Auto zulassen ohne Fahrzeugschein?

Hallo zusammen,

ich habe mir einen alten BMW E30 gekauft und möchte den die Tage gerne zulassen.

Habe das Fahrzeug in abgemeldetem (seit 3 Jahren) Zustand gekauft und lediglich TÜV Gutachten und Fahrzeugbrief bekommen. Keinen Fahrzeugschein.

Wenn ich jetzt zur Zulassungsstelle gehe mit eben diesen 2 Sachen und natürlich evB, bekomme ich dann meine Zulassung oder stehe ich dann vor einem Problem? Im Internet gibt es leider keine einheitliche Meinung dazu. Wenn die Zulassungsstelle ohne Schein nicht anmeldet, kann ich dann einfach behaupten, dass ich den Schein zwar vom Verkäufer bekommen, aber "leider verloren" habe?

beste Grüße

Christian

Beste Antwort im Thema

Deine Meinung ist dir unbenommen, jeder darf ja auch ne falsche Meinung haben, die sich nicht mit den gesetzlichen Vorgaben deckt. Wie man allerdings zu dieser Meinung kommt, insbesondere wenn er doch HEUTE da war und das gesagt bekommen hat, dass er es braucht, das ist schon sehr merkwürdig...

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Moin,

mit Fahrzeugbrief meinst du den ´alten ´ Brief, nicht die Zulassungbescheinigung Teil I u. II?

Wenn du den alten Brief hast, gehört dazu eine Abmeldebescheinigung oder ein entwerteter Fahrzeugschein.
Bei der neuen Variante müsstest du beide Teile haben.

Der event. Verlust andere Dokumente lässt sich mit einer Erklärung an Eides statt heilen.

Edith.....too slow 🙄

Also ich habe einen ganz alten Fahrzeugschein vom Erstbesitzer und auch eine aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil 2

Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 hab ich nicht. Abmeldebescheinigung auch nicht

Also nochmal ganz unmissverständlich.

Ich habe:
-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Das was früher Fahrzeugbrief genannt wurde)
-EVB
-TÜV Bescheinigung

Ich habe nicht:

-Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Abmeldebsetätigung

Habe das Problem schon mal gehabt, musste bei der abmeldung 70-80DM Strafe zahlen (vor über 20 Jahre).

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 19. Oktober 2014 um 01:06:39 Uhr:


Habe das Problem schon mal gehabt, musste bei der abmeldung 70-80DM Strafe zahlen (vor über 20 Jahre).

Das ist blöd, aber ich will ja AN und nicht ABmelden

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Zitat:

@FabJo schrieb am 19. Oktober 2014 um 00:28:34 Uhr:



Zitat:

@livebattle schrieb am 19. Oktober 2014 um 00:25:28 Uhr:


Wie gesagt, TÜV hat der Wagen noch. Also gehe ich einfach mit dem Brief, dem TÜV Bericht und der Versicherungsbescheinigung hin und alles müsste klappen?!
Richtig

Nö, falsch 🙄

Die alte ZB I wird bei der Zulassung eingezogen, ohne diese bekommst du keine Zulassung. Mit deiner Behauptung wirst du nur soweit kommen, als dass du erstens einen Nachweis bringen musst, dass du die ZB I hattest und zweitens dann doch die eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben musst. Aber mehr kann dir nur deine zuständige Zulassungsstelle sagen, von dort erhältst du verbindlich Auskunft, wie die Vorgehensweise dort ist. Warum hast du dir die ZB I nicht vom Verkäufer geben lassen?

Das ist miese... Ich habe sie mir nicht geben lassen, weil der Verkäufer sie nicht mehr hatte. Nachweis das ich sie bekommen habe? Reicht da aus, dass im Kaufvertrag die Übergabe von Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt ist?

Im Normalfall schon. Aber das sind so Fragen, die kann dir echt nur deine Zulassungsstelle beantworten. Ruf doch morgen einfach mal da an 😉

Die Frage, wie Deine Zulassungsstelle reagiert kann man hier nicht 100 % beantworten.

Zulassungsstellen reagieren unterschiedlich. Es gibt welche, denen lang es aus, wenn Du einen Kaufvertrag vorlegst, aus dem hervorgeht, dass Du das FZ gekauft hast und ZUB I u. II mit übergeben wurden. Dazu verlangen einige nur eine Verlusterklärung und andere zusätzlich eine Versicherung an Eides statt.

Um nicht vergeblich zur Zulassungsstelle zu gehen, rufe sie vorher an und frage nach.

Also erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

Habe heute mit der Zulassungsstelle telefoniert (In dem Fall die Stadt Bonn) und der netten Dame die Situation geschildert.

Wie schon öfters oben erwähnt brauche ich zum anmelden zwingend die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Ohne geht es nicht.

Sollte die jetzt weg sein, dann muss das von demjenigen, der sie verloren hat, bzw demjenigen dem sie ausgestellt wurde angezeigt werden. In meinem Fall hatte der Vorbesitzer das Auto nie angemeldet, d.h. ich hätte mich an den Vorvorbesitzer wenden müssen und der hätte den Verlust melden müssen.(plus Kopie des Persos usw.)

Auf meine Frage ob ich auch einfach angeben kann, dass ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vom Verkäufer bekommen und dann selber verloren habe, bekam ich als Antwort dass das schon funktionieren würde. Es müsse lediglich im Kaufvertrag festgehalten sein, dass ich sie bekommen habe. Auf dem Amt hätte ich dann ein entsprechendes "Verlust-Dokument" ausfüllen müssen und schon hätte das mit der Anmeldung geklappt.

Aber wie das Leben so spielt war dem Verkäufer die ZLB Teil 1 nur aus dem Ordner gerutscht und somit hat sich das Problem von ganz alleine gelöst. :-D

beste Grüße

Christian

Das `nenn ich doch mal Glück

Zitat:

@livebattle schrieb am 18. Oktober 2014 um 23:40:32 Uhr:


Hallo zusammen,

ich habe mir einen alten BMW E30 gekauft und möchte den die Tage gerne zulassen.

Habe das Fahrzeug in abgemeldetem (seit 3 Jahren) Zustand gekauft und lediglich TÜV Gutachten und Fahrzeugbrief bekommen. Keinen Fahrzeugschein.

Wenn ich jetzt zur Zulassungsstelle gehe mit eben diesen 2 Sachen und natürlich evB, bekomme ich dann meine Zulassung oder stehe ich dann vor einem Problem? Im Internet gibt es leider keine einheitliche Meinung dazu. Wenn die Zulassungsstelle ohne Schein nicht anmeldet, kann ich dann einfach behaupten, dass ich den Schein zwar vom Verkäufer bekommen, aber "leider verloren" habe?

beste Grüße

Christian

Hallo,

mein Name ist Linda.
Mein Freund hat das gleiche Problem...
Er hat letzten Sommer oder im Oktober (keine Ahnung mehr)
auch ein E30 gekauft und wollte diesen im Winter fahren.
Er hat ihn auch so wieder schön hergerichtet un TÜV drauf machen lassen.
Allerdings hat er nur den Fahrzeugbrief also auch kein Schein und kein gar nichts.

jetzt meine Frage wir leben hier in dem wunderschönen Bayern. In welchem Landkreis lebst du??

Der vorbesitzer hat das Auto auch ohne Schein gekauft und der davor hat die Eidesstattliche 2 mal falsch ausgefüllt und antwortet nun nicht mehr..

Ich habe auch schon in einigen Zulassungsstellen angerufen und die meinten, dass es ohne Schein unmöglich sei.. ( ich denke mir da halt einfach nur, dass die Faul sind... aber okay..)

Mein Frage ist.. er ist seit auch ca. 3 Jahre abgemeldet. Der Brief hat das aussehen von ja Grün Weiß.. wie sie halt früher aussahen.. was kann ich jetzt machen??

ich denke mir eigentlich, dass der Brief wichtiger ist wie der blöde Schein..

Bitte um hilfe....

MFG
Linda

Simply the best BMW e34 Touring

der Brief ist auch wichtiger als der blöde Schein. Daher ist es leichter, selber eine Verlusterklärung abzugeben (wenn man den Schein gehabt hat). In drei Jahren kann so etwas ja mal verloren gehen.

Zitat:

@Linda95 schrieb am 18. März 2016 um 10:49:29 Uhr:


mein Name ist Linda.
Mein Freund hat das gleiche Problem...
Er hat letzten Sommer oder im Oktober (keine Ahnung mehr)
auch ein E30 gekauft und wollte diesen im Winter fahren.
Er hat ihn auch so wieder schön hergerichtet un TÜV drauf machen lassen.
Allerdings hat er nur den Fahrzeugbrief also auch kein Schein und kein gar nichts.

Die Frage kommt reichlich spät oder ?

Wie hat er eigentlich den TÜV bekommen, wenn er keine Zulassung/Fahrzeugschein Teil 2 vorlegen konnte ?

Dann hat er halt die ZB II vorgelegt. Die reicht auch zur Identifikation des Fahrzeugs bei der HU.

Naja ist eigentlich irrelevant wann ich die Frage stelle...
Jetzt hab ich halt das Problem und frage halt...

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