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Autoab-/ummeldung beim Verkauf ins EU-Ausland

Themenstarteram 3. Januar 2020 um 13:43

Moin zusammen!

Meine Tochter hat ihr 10 Jahre altes Auto für 1.450€ an einen Händler aus Holland verkauft. Das Auto wurde angemeldet verkauft und lt. Kaufvertrag meldet der Händler es innerhalb von 3 Werktagen um.

Das hat er nach seinen Angaben gestern auch gemacht (in Holland). Auf der Seite https://www.wirkaufendeinauto.de/.../ steht jedoch, dass das so nicht funktioniert und die Kfz-Versicherung und Steuerpflicht hier in DE weiterhin besteht.

Ich verstehe die Welt nicht mehr...warum sollte das so sein? Und was müssen wir jetzt tun?

Besten Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

die holländischen Zulassungsstelle sollte die deutsche Stelle auch informieren, wenn dort ein Auto ab- oder umgemeldet wird. Das dauert halt nur ein bißchen.

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Zitat:

@matze787 schrieb am 3. Januar 2020 um 18:41:07 Uhr:

Ich hoffe auch auf das Beste - er sagt zumindest, dass er die Ummeldung gestern erledigt hat und die deutschen Papier dort einbehalten/vernichtet wurden.

Wieder was für die Zukunft gelernt...

Für die Zulassungsstelle wären Kopien der holländischen Zulassungsdokumente sehr hilfreich.

Wenn euer Kunde wirklich umgemeldet hat und dir diese noch übersendet hattet ihr Glück...

Überwiegend läuft es anders und teilweise hat man den Eindruck solche Fahrzeuge werden gesucht. Ich habe deutsche Dokumente, das dazu passende Fahrzeug und fahre so in meiner Heimat rum ohne Versicherung und Steuer zahlen zu müssen. Das ist leider die Denke mancher Mitmenschen.

Themenstarteram 4. Januar 2020 um 7:18

Naja, dafür braucht man aber ja nicht ins Ausland verkaufen, das kann hierzulande ja genauso passieren. Und exakt deswegen macht man ja einen Kaufvertrag, der auch die Ummeldung regelt.

 

Dumm nur, dass meine Tochter die Legitimation nicht überprüft hat und das theoretisch "irgendjemand" gewesen sein kann...:-(

Zitat:

@matze787 schrieb am 4. Januar 2020 um 08:18:02 Uhr:

Naja, dafür braucht man aber ja nicht ins Ausland verkaufen, das kann hierzulande ja genauso passieren. Und exakt deswegen macht man ja einen Kaufvertrag, der auch die Ummeldung regelt.

Dumm nur, dass meine Tochter die Legitimation nicht überprüft hat und das theoretisch "irgendjemand" gewesen sein kann...:-(

Hierzulande kann, wenn man die Adresse des Erwerbers hat, die neu zuständige Zulassungsstelle den Erwerber mittels Verwaltungszwang zur Ummeldung zwingen.

Ins Ausland funktioniert das nicht, da die FZV als nationale Vorschrift keine Geltung hat.

Das ist der Unterschied.

Zitat:

@matze787 schrieb am 4. Januar 2020 um 08:18:02 Uhr:

 

Dumm nur, dass meine Tochter die Legitimation nicht überprüft hat und das theoretisch "irgendjemand" gewesen sein kann...:-(

Das wünsche ich Dir nicht. Kommt nämlich ziemlich oft vor,insbesondere in Verbindung mit diesen Zetteln an der Scheibe.

Und wenn es richtig dumm läuft, ist der gesamte Ärger, den man mit so einem Verkauf haben kann,nicht mal den Kaufpreis wert.

Na ich drück die Daumen. Und nächstes mal soll sich Töchterchen vorher informieren, wie man sowas händelt.

Wann war der Verkauf?

 

Gruß M

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