Auto verkauft Privat und jetzt will er es zurückgeben !!!
Hallo lieber leser
Habe ein problem , und zwar habe ich am montag mein auto verkauft der ein Reimport war aus italien , habe es vor 10 monaten beim händler gekauft und habe auch ein kaufvertrag da wo es auch drauf steht das es Italien Reimport ist .
Habe es auch ins kaufvertrag eingetragen und der käufer hat es auch vorher erfahren und hat es gekauft mitgenommen und zugelassen
Und jetzt behauptet dieser person das da alle papiere falsch sind und das auto nie in der EU registriert war !!!
Und vermutet das das auto nicht aus italien kommt und der km stand nicht richtig ist ..
Und jetzt soll ich sein geld geben und auto zurucknehmen ..
Und droht mit staatsanwaltschaft usw !!!
Muss ich ein anwalt einschalten ?
Bitte um info
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Allein schon wegen dieser Aussage würde ich allem ganz gelassen gegenüber stehen. Ein seriöser Käufer hat solche Drohungen nicht nötig.Zitat:
Original geschrieben von Doktor27
Er meint er hat beziehungen und er kommt auf solche daten !!!
Ich glaube, an der Stelle "ich habe Beziehungen" hätte ich ihn erst mal ausgelacht "ja ja... deine mutter"
cheerio
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
solltest du den tacho nicht selbst manipuliert haben und davon keinerlei kenntnis haben, so sollte das kein problem für dich sein.
das stellt insofern ein problem dar, das er - trotz unwissenheit - die karre dann zurücknehmen muss!
meiner meinung würde das einen sachmangel darstellen, für den er bei gewährleistungsausschluss eben nicht gewährleisten muss.
selbst wenn die gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde: dann müsste geprüft werden, ob der käufer beweispflichtig ist, dass der mangel bei übergabe des fahrzeugs bereits vorhanden war.
in jedem fall muss der käufer beweisen, dass ein sachmangel vorhanden ist, d.h. dass seine behauptungen wahr sind und zwar muss er das hieb und stichfest beweisen.
und auch falls das der fall sein sollte ist noch nicht zweifelsfrei sicher, ob dies zu einem rücktrittsrecht bzw einer nichtigkeit der vertrages führt.
eine eindeutige antwort kann also ohne genauste detailkenntnis nicht erwartet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
meiner meinung würde das einen sachmangel darstellen, für den er bei gewährleistungsausschluss eben nicht gewährleisten muss.
da das fahrzeug unter angabe falscher laufleistung verkauft wurde, ist der kaufvertrag 0,nichtig! 😰
Zitat:
dass der mangel bei übergabe des fahrzeugs bereits vorhanden war.
regulär wird der kilometerstand im kaufvertrag vermerkt!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
regulär wird der kilometerstand im kaufvertrag vermerkt!
Wenn dort aber "abgelesener KM Stand" steht...
Das Thema ist nicht ganz so einfach, das hängt in der Tat von einigen uns nicht immer bekannten Faktoren ab.
Grüße
Steini
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Zitat:
1. "da das fahrzeug unter angabe falscher laufleistung verkauft wurde, ist der kaufvertrag 0,nichtig! 😰"
bitte mache dich in zukunft erstmal kundig, bevor du solche pauschalen aussagen triffst.
2.tachostand oder laufleistung?
abweichende laufleistung zur stellt einen sachmangel dar, der im zuge des ausschlusses der sachmängelhaftung (wie gewährleistung eigentlich heißt) nicht zur nachbesserung/zum rücktritt berechtigt, d.h. wenn die sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, ist der verkäufer fein raus.
was anderes wäre es nur, wenn das fahrzeug unter arglistiger täuschung veräußert worden wäre, doch das müsste dann zweifelsfrei nachgewiesen werden.
und "dass der mangel bei übergabe des fahrzeugs bereits vorhanden war." bedeutet, dass der käufer beweisen muss, dass die tachomanipulation bereits bei der übergabe erfolgt ist, oder anders gesagt, dass dass fahrzeug zum zeitpunkt der übergabe eine andere laufleistung/tachoanzeige hatte, als im kaufvertrag vereinbart. das ist überhaupt die grundvoraussetzung, um einen anspruch geltend zu machen.
eine andere frage ist natürlich, ob der kauf überhaupt nach BGB erfolgte oder nach europäischem kaufrecht, italienischem recht oder sonstiges. wir kennen die vereinbarung nicht im detail.
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
bitte mache dich in zukunft erstmal kundig, bevor du solche pauschalen aussagen triffst.Zitat:
1. "da das fahrzeug unter angabe falscher laufleistung verkauft wurde, ist der kaufvertrag 0,nichtig! 😰"
Der Kaufvertrag ist gültig er enthält nur falsche Angaben.
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
Ja das war das zitat des vorredners... daher auch die "..."
Benutze dabei doch bitte die Zitat Funktion, dann kann man es erkennen wer was geschrieben hat.
Moin,
da muss ich Pepperduster zustimmen. Bitte nutze die Zitatfunktion, entweder durch den Button "Zitieren" unter dem entsprechenden Beitrag oder per Kopieren und Einfügen und dann das ganze im Editor markieren und auf "Zitat" klicken.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Allein schon wegen dieser Aussage würde ich allem ganz gelassen gegenüber stehen. Ein seriöser Käufer hat solche Drohungen nicht nötig.Zitat:
Original geschrieben von Doktor27
Er meint er hat beziehungen und er kommt auf solche daten !!!
Ich glaube, an der Stelle "ich habe Beziehungen" hätte ich ihn erst mal ausgelacht "ja ja... deine mutter"
cheerio
So einen ähnlichen Fall hatten meine Eltern mit ihrem Audi 100 vor Jahren. Das haben sie für 3000 € an einen Italiener verkauft. Der hat es gekauft "wie es ist". Das stand so im Vertrag. Er ist ja auch damit Probe gefahren alles. Verwandte haben ihm dann weißgemacht, dass er viel zu viel bezahlt hat. Dann hat er den Wagen (der schon ihm gehörte) einfach vor uner Haus gestellt um und klarzumachen, dass er den zurückgeben will. Wir ham dann einfach beim Ordnungsamt angerufen und gemeldet, dass da seit Tagen so ein komischer weißer Audi vor dem Haus parkt und wir wissen nicht wem der gehört. Einen Tag später war er weg 😁