- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Auto zulassen ohne Fahrzeugschein?
Auto zulassen ohne Fahrzeugschein?
Hallo zusammen,
ich habe mir einen alten BMW E30 gekauft und möchte den die Tage gerne zulassen.
Habe das Fahrzeug in abgemeldetem (seit 3 Jahren) Zustand gekauft und lediglich TÜV Gutachten und Fahrzeugbrief bekommen. Keinen Fahrzeugschein.
Wenn ich jetzt zur Zulassungsstelle gehe mit eben diesen 2 Sachen und natürlich evB, bekomme ich dann meine Zulassung oder stehe ich dann vor einem Problem? Im Internet gibt es leider keine einheitliche Meinung dazu. Wenn die Zulassungsstelle ohne Schein nicht anmeldet, kann ich dann einfach behaupten, dass ich den Schein zwar vom Verkäufer bekommen, aber "leider verloren" habe?
beste Grüße
Christian
Beste Antwort im Thema
Deine Meinung ist dir unbenommen, jeder darf ja auch ne falsche Meinung haben, die sich nicht mit den gesetzlichen Vorgaben deckt. Wie man allerdings zu dieser Meinung kommt, insbesondere wenn er doch HEUTE da war und das gesagt bekommen hat, dass er es braucht, das ist schon sehr merkwürdig...
Ähnliche Themen
38 Antworten
Zitat:
@Linda95 schrieb am 19. März 2016 um 07:58:51 Uhr:
Naja ist eigentlich irrelevant wann ich die Frage stelle...
Jetzt hab ich halt das Problem und frage halt...
Naja, ich hab mich nur gewundert, dass dein Freund den E30 im Winter fahren wollte, ihm aber erst nach dem Winter auffällt, dass die Zulassung fehlt.
Wenn die alte Zulassung nicht mehr auffindbar ist, musst eine neue beantragen. Ich habe meine Papiere auch schon mal mitsamt einer alten Arbeitsjacke im Müll versenkt. Führerschein und Zulassung. Da fährst zur Zulassungsstelle. Hier in DD ist das sehr gut organisiert. An einer Infotafel wird man schon informiert, welche Schritte nötig sind.
Zuerst muss eine eidessstattliche Erklärung ausgefüllt werden, dass die Papiere unwiederbringlich verloren sind. Und hier liegt offenbar der Hase im Pfeffer. Da bereits der Vorbesitzer schon keine mehr hatte, hätte man es so im Verkaufsvertrag festhalten müssen.
Ich war heute bei der Zulassungsstelle und mit ist aufgefallen, dass mein Fahrzeugschein fehlt. Habe natürlich überall gesucht, aber nichts gefunden. Der typ vor Ort meinte, die Kopie reicht. Gesagt, getan,kopie von zuhause geholt. Doch auf einmal meinte er, dass ich den original Fahrzeugschein vorweisen muss. Fahrzeug Brief und Tüv Berichte war alles am Start, aber ich konnte mein Auto nicht zulassen... Habe ewig Radau da drinnen gemacht und habe nach 2 Stunden ein kurzzeitkennzeichen errungen.
Kurz: du brauchst den Fahrzeugschein um dein Auto anzumelden.
Jede Zulassungsstelle jedes Landkreises ist Online zu finden. Dort steht in der Regel detailliert, was gebraucht wird und welche Ausnahmen gelten. Such mal deinen Landkreis im Internet und lese alles nach!
Gruss
Braucht er nicht, wurde hier schon x-mal richtig gesagt, dass der Schein/die ZB I benötigt wird. Wie er ja heute selbst feststellen konnte...
Wir werden sehen.... ich bin der Meinung, braucht er nicht!
Deine Meinung ist dir unbenommen, jeder darf ja auch ne falsche Meinung haben, die sich nicht mit den gesetzlichen Vorgaben deckt. Wie man allerdings zu dieser Meinung kommt, insbesondere wenn er doch HEUTE da war und das gesagt bekommen hat, dass er es braucht, das ist schon sehr merkwürdig...
Wenn der Brief (ZB2) da ist kann er einen Ersatz ZB1 beantragen. Das geht in einer viertel Stunde.
Was ist denn da noch alles schief gelaufen?
Hallo, ich wollte kein neues Thema eröffnen und deshalb schreibe ihr hier weiter.
Es geht darum das ich ein Auto gekauft habe welches von 2003- 2018 auf den letzten Besitzer zugelassen gewesen ist.
Es gibt somit keine Zulassung Teil 1&2, es gibt/gab nur Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Allerdings wurde bei der Zulassungstelle der alte Fahrzeugschein nach der Abmeldung einbehalten und der alte Fahrzeugbrief nicht entwertet (Es steht nirgendwo etwas von einer Abmeldung auf dem Brief).
So kenne ich das eigentlich nicht, ist das so normal?
Da wird es doch sicherlich Probleme bei einer Anmeldung geben oder was meint ihr?
Ich habe also nur einen alten Fahrzeugbrief und eine gültige Bescheinigung einer Hauptuntersuchung.
Hat einer von euch damit Erfahrungen?
Mfg
Christian
Wenn das Fahrzeug tatsächlich 2018 abgemeldet wurde, dann wird auch nicht der alte Schein einbehalten. Das war vor Oktober 2005 so, aber selbst da bekam man eine Abmeldebescheinigung. Der Schein müsste also noch existieren, wenn er wirklich einbehalten wurde (was ich nicht glaube, eher hat ihn der vorherige Halter verloren), dann soll die abmeldende Zulassungsstelle dir das schriftlich bestätigen. Ohne den Schein meldest du das Fahrzeug nicht auf dich an...