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Autoab-/ummeldung beim Verkauf ins EU-Ausland

Themenstarteram 3. Januar 2020 um 13:43

Moin zusammen!

Meine Tochter hat ihr 10 Jahre altes Auto für 1.450€ an einen Händler aus Holland verkauft. Das Auto wurde angemeldet verkauft und lt. Kaufvertrag meldet der Händler es innerhalb von 3 Werktagen um.

Das hat er nach seinen Angaben gestern auch gemacht (in Holland). Auf der Seite https://www.wirkaufendeinauto.de/.../ steht jedoch, dass das so nicht funktioniert und die Kfz-Versicherung und Steuerpflicht hier in DE weiterhin besteht.

Ich verstehe die Welt nicht mehr...warum sollte das so sein? Und was müssen wir jetzt tun?

Besten Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

die holländischen Zulassungsstelle sollte die deutsche Stelle auch informieren, wenn dort ein Auto ab- oder umgemeldet wird. Das dauert halt nur ein bißchen.

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Die örtliche Zulassungsstelle hat im web sicherlich ein Formular für eine Veräußerungsanzeige im Angebot. Dieses ausfüllen und dann nebst Kaufvertrag dorthin faxen. Gleiche Prozedur mit der Versicherung. Das begrenzt dann deutlich die Zeit der Nachhaftung. Die Veräußerungsanzeige soll eigentlich von beiden Kaufvertragsparteien unterzeichnet werden. Das wurde verschnarcht ....

Themenstarteram 3. Januar 2020 um 14:20

Gottlob habe ich meiner Tochter Musterkaufverträge des TÜV Süd vorbereitet - inkl. Meldung an die Zulassungsstelle und die Versicherung. Ist inkl. Datum, Uhrzeit etc. von beiden unterschrieben worden.

Leider hat sich meine Tochter den Ausweis nicht zeigen lassen und auch nicht notiert. Dafür könnte ich sie jetzt noch über's Knie legen :(

Lt. meiner Versicherung benötigen die jedoch die Abmeldebestätigung, die beim Ummeldungen im Ausland aber wohl gar nicht erstellt wird. Schon etwas undurchsichtig für einen Laien...

Bleibt wohl nur den Käufer anzuschreiben, dass der die deutschen Papiere und Kennzeichen zurückschickt, oder?

 

 

Schaden kann es nicht. Aber bei angemeldeter Veräußerung werden die Schilder und Papiere nunmal mitgegeben. Insofern werden sie dann hier auch nicht verlangt.

die holländischen Zulassungsstelle sollte die deutsche Stelle auch informieren, wenn dort ein Auto ab- oder umgemeldet wird. Das dauert halt nur ein bißchen.

Themenstarteram 3. Januar 2020 um 14:32

OK, so hatten wir uns das eigentlich auch vorgestellt. Nur findet man eben diverse Berichte, Postings etc. im Netz aus denen hervorgeht, dass eine Ummeldung in Holland nicht zur Abmeldung in Deutschland führt.

In digitalen Zeiten kann ich das ohnehin kaum glauben. Das hieße ja, dass ein Auto mehrfach zugelassen werden kann...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Januar 2020 um 15:29:54 Uhr:

die holländischen Zulassungsstelle sollte die deutsche Stelle auch informieren, wenn dort ein Auto ab- oder umgemeldet wird. Das dauert halt nur ein bißchen.

Die Meldung von Holland geht nur ans KBA.

Die alte Zulassungsstelle in D, könnte aber über EUCARIS schauen,ob das Fzg in Holland angemeldet wurde.

Ansonsten Kaufvertrag/ VeräußerungsMitteilung an die Zulassungsstelle schicken und wenn dann keine Rückmeldung der Anmeldung in Holland kommt, kann die Zulassungsstelle die Zulassung nach 13 Absatz 4 FZV nach erfolglosen Aufgebot beenden.

Die steuerpflicht endet auch erst mit Tag der Abmeldung.

Warum verkauft man ein Auto angemeldet ins Ausland? Ich versteh es nicht.

Gruß M

Themenstarteram 3. Januar 2020 um 15:44

Zitat:

Warum verkauft man ein Auto angemeldet ins Ausland? Ich versteh es nicht.

Tja, diese Sprüche kenne ich natürlich auch. Fakt ist: ein abgemeldetes Auto ist fast nicht zu verkaufen, da keine wirkliche Probefahrt möglich ist. Wenn man nach dem Händlerzuruf ("Ich komme auf jeden Fall, versprochen!") das Auto abmeldet, kommt garantiert keiner.

Gerade erst wieder erlebt. Ebenfalls ein Händler aus Holland, der dann einfach nicht erschienen ist und sich auch nicht mehr gemeldet hat. Dieser hier kam, hatte nach eigenen Aussagen gedacht, das Auto sei abgemeldet, war aber schon mit Hänger da und hat es auch auf dem Hänger mitgenommen.

Meine Tochter war froh, dass sie das Auto los war...<schulterzuck>

 

Steht im KV wenigstens die vollständige Adresse des Käufers?

Welche Zulassungsstelle ist für Deine Tochter zuständig?

Wenn der Käufer mit dem Anhänger da war,dann hätte Deine Tochter auch Kennzeichen und ZB1 behalten können. Wäre nächsten Werktag zum Abmelden gefahren und hätte die ZB 1 hinterher geschickt.

Die Kennzeichen und deutschen Papiere werden üblicherweise in der holländischen Zulassungsstelle eingezogen und vernichtet. (Es gibt leider auch Ausnahmen, wo mit mal die neuen holländischen und alten deutschen Papiere nebeneinander lagen,als das Fzg wieder zurück nach Deutschland kam)

Gruß. M

Themenstarteram 3. Januar 2020 um 16:34

Jupp, Name und Anschrift stehen drin. Ich habe via Google auch den Händler im Netz gefunden - sofern er das denn wirklich war...<seufz>

Zuständig ist die Zulassungsstelle in Cuxhaven, warum fragst Du?

 

 

Zitat:

@matze787 schrieb am 3. Januar 2020 um 16:44:25 Uhr:

Zitat:

Warum verkauft man ein Auto angemeldet ins Ausland? Ich versteh es nicht.

Tja, diese Sprüche kenne ich natürlich auch. Fakt ist: ein abgemeldetes Auto ist fast nicht zu verkaufen, da keine wirkliche Probefahrt möglich ist....

Das ist aber das Problem des Käufers und nicht deines... Einerseits bist du nun verunsichert, andererseits wissentlich dieses Risiko eingegangen.

Ich hoffe, dass der Käufer wirklich ummeldet, dann erhält die zuständige Zulassungsstelle eine sogenannte Umschreibemitteilung über das KBA aus den Niederlanden. Diese Mitteilungen dauern je nach Mitgliedsstaat teilweise Monate.

Oft genug stimmen die Personalien der Käufer nicht und dann kostet es Zeit, Geld und nerven die Zulassung zu beenden.

Mehr als immer wieder deine Zulassungsstelle zu kontaktieren, ob eine entsprechende Mitteilung einging kannst du nicht machen.

Zitat:

@ampfer [url=https://www.motor-talk.de/.../...kauf-ins-eu-ausland-t6770963.html?...]schrieb am 3. Januar 2020 um 17:50:16

Diese Mitteilungen dauern je nach Mitgliedsstaat teilweise Monate.

Und so lange die Meldung nicht da ist, bezahlt man Steuer und meist auch Versicherung.

Nicht alle Versicherungen kündigen den Vertrag, auf Grund einer VeräußerungsMitteilung.

 

Ich drück die Daumen,dass der Holländer das ummeldet. Kenne aber noch genug Beispiele, wo das nicht gemacht wurde. Im Gegenteil, ein Fzg wurde sogar mal nach D zurück verkauft, angemeldet natürlich mit dem Kennzeichen des letzten deutschen Halters.

 

Themenstarteram 3. Januar 2020 um 17:41

Ich hoffe auch auf das Beste - er sagt zumindest, dass er die Ummeldung gestern erledigt hat und die deutschen Papier dort einbehalten/vernichtet wurden.

Wieder was für die Zukunft gelernt...

Zitat:

@matze787 schrieb am 3. Januar 2020 um 16:44:25 Uhr:

Zitat:

Warum verkauft man ein Auto angemeldet ins Ausland? Ich versteh es nicht.

Dieser hier kam, hatte nach eigenen Aussagen gedacht, das Auto sei abgemeldet, war aber schon mit Hänger da und hat es auch auf dem Hänger mitgenommen.

Wenn der schon mit Anhänger kommt, dann hätte ich erst recht die Schilder abgemacht und mit ihm vereinbart, das ich ihm die Papiere zuschicke, sobald ich ihn abgemeldet hab.

Dafür ist das Leben ja da.

Man lernt nie aus.

Gibt's das an die Tochter weiter,dann hat sie auch was davon.

Schicke eine Mail an die ZulassungsStelle,dann bekommst auch eine Antwort. Ob die am Telefon schnell mal ne EUCARIS Auskunft einholen,kann ich Dir nicht sagen, deshalb die Frage, welcher LK für Euch zuständig ist.

Unabhängig davon, trotzdem Kopie vom KV zur Zulassungsstelle schicken,damit die Veräußerung bekannt ist,falls OWI's begangen werden. Dann geht die Post an den Erwerber.

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