nicht auf der Autobahn.

Denn bis Die tätig werden muss schon mal ein Verdacht vorhanden sein.

Einfach mal daran gewöhnen das die Verkehrspolizei mehr Rechte hat als man gemeinhin glaubt.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 11. Januar 2015 um 13:52:40 Uhr:



Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Januar 2015 um 13:02:24 Uhr:



http://www.fr-online.de/.../...ntrollen-verboten,1472790,27985200.html

https://anwaltauskunft.de/.../

Reicht dir das??🙄

.....das wird alles nicht richtiger, auch wenn man die - in diesem Fall - falschen Links öfter postet!

Die Verkehrskontrolle fand auf einem Rastplatz der BAB A 8 statt. Hierbei handelt es sich um eine Örtlichkeit nach Art. 13/I Nr. 5 Bay PAG (BW hat sicher eine gleichlautenden Rechtsgrundlage in seinem Polizeiaufgabengesetz). Somit sind verdachtsunabhängige Kontrollen und Durchsuchungen nach Art. 22 Bay PAG zulässig.

N. T.

Was soll denn diese Argumentation? Das sind doch alles Maßnahmen, die angewandt werden, wenn die Identität nicht festgestellt werden kann; das ist doch aber lt. Eröffnungsbeitrag erfolgt.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 11. Januar 2015 um 14:07:11 Uhr:



Was soll denn diese Argumentation? Das sind doch alles Maßnahmen, die angewandt werden, wenn die Identität nicht festgestellt werden kann; das ist doch aber lt. Eröffnungsbeitrag erfolgt.

Was hast Du eigentlich für ein Problem damit, dass Polizei/Zoll/Schleierfahnder ihren Aufgaben nachkommen?

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 11. Januar 2015 um 14:07:11 Uhr:



Was soll denn diese Argumentation? Das sind doch alles Maßnahmen, die angewandt werden, wenn die Identität nicht festgestellt werden kann; das ist doch aber lt. Eröffnungsbeitrag erfolgt.

...einfach mal die Verweise in den einzelnen Artikeln lesen. Dort wird z. B. auf Art. 21/I Nr. 3 PAG verwiesen. Dort wird die Durchsuchung geregelt wenn sich die Person an einem Ort nach Art 13 PAG aufhält.

N. T.

Einmal hat es mich an der Grenze zu Schweden erwischt. Das Auto kam in die Halle und dort gab es das volle Programm. Die haben erstmal so innen mit 3 Beamten alles umgekrempelt, mich dann gefragt ob der Drogenhund ins Auto darf und ihn seine Runde machen lassen. Von Anfang bis zum Ende der Kontrolle 2h. Ich hatte dabei schon 6h Fahrt hinter mir und noch 6h vor mir.

Warum ich kontrolloiert wurde? Mann, alleine im Auto und nur eine Sporttasche als Gepaeck. Die Tour war nur fuer 2 Tage veranschlagt und dauerte wegen einer Panne 4 Tage. Dementsprechend unrassiert sah ich dann auch aus😁
Die denken sich schon was dabei wenn sie einen Rausfischen. Und wer sich dagegen Stemmt und sinnlos nach Dienstnummer schreit ist eh bloss ein kleiner Wichtigtu'er der von nix Ahnung hat. Macht eure Arbeit und lasst sie ihre machen. Das ist kein Hobby Leute zu filzen 😉

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Januar 2015 um 11:48:38 Uhr:


Nur der Zoll darf in den Kofferraum, dem Handschuhfach oder ins Gepäck gucken. Die Polizei hat dort nichts verloren.

Das stimmt so pauschal nicht.

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