Auto wg. Umweltprämie verschrotten: Wie viel Auto muss ich zum Schrott bringen?
Hallo,
habe jetzt auf die Schnelle nichts Passendes zu meiner Frage gefunden.
Ich will mein altes Auto verschrotten lassen. Nun hat ein Freund Ansprüche auf meinen Motor angemeldet.
Wie viel Auto muss ich zum Schrott bringen?
Ich habe da nun zwei Meinungen gehört:
1. Die rausgeschnittene Fahrgestellnummer reicht.
2. Das Auto muss im Auslieferungszustand sein, wenn auch nicht zwingend fahrbereit.
Letztere Info bekam ich vom örtlichen zertifizierten Verschrotter, der meinte, er würde sich sonst strafbar machen, wenn er mir nur die Karosse abstempeln würde. Auch dürfte ich keine Tür ausbauen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob er wohl meckert, wenn ich Kleinigkeiten wie Sonnenblende oder ähnliches ausbaue.
Wie sind Eure Meinungen dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von georgi74
Was ist denn von der Aussage zu halten, dass die rausgeschnittene Fahrgestellnummer reicht?Das kann doch nicht legal sein, oder?
Da gabe ich dir Recht !!!
Was sind wir doch für eine arme Gesellschaft geworden, die nur von Absahnen besteht, ohne eine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Man siehe dabei eine Ehefrau von einem Bundesminister, die 20 % von dem Umsatz von der Karstadtgruppe als völlig legale Mittel sieht, ihr Eigentum auf Kosten der Mitarbeiter als Miete abzieht.
Vielleicht würde ich auch noch noch eine Radmutter als Abwrackbeweis bei der BAFA mit Foto senden, damit ich die Prämie bekomme.
Ich schäme mich so für die Deutschen !!!!!!!!
Bin übrigens seit 500 Jahre ein Deutscher mit Stammbaum, nur das keine falsche Vermutung aufkommt.
Armes Deutschland
Gruß Gisi58
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von georgi74
Was ist denn von der Aussage zu halten, dass die rausgeschnittene Fahrgestellnummer reicht?Das kann doch nicht legal sein, oder?
Soweit ich weiß, muß das Fahrzeug die wesentlichen Komponenten (Steuergeräte, Katalysator, Karosserie etc.) haben.
Ansonsten zählt es als Schrott und nicht als Altfahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von georgi74
Was ist denn von der Aussage zu halten, dass die rausgeschnittene Fahrgestellnummer reicht?Das kann doch nicht legal sein, oder?
Da gabe ich dir Recht !!!
Was sind wir doch für eine arme Gesellschaft geworden, die nur von Absahnen besteht, ohne eine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Man siehe dabei eine Ehefrau von einem Bundesminister, die 20 % von dem Umsatz von der Karstadtgruppe als völlig legale Mittel sieht, ihr Eigentum auf Kosten der Mitarbeiter als Miete abzieht.
Vielleicht würde ich auch noch noch eine Radmutter als Abwrackbeweis bei der BAFA mit Foto senden, damit ich die Prämie bekomme.
Ich schäme mich so für die Deutschen !!!!!!!!
Bin übrigens seit 500 Jahre ein Deutscher mit Stammbaum, nur das keine falsche Vermutung aufkommt.
Armes Deutschland
Gruß Gisi58
Keine Ahnung ob der Thread noch aktuell ist, aber ich versuchs einfach mal. Habe folgendes "Problem".
Ich will unseren alten Peugeot 106 abwracken, das Auto ist aber nicht mehr Fahrbereit (Bremsen gehen nicht). Mein "Plan": Ich schlepp das Auto mit ner Schleppstange zum Händler, stells im dort vor die Tür, (natürlich sag ich davor bescheid) übergebe ihm die Schlüssel, BAFA Formulare etc. und er kümmert sich drum. Nun ist das Auto ja aber nicht wirklich fahrtüchtig. Kann ich trotzdem mit defekten Bremsen beim Händler abgeben? Oder muss der Händler damit noch zum Schrottplatz fahren oder schlepp er es vermutlich auch nur ab??? Schönen Abend noch! (:
Ihr mischt viel zu viel durcheinander.
1. Es muß eine kostenlose Rücknahmemöglichkeit seitens des Herstellers geben. Diese findet ihr auf der Hompepage des Herstellers oder dort anrufen.
2. Dafür gibts ein Gesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/.../index.html?...Zitat:
Unbeschadet von § 3 Abs. 4 gilt dies unabhängig davon, wie das Fahrzeug während seiner Nutzung gewartet oder repariert worden ist und ob es mit vom Hersteller gelieferten Bauteilen oder mit anderen Bauteilen bestückt ist, wenn deren Einbau als Ersatz-, Austausch- oder Nachrüstteile den einschlägigen Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen entspricht.
und
Zitat:
4) Absatz 1 Satz 2 gilt nicht, wenn das Altfahrzeug wesentliche Bauteile oder Komponenten,
, insbesondere Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen, nicht mehr enthält,
Einfach mal den Link komplett durchlesen (naja §1 und 3 reichen)
3. Was ihr SONST noch mit eurem Schrotter ausmacht ist eure Sache.
Für eine kostenlose Rücknahme nach dem Gesetz muß das Ding ziemlich komplett sein.
4. Es kann auch sein, daß eurer Schrotter sagt, bei ihm kostet es 200 € auch wenn alles drin ist. Denn nicht alle Schrotter sind anerkannte Rücknahmestellen. Welche das sind - siehe 1.
Noch Fragen? 🙂
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Vielleicht nur zur Vervollständigung: Die Bremsen dürfen natürlich kaputt sein - das Problem ist dann nur, wie du die Karre zum Schrottplatz/Händler bekommst (wäre ja auch sinnlos völlig intakte Fahrzeuge zum Schrott zu bringen)...
Meist werden die Karren beim Händler eh per LKW abgeholt (die haben selten nur ein altes Auto da rumstehen...)
Jup stimmt. Kaputt sein darf das Auto.
kleine fette Ergänzung noch: Was ihr mit dem Schrotter oder dem Händler ausmacht - das ist was anderes.
Nur gesetzlich kostenlos gebt ihr selbst das Auto eben vollständig bei anerkannten Rücknahmestellen - die auch 50 km weit weg sein dürfen - ab.
OT - naja fast:
Aus der Praxis:
Bei uns ist das so, nächste anerkannte Rücknahmestelle 30 km einfach entfernt. Das dann mit Schrottautos (teilweise halt wirklich Schrott) mit 3 roten Nummern die dann in der Zeit nicht für Werkstatt und Verkauf zur Verfügung stehen und ein Abholfahrzeug und 4 Personen. Für etwa 1 Stunde hin und zurück. Und "arbeiten" tun die 4 Personen in der Zeit ja auch nicht effektiv. Oder ne Spedition beauftragen. Nur so flexibel sind die halt nicht.
Fazit: 100 € Kosten beim lokalen Schrotter mit flexibler Abholung sind bei uns betrieblich noch akzeptabel die wir zahlen müssen. (Vor allem da es im Prinzip ja wer zahlt? Na der Endverbraucher... 😉 )Und eine Hand wäscht ja auch die andere bei Gebrauchtteilen und die Vollständigkeit der Autos ist auch kein Thema.
Am besten wäre aber im Februar doch ein Exklusivvertrag mit dem Schrotter gewesen - naja konnte ja wirklich keiner ahnen, daß der Andrang dermaßen groß ist.
Was hältst du von der Idee einfach mal beim Händler anzurufen und nachzufragen???
Wäre meiner Meinung nach die einfachste Möglichkeit zu einer verlässlichen Antwort zu kommen ;-)
Zitat:
Original geschrieben von gisi58
Was sind wir doch für eine arme Gesellschaft geworden, die nur von Absahnen besteht, ohne eine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Was hat die Abwrackprämie und die Verwertung des Altfahrzeuges jetzt mit "Absahnen" zu tun? Es geht doch lediglich darum, daß das Altfahrzeug verschrottet und verwertet wird und darüber ein Nachweis geführt wird. Damit ist IMHO der gesellschaftlichen Verantwortung, wenn man die denn in diesem Fall bemühen möchte, Genüge getan.
Zitat:
Original geschrieben von gisi58
Bin übrigens seit 500 Jahre ein Deutscher mit Stammbaum, nur das keine falsche Vermutung aufkommt.Armes Deutschland
Gruß Gisi58
So alt bist du schon???😁
Diese Aussage hat mich auch etwas stutzig gemacht. Wäre eher nachvollziehbar gewesen, wenn der User den Nicknamen "Highlander" gewählt hätte...😎
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Aussage hat mich auch etwas stutzig gemacht. Wäre eher nachvollziehbar gewesen, wenn der User den Nicknamen "Highlander" gewählt hätte...😎
Oder METUSALEM😁
Gruß
Markus
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Aussage hat mich auch etwas stutzig gemacht. Wäre eher nachvollziehbar gewesen, wenn der User den Nicknamen "Highlander" gewählt hätte...😎
😁😁😁😁