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Auto von händler gekauft aber Kaufvertrag noch nicht bekommen

Themenstarteram 29. Januar 2020 um 7:05

Hallo zusammen!

Ich habe viel gesucht, aber ich kann das genaue Problem nicht finden, also entschuldige ich mich, wenn ich im falschen Forum schreibe.

Ich habe ein Auto bei einem Händler gekauft (ca. 10k Euro). Alles ist gut gelaufen. Ich habe bezahlt und der händler hat den tüv auch erledigt. Ich bezahlte und bekam einen unterschriebenen Beleg des Geldes mit dem FIN des Autos. Er sagte, ich werde den Kaufvertrag vom Steuerberater innerhalb einer Woche erhalten. Aber jetzt nach 1 Monat noch nicht erhalten! Ich rufe ihn an und jedes Mal, er sagt, wird er sehr bald per Post verschickt. Was ist mein Recht hier? Das Auto läuft problemlos und ohne Probleme. Ich möchte nur den Kaufvertrag für meinen eigenen Kaufnachweis. Vielen Dank im Voraus für den Rat!

Beste Antwort im Thema

Wenn ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag habt, kann es besser für dich doch gar nicht laufen - 2 volle Jahre Gewährleistung.

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Hast doch nen Beleg bekommen. Ein "Recht" auf einen schriftlichen Kaufvertrag gibt es m.E. nicht.

Wenn ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag habt, kann es besser für dich doch gar nicht laufen - 2 volle Jahre Gewährleistung.

am 29. Januar 2020 um 10:12

Zitat:

@Fett_Esser_Boy schrieb am 29. Januar 2020 um 08:44:58 Uhr:

Wenn ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag habt, kann es besser für dich doch gar nicht laufen - 2 volle Jahre Gewährleistung.

Genau :)

Kaufvertrag vom Steuerberater?

Was ist das denn für ein Händler?

Nicht, dass das so ein merkwürdig getrickstes Vermittlergeschäft ist und im Kaufvertrag der Steuerberater als vermeindliche Privatperson als Verkäufer drin steht. Dann wars das nämlich mit der Garantie.

Zitat:

@Badland schrieb am 29. Januar 2020 um 12:40:05 Uhr:

Nicht, dass das so ein merkwürdig getrickstes Vermittlergeschäft ist und im Kaufvertrag der Steuerberater als vermeindliche Privatperson als Verkäufer drin steht. Dann wars das nämlich mit der Garantie.

Du meinst sicher Gewährleistung!

Aber warum soll es das bei einem Privatverkauf gewesen sein? (Beweislastumkehr mal ignoriert)

Auch ein privater verkäufer muss Gewährleistung geben, sofern diese nicht wirkaam ausgeschlossen ist.

Im vorliegenden Fall kann ich keinen Gewährleistungsausschluss erkennen.

Und nachträglich geänderte Bedingungen muss der Käufer ja auch nicht akzeptieren.

Ein Kaufvertrag ist doch längst geschlossen.

 

Da es keine Verpflichtung zum schriftlichen Kaufvertrag gibt, hast du umgekehrt auch keinen Anspruch darauf.

 

Das Du bezahlt hast, ist ja quittiert worden. Die Papiere und Schlüssel hast Du auch.

 

Also, rein rechtlich, ist das Geschäft erledigt. Da nichts anderes vereinbart wurde hast Du die gesetzlichen 2 Jahre Garantie.

 

Wo ist das Problem?

 

Und im übrigen: Ein Händler hat die Kaufverträge da.Eentweder ein Blöckchen mit selbstdruchschlagenden Formularen oder eine (PDF) Datei die er auf dem Rechner ausfüllt. Steuerberater werden einen Teufel tun und Kaufverträge aufsetzten. das dürfen die so ohne weiteres garnicht.

 

Es gibt eine einzige Ausnahme bei Kaufverträgen: Der Kauf von immobilien, der MUSS zwingend vom Notar aufgesetzt werden, sonst ist er schlichtweg nicht gültig.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 29. Januar 2020 um 12:46:28 Uhr:

...

Also, rein rechtlich, ist das Geschäft erledigt. Da nichts anderes vereinbart wurde hast Du die gesetzlichen 2 Jahre Garantie.

...

dass dir als erfahrenem User sowas passiert? ;)

am 29. Januar 2020 um 11:49

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 29. Januar 2020 um 12:45:35 Uhr:

 

Und nachträglich geänderte Bedingungen muss der Käufer ja auch nicht akzeptieren.

Das ist der Punkt und der Verkäufer macht sich damit selber das Leben schwer. Ich denke da kommt kein Vertrag mehr und der Verkäufer will den Verkauf nicht verbuchen.

Mit der Quittung zum zuständigen Finanzamt gehen und fragen, ob die Mehrwertsteuer abgeführt wurde, kann da helfen, wenn man das im Gespräch erwähnt.

der Händler wird den kauf bestimmt in keinem seiner Bücher aufführen.

 

frag mal das Finanzamt ;-)

Themenstarteram 29. Januar 2020 um 14:14

Vielen Dank für alle Antworten. so verstehe ich, dass es keine große sache ist, wenn ich den kaufvertrag nicht bekommen habe. alles erklärt :)

"Er sagte, ich werde den Kaufvertrag vom Steuerberater innerhalb einer Woche erhalten."

wenn du zu dem beleg noch einen kaufvertrag möchtest dann müßt ihr beide den kaufvertrag gemeinsam ausfüllen.

ggf fährst du einfach mal zum händler mit einem einsprechendem vertragsvordruck (zb des adac). sollte dann ein vertrag von gewerblich an endverbraucher sein. gewährleistung wird dort meist auf 1 jahr verkürzt (ansonsten sind 2 jahre üblich).

sollte er verträgsmäßig plötzlich als privatperson auftreten wollen und gewährleistung ausschließen wollen sagst du ihm dass du das nicht möchtest. dann füllt ihr halt keinen vertrag aus, du hast deinen kaufbeleg und somit rein rechtlich gesehen 2 jahre gewährleistung (weil sie nicht schriftlich fixiert auf 1 jahr verkürzt wurde).

ob 1 oder 2 fahren ist im grunde auch fast wumpe - nach 6 monaten hast eh eine beweislastumkehr. tritt danach was auf wird das allermeiste sowieso verschleiß sein. irgendwelche mängel die bei kauf schon bestanden dann noch nachzuweisen dürfte in aller regel schwerfallen.

du kannst natürlich auch einfach nichts tun. hast ja deinen beleg. und wenn ein mangel auftritt konfrontierst ihn halt mit deiner gewährleistung. (die mußt ja nirgendwo schriftlich fixieren. die ist vom gesetzgeber vorgegeben. dafür reicht der beleg und sogar ohne wenn klar ist dass es ein geschäft zwischen euch gegeben hat).

ob der verkäufer den verkauf des fahrzeugs ordentlich in seinen büchern stehen hat ist im grunde sein problem und nicht deine baustelle. eine unterstellung in die richtung oder eine klärung diesbezüglich würd ich erst anschubsen wenn er sich bei irgendwelchen mängeln aus der gewährleistung winden möchte (aber selbst dann sind das 2 völlig verschiedene vorgänge. nämlich euer kaufvertrag. und seine buchführung).

Themenstarteram 30. Januar 2020 um 7:44

Zitat:

@newt3 schrieb am 29. Januar 2020 um 15:27:00 Uhr:

"Er sagte, ich werde den Kaufvertrag vom Steuerberater innerhalb einer Woche erhalten."

wenn du zu dem beleg noch einen kaufvertrag möchtest dann müßt ihr beide den kaufvertrag gemeinsam ausfüllen.

ggf fährst du einfach mal zum händler mit einem einsprechendem vertragsvordruck (zb des adac). sollte dann ein vertrag von gewerblich an endverbraucher sein. gewährleistung wird dort meist auf 1 jahr verkürzt (ansonsten sind 2 jahre üblich).

sollte er verträgsmäßig plötzlich als privatperson auftreten wollen und gewährleistung ausschließen wollen sagst du ihm dass du das nicht möchtest. dann füllt ihr halt keinen vertrag aus, du hast deinen kaufbeleg und somit rein rechtlich gesehen 2 jahre gewährleistung (weil sie nicht schriftlich fixiert auf 1 jahr verkürzt wurde).

ob 1 oder 2 fahren ist im grunde auch fast wumpe - nach 6 monaten hast eh eine beweislastumkehr. tritt danach was auf wird das allermeiste sowieso verschleiß sein. irgendwelche mängel die bei kauf schon bestanden dann noch nachzuweisen dürfte in aller regel schwerfallen.

du kannst natürlich auch einfach nichts tun. hast ja deinen beleg. und wenn ein mangel auftritt konfrontierst ihn halt mit deiner gewährleistung. (die mußt ja nirgendwo schriftlich fixieren. die ist vom gesetzgeber vorgegeben. dafür reicht der beleg und sogar ohne wenn klar ist dass es ein geschäft zwischen euch gegeben hat).

ob der verkäufer den verkauf des fahrzeugs ordentlich in seinen büchern stehen hat ist im grunde sein problem und nicht deine baustelle. eine unterstellung in die richtung oder eine klärung diesbezüglich würd ich erst anschubsen wenn er sich bei irgendwelchen mängeln aus der gewährleistung winden möchte (aber selbst dann sind das 2 völlig verschiedene vorgänge. nämlich euer kaufvertrag. und seine buchführung).

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. ich bin nicht mehr gestresst :)

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